Pflege-Glossar

Pflege-Begriffe einfach erklärt

Pflegegrad, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag — das Pflege-Vokabular steckt voller Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten verständlich erklärt. Und wenn Sie Unterstützung brauchen: Wir sind für Sie da.

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A

Aktivierende Pflege

Pflegeansatz nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe": vorhandene Fähigkeiten werden gefördert und erhalten, statt dem Pflegebedürftigen alles abzunehmen.

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Alzheimer

Häufigste Form der Demenz: ein fortschreitender Abbau von Gedächtnis und geistigen Fähigkeiten durch krankhafte Veränderungen im Gehirn.

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B

Behandlungspflege

Medizinische Pflegeleistungen auf ärztliche Verordnung — etwa Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet.

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D

Demenz

Sammelbegriff für Erkrankungen mit fortschreitendem Verlust von Gedächtnis, Orientierung und Denkvermögen — die häufigste Form ist Alzheimer.

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E

Eigenanteil

Der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige selbst tragen, nachdem die Leistungen der Pflegekasse abgezogen sind. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der gewählten Versorgung ab.

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G

Grundpflege

Unterstützung bei den täglichen Grundbedürfnissen: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Mobilität (z. B. Aufstehen und Gehen).

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H

Hausnotruf

Notrufsystem für zu Hause: Per Knopfdruck wird im Notfall sofort Hilfe gerufen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.

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Fragen zu Pflegegrad oder Leistungen?

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Hospiz

Einrichtung zur würdevollen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

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I

K

P

Palliativpflege

Pflege schwerkranker und sterbender Menschen mit dem Ziel, Schmerzen und Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu erhalten.

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Parkinson

Fortschreitende neurologische Erkrankung mit Bewegungsstörungen wie Zittern, Muskelsteife und verlangsamten Bewegungen.

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Pflegeantrag

So beantragen Sie Pflegeleistungen: vom formlosen Antrag bei der Pflegekasse über die Begutachtung bis zur Entscheidung.

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Pflegegeld

Geldleistung der Pflegekasse, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Bekannte sichergestellt wird. Wird ab Pflegegrad 2 gezahlt.

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Sie organisieren gerade die Pflege eines Angehörigen?

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Pflegegrad

Maß für die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person (Pflegegrad 1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

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Pflegegrad 1

Niedrigster Pflegegrad (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.

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Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte): ab hier gibt es Pflegegeld (347 €) und Pflegesachleistung (796 €).

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Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte): Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €, meist täglicher Hilfebedarf.

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Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte): Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung 1.859 €, sehr hoher Pflegebedarf.

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Pflegegrad 5

Höchste Stufe (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen, Pflegegeld 990 €, Sachleistung 2.299 €.

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Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern — z. B. ein Pflegebett oder Rollstuhl. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion) werden bis 40 €/Monat erstattet.

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Pflegevertrag

Schriftliche Vereinbarung zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst über Art, Umfang, Ablauf und Kosten der Leistungen.

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Pflegezeit

Recht, sich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen.

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R

Behalten Sie den Überblick — wir helfen.

Sprechen Sie mit uns: Wir erklären die Begriffe, die für Ihre Situation zählen, und übernehmen die Organisation.

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S

T

V

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit). Bis zu 6 Wochen pro Jahr, finanziert von der Pflegekasse.

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Vorsorgevollmacht

Vollmacht, mit der man eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen — und so eine gerichtliche Betreuung vermeidet.

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W

Wir sind für Sie da — persönlich, erfahren, herzlich.

Egal an welchem Punkt Sie stehen: Wir helfen Ihnen, die Pflege Ihres Angehörigen sicher und würdevoll zu organisieren.

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Hinweis: Dieses Glossar dient der allgemeinen Orientierung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.