Betreuungsverfügung: Ihren Betreuer selbst bestimmen
Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss darauf, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellt, falls eine Betreuung notwendig wird. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Sie richtet sich als Wunsch an das Betreuungsgericht: Sie benennen die Person, die im Bedarfsfall Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll. Sie greift, wenn keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt.
Gut zu wissen: Sie können in der Betreuungsverfügung auch eine Ersatzperson benennen — falls Ihr Erstwunsch im Ernstfall nicht verfügbar ist. So bleibt Ihre Entscheidungskette auch in unvorhergesehenen Fällen gewahrt.
Wann greift sie?
Wenn eine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Das Gericht ist an den geäußerten Wunsch grundsätzlich gebunden, sofern er dem Wohl des Betroffenen entspricht.
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichBetreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht vermeidet eine Betreuung ganz. Die Betreuungsverfügung steuert nur, wer betreut — beides ergänzt sich sinnvoll.
Wer beides regeln möchte, findet für die Vollmacht eine Vorlage im Generator für die Vorsorgevollmacht.
Häufige Fragen zu Betreuungsverfügung
Brauche ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Ist das Gericht an meinen Wunsch gebunden?
Muss sie notariell sein?
Kann ich auch jemanden ausschließen?
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
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