Antrag auf Pflegegrad stellen (Muster + Generator)
Erstmals Pflegeleistungen beantragen? Mit dem Generator erstellen Sie ein formloses Antragsschreiben an Ihre Pflegekasse – der erste Schritt zur Begutachtung.
Antrag auf Pflegegrad erstellen
Ein formloser Antrag genügt, um das Verfahren zu starten. Tragen Sie Ihre Daten ein – das Schreiben ist sofort fertig.
✓ In 2 Minuten ✓ Download, Druck & E-Mail ✓ kostenlosWer kann einen Pflegegrad beantragen?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder – mit Vollmacht – ein Angehöriger. Anlaufstelle ist immer die Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Antrag („Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit“) genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen. Was die einzelnen Pflegegrade bedeuten, erklären wir im Glossar-Beitrag zum Pflegegrad.
So läuft das Verfahren
- Antrag stellen: Mit dem Generator unten – per Post oder als Anlage zur E-Mail an die Pflegekasse.
- Unterlagen: Die Pflegekasse sendet Ihnen Formulare zu.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst vereinbart einen Hausbesuch und ermittelt den Pflegegrad über das Punktesystem.
- Bescheid: Sie erhalten den Bescheid – sind Sie nicht einverstanden, hilft unser Widerspruchs-Generator.
Gut vorbereitet in die Begutachtung
Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte sowie eine Medikamentenliste bereit. So lässt sich der Hilfebedarf realistisch darstellen. Tipp: Eine Pflegeperson sollte beim Begutachtungstermin dabei sein.
Weitere Pflege-Vorlagen
Im Vorlagen-Verzeichnis finden Sie alle Muster mit Generator:
- Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid
- Antrag auf Pflegegrad
- Höherstufung des Pflegegrades
- Verhinderungspflege beantragen
Häufige Fragen
Reicht ein formloser Antrag wirklich aus?
Ab wann gibt es Leistungen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Was passiert bei der Begutachtung?
Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie bei Bedarf eine individuelle Begründung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.
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Rechtsgrundlagen dieser Seite
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Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung