Ambulanter Pflegedienst für Mannheim und Ludwigshafen

Unser ambulanter Pflegedienst für Mannheim und Ludwigshafen sorgt für Ihre stabile und umfassende Versorgung in den eigenen vier Wänden. Mit Herz, Erfahrung und fachlicher Kompetenz begleiten wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag – zuverlässig, persönlich und individuell auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmt.

Was Behandlungspflege bedeutet

Behandlungspflege ist im SGB V verankert und beschreibt medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die normalerweise ein Arzt durchführen würde – die er aber an qualifizierte Pflegekräfte delegieren kann. Sie wird immer auf ärztliche Verordnung erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Zum Leistungsspektrum gehören Medikamentengabe, Wundversorgung, Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Kompressionsversorgung sowie die Versorgung von Stoma, Katheter und PEG-Sonden. Diese Aufgaben dürfen ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften übernommen werden, weil sie medizinische Verantwortung tragen.

Die meisten Patientinnen und Patienten brauchen beides parallel – etwa nach einem Schlaganfall, bei chronischen Wunden, Diabetes oder fortgeschrittenen Erkrankungen. Genau deshalb arbeiten wir so, dass beide Bereiche aus einer Hand kommen.

Was Grundpflege bedeutet

Grundpflege wiederum ist im SGB XI geregelt und umfasst alle Tätigkeiten, die zur täglichen Selbstversorgung gehören – wenn ein Mensch sie nicht mehr allein bewältigen kann. Dazu zählen die Körperpflege (Waschen, Duschen, Hautpflege, Mund- und Zahnpflege, Rasieren), das An- und Auskleiden, Hilfe bei Mahlzeiten, Unterstützung beim Toilettengang und der Wechsel von Inkontinenzmaterial.

Mobilität ist ein weiterer zentraler Punkt: Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern im Bett, Hilfe beim Gehen oder der Transfer in den Rollstuhl. Es geht nicht darum, dem Menschen alles abzunehmen – sondern genau dort zu unterstützen, wo es wirklich nötig ist. Vorhandene Fähigkeiten werden bewusst gefördert, statt sie durch übermäßige Hilfe zu schwächen.

Grundpflege wird als Pflegesachleistung über die Pflegekasse abgerechnet und setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2 voraus.

Die meisten Patientinnen und Patienten brauchen beides parallel – etwa nach einem Schlaganfall, bei chronischen Wunden, Diabetes oder fortgeschrittenen Erkrankungen. Genau deshalb arbeiten wir so, dass beide Bereiche aus einer Hand kommen.

Pflegedienst fuer spuerbare entlastung

Pflege so, wie Sie sie brauchen

Beide Bereiche übernimmt eine examinierte Pflegefachkraft. Sie kennt die Person, die genaue Medikation, zu behandelnde Wunden, aber mit der Zeit auch ihre Gewohnheiten.

Auch für Begleitung zu wichtigen Terminen oder entlastende Maßnahmen im Haushalt kümmern sich ebenso liebevolle und fürsorgliche Pflegehilfskräfte stundenweise um das Drumherum.

Den genauen Bedarf klären wir jedoch im gemeinsamen Gespräch.

Grundpflege (SGB XI)

Unterstützung bei täglichen Routinen – würdevoll, respektvoll und mit Blick auf Selbstständigkeit.

Dazu zählen:
– Körperpflege (Waschen/Duschen), Mund- und Zahnpflege
– An- und Auskleiden
– Mobilisation, Transfer, Lagerung
– Hilfe bei Essen & Trinken (nach Bedarf)

Damit der Alltag wieder machbar wird – für Pflegebedürftige und Angehörige.

Behandlungspflege in Mannheim und Ludwigshafen (SGB V – nach ärztlicher Verordnung)

Medizinisch notwendige Pflegeleistungen, fachgerecht und dokumentiert.

Dazu zählen:
– Medikamentengabe
– Wundversorgung / Verbandswechsel
– Blutdruck- und Blutzuckermessung
– Kompressionsversorgung

Hinweis: Behandlungspflege erfolgt in der Regel auf ärztliche Verordnung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Sauberkeit, Struktur und Versorgung – wenn es allein nicht mehr geht oder Angehörige Entlastung brauchen.

Dazu zählen:
– Reinigung der Wohnung (nach Absprache)
– Wäsche waschen, bügeln, Betten beziehen
– Einkäufe/Erledigungen im Rahmen der Versorgung
– Mahlzeiten vorbereiten (einfach & alltagstauglich)

Entlastung & Unterstützung im Alltag (nach §§ 45a/45b SGB XI)

Entlastung & Unterstützung im Alltag (nach §§ 45a/45b SGB XI)

Unsere Unterstützung bedeutet vor allem eines: jemand ist da – mit Zeit, Zuwendung und dem beruhigenden Gefühl für Angehörige, dass alles in guten Händen ist.

Das könnte sein:
– Beaufsichtigung und Betreuung zu Hause
– Aktivierende Gespräche, Tagesstruktur, Orientierung
– Unterstützung im Haushalt

Gut zu wissen: Viele Leistungen können über den Entlastungsbetrag finanziert werden – aktuell bis zu 131 € pro Monat.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug – und gleichzeitig eine echte Chance, die Pflege zu Hause zu verbessern.

Was Sie bekommen:
– Kurze Einschätzung der Pflegesituation
– Praktische Tipps für Erleichterung & Sicherheit
– Dokumentation/Nachweis für die Pflegekasse

Freizeitgestaltung & Gesellschaft

Pflege ist mehr als Versorgung – es geht auch um Lebensqualität. Die möchten wir Ihnen bestmöglich erhalten:

– Spaziergänge, kleine Ausflüge im Umfeld
– Aktivitäten zu Hause (Gesellschaftsspiele, Biografiegespräche)
– Begleitung bei Hobbys (leicht & alltagsnah)

Gemeinsam zum Ziel

Pflege Ma und Lu

Individuell mit konkreten Zahlen

Wir prüfen verschiedene Pflegeformen für Ihre Situation mit transparenter Kostenübersicht, damit Sie faktenbasiert entscheiden können.

Zukunftssichere Planung

Eine Versorgung, die heute passt, muss auch bei Bedarfsänderung stabil sein. Wir planen so, dass Anpassungen ohne große Veränderungen möglich sind.

An Ihrer Seite

Von der Entscheidung bis zum Pflegeeinsatz begleiten wir jeden Schritt, damit aus einem guten Plan eine bessere Versorgung wird.

Pflege & flexible Betreuung

Sind die versorgenden Besuche unserer examinierten Pflegefachkräfte nicht ausreichend, um eine alltägliche Absicherung zu gewährleisten, unterstützen wir ebenso durch eine stundenweise oder gar langfristige Betreuung.

Gerade wenn der Alltag zwischen den Pflegebesuchen unsicherer wird oder bereits ist, kann eine Betreuung eine sinnvolle Ergänzung sein. Hierzu können wir bspw. bei Arztbesuchen eine Begleitung organisieren oder auch Angehörige vollständig durch unsere langfristige 24h-Betreuung entlasten.

Wie diese für Sie individuell aussehen kann, können wir im unverbindlichen Erstgespräch klären

Sie wollen wissen, ob Ihnen mehr Leistungen zustehen? Wir zeigen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, wie Sie vorgehen, um alle Ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können.

Pflegekraft hört einer pflegenden Angehörigen aufmerksam zu — Erstgespräch im Wohnzimmer

Häufige Fragen

Wer zahlt die Grundpflege

Die Grundpflege wird über die Pflegekasse als Pflegesachleistung finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2.

Ja, das ist sogar der Regelfall. Bei uns übernimmt eine Pflegefachkraft beide Bereiche, sodass die Versorgung aus einer Hand kommt.

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege wird durch einen Arzt verordnet, womit Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen können. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.

Ja. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die wir gemeinsam mit der Krankenkasse abwickeln.