Examinierte Pflegekraft: Ausbildung, Aufgaben, Bedeutung
Eine examinierte Pflegekraft hat eine dreijährige, staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen. Sie steht für fachlich sichere Pflege — gerade bei medizinischen Aufgaben ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Was ist eine examinierte Pflegekraft?
Eine examinierte Pflegekraft hat eine dreijährige Ausbildung (heute „Pflegefachfrau/-mann“) mit staatlichem Examen abgeschlossen. Sie darf neben der Grundpflege auch die Behandlungspflege übernehmen.
Gut zu wissen: Seit 2020 heißt die Ausbildung offiziell „Pflegefachfrau/-mann“ — die generalistische Ausbildung führt die früheren Berufe Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammen. „Examinierte Pflegekraft“ wird umgangssprachlich aber weiterhin synonym verwendet.
Welche Aufgaben übernimmt sie?
Dazu gehören Grund- und Behandlungspflege, Medikamentenmanagement, Wundversorgung, Pflegeplanung und -dokumentation sowie die Beratung von Patienten und Angehörigen.
Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region – im Umkreis von 400 km um Mannheim – eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichWarum ist das für Ihre Versorgung wichtig?
Bei medizinischen Tätigkeiten sorgt eine examinierte Kraft für Sicherheit und fachgerechte Ausführung — ein entscheidendes Qualitätsmerkmal eines guten Pflegedienstes.
Häufige Fragen zu Examinierte Pflegekraft
Was ist der Unterschied zur Pflegehilfskraft?
Heißt das heute Pflegefachfrau/-mann?
Übernimmt bei Ihnen eine examinierte Kraft die Behandlungspflege?
Brauche ich für jede Pflege eine examinierte Kraft?
Sind Ihre Pflegekräfte examiniert?
Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
Verwandte Artikel: Pflege-Glossar
Alle Beiträge zum Thema im Überblick: Pflege-Glossar
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Alle Beträge und Fristen am amtlichen Gesetzestext geprüft (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung