Zum Inhalt springen
Ihr Team 24 Pflegedienst
Pflege-Glossar

Examinierte Pflegekraft: Ausbildung, Aufgaben, Bedeutung

Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Aktualisiert Oktober 2026
🕐 ca. 2 Min. Lesezeit

Eine examinierte Pflegekraft hat eine dreijährige, staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen. Sie steht für fachlich sichere Pflege — gerade bei medizinischen Aufgaben ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

AusbildungDreijährige, staatlich anerkannte Ausbildung mit Examen — heute „Pflegefachfrau/-mann“.
AufgabenGrundpflege und Behandlungspflege — von Medikamenten bis zur Wundversorgung.
VerantwortungPflegeplanung, Dokumentation und Beratung von Patienten und Angehörigen.
QualitätBei medizinischen Tätigkeiten Garant für fachgerechte und sichere Ausführung.

Was ist eine examinierte Pflegekraft?

Eine examinierte Pflegekraft hat eine dreijährige Ausbildung (heute „Pflegefachfrau/-mann“) mit staatlichem Examen abgeschlossen. Sie darf neben der Grundpflege auch die Behandlungspflege übernehmen.

Gut zu wissen: Seit 2020 heißt die Ausbildung offiziell „Pflegefachfrau/-mann“ — die generalistische Ausbildung führt die früheren Berufe Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammen. „Examinierte Pflegekraft“ wird umgangssprachlich aber weiterhin synonym verwendet.

Welche Aufgaben übernimmt sie?

Dazu gehören Grund- und Behandlungspflege, Medikamentenmanagement, Wundversorgung, Pflegeplanung und -dokumentation sowie die Beratung von Patienten und Angehörigen.

Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?

Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region – im Umkreis von 400 km um Mannheim – eine Pflegekraft verfügbar ist.

✓ In 30 Sekunden   ✓ kostenlos   ✓ unverbindlich

Warum ist das für Ihre Versorgung wichtig?

Bei medizinischen Tätigkeiten sorgt eine examinierte Kraft für Sicherheit und fachgerechte Ausführung — ein entscheidendes Qualitätsmerkmal eines guten Pflegedienstes.

Häufige Fragen zu Examinierte Pflegekraft

Was ist der Unterschied zur Pflegehilfskraft?
Hilfskräfte unterstützen vor allem bei Grundpflege und Betreuung; examinierte Kräfte dürfen auch die Behandlungspflege leisten.
Heißt das heute Pflegefachfrau/-mann?
Ja, seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung 2020.
Übernimmt bei Ihnen eine examinierte Kraft die Behandlungspflege?
Ja, die Behandlungspflege erbringen examinierte Pflegefachkräfte.
Brauche ich für jede Pflege eine examinierte Kraft?
Nicht für jede Tätigkeit, aber für medizinische Leistungen.
Sind Ihre Pflegekräfte examiniert?
Unsere Versorgung erfolgt durch examinierte Pflegekräfte.

Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.

Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.

✓ In 30 Sekunden   ✓ kostenlos   ✓ unverbindlich
← Zurück zum Pflege-Glossar

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.

Verwandte Artikel: Pflege-Glossar

Ambulanter Pflegedienst: Definition erklärt → Erfahrungen von Pflegefachkräften: Berichte → Ambulanter Pflegedienst Mannheim-Ludwigshafen →

Alle Beiträge zum Thema im Überblick: Pflege-Glossar

Rechtsgrundlagen dieser Seite

§ 15 SGB XI · Pflegegrade§ 36 SGB XI · Pflegesachleistung§ 42a SGB XI · Gemeinsamer Jahresbetrag§ 45b SGB XI · Entlastungsbetrag§ 72 SGB XI · Kassenzulassung§ 140 SGB XI · Überleitung Pflegegrade§ 33 EStG · Außergewöhnliche Belastungen§ 33b EStG · Pflege-Pauschbetrag§ 35a EStG · Haushaltsnahe Dienstleistungen§ 37 SGB V · Häusliche Krankenpflege§ 5 PflBG · Pflegeausbildung

Alle Beträge und Fristen am amtlichen Gesetzestext geprüft (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung