Pflege-Glossar

Betreutes Wohnen: selbstständig leben mit Sicherheit

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Betreutes Wohnen verbindet Selbstständigkeit mit Sicherheit: Man lebt in der eigenen, barrierearmen Wohnung und kann bei Bedarf Service- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.

SelbstständigEigene, barrierearme Wohnung – mit Sicherheit und Service auf Abruf.
Service-PaketHausnotruf gehört meist zum Grundpaket; Mahlzeiten und Reinigung sind zubuchbar.
VertragPflicht-Grundleistungen plus flexibel kombinierbare Wahlleistungen.
PflegegradPflegegeld, Sachleistung und Verhinderungspflege bleiben weiterhin anwendbar.

Wie funktioniert Betreutes Wohnen?

Sie leben in einer eigenen, barrierearmen Wohnung — meist innerhalb einer Wohnanlage. Ein Grundservice (z. B. Hausnotruf und Ansprechpartner) ist enthalten; weitere Leistungen wie Pflege oder Mahlzeiten können nach Bedarf hinzugebucht werden.

Was kostet Betreutes Wohnen?

Sie zahlen Miete und eine Servicepauschale. Pflegeleistungen werden separat über die Pflegekasse abgerechnet — genauso wie zu Hause, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst.

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Für wen ist es geeignet?

Für Menschen, die selbstständig leben möchten, aber Sicherheit und Unterstützung in Reichweite wünschen — eine gute Stufe zwischen dem eigenen Zuhause und dem Pflegeheim.

Häufige Fragen zu Betreutes Wohnen

Ist Betreutes Wohnen dasselbe wie ein Pflegeheim?
Nein, man lebt selbstständig in der eigenen Wohnung.
Zahlt die Pflegekasse das Betreute Wohnen?
Die Wohnkosten nicht; Pflegeleistungen aber wie zu Hause über die Pflegekasse.
Bekomme ich dort auch Pflege?
Ja, über einen ambulanten Pflegedienst — zum Beispiel uns.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein, Betreutes Wohnen steht auch ohne Pflegegrad offen.
Was ist im Grundservice enthalten?
Meist ein Hausnotruf, ein Ansprechpartner und die Vermittlung von Hilfen.

Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.

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Hinweis: Stand 2025. Beträge und Regelungen werden bei wesentlichen Änderungen aktualisiert. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse.