Hilfe zur Pflege: Unterstützung vom Sozialamt
Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen nicht ausreichen, springt die „Hilfe zur Pflege“ des Sozialamts ein. Sie sichert die nötige Pflege auch bei geringem Einkommen.
Was ist Hilfe zur Pflege?
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach SGB XII. Sie deckt die Pflegekosten, die nach den Leistungen der Pflegekasse offenbleiben — zu Hause wie im Pflegeheim.
Gut zu wissen: Die Hilfe zur Pflege ist keine „Sozialhilfe zweiter Klasse“ — sie ist ein gesetzlicher Anspruch nach SGB XII. Ein Antrag lohnt sich, sobald die Pflegekasse-Leistungen plus das eigene Einkommen die tatsächlichen Pflegekosten nicht mehr abdecken.
Wer hat Anspruch?
Wer die verbleibenden Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann. Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit, wobei Schonbeträge berücksichtigt werden.
Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region – im Umkreis von 400 km um Mannheim – eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichWie beantrage ich sie?
Mit einem Antrag beim örtlichen Sozialamt — oft sinnvoll parallel zum Pflegeantrag bei der Pflegekasse.
Häufige Fragen zu Hilfe zur Pflege
Wer zahlt die Hilfe zur Pflege?
Wird mein Vermögen angerechnet?
Müssen die Kinder zahlen?
Gilt das nur fürs Pflegeheim?
Wo stelle ich den Antrag?
Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
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