Pflege-Glossar

Eigenanteil in der Pflege: Was Sie selbst zahlen

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung — sie übernimmt nicht alle Kosten. Was nach den Leistungen der Pflegekasse offenbleibt, ist der Eigenanteil. Hier erfahren Sie, woraus er besteht.

TeilkaskoPflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten — der Rest bleibt Eigenanteil.
Zu HauseDifferenz zwischen den Pflegedienst-Kosten und der gewährten Pflegesachleistung.
Im HeimPflegeanteil + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten — meist deutlich höher.
EntlastungLeistungszuschläge und Hilfe zur Pflege senken die Belastung.

Eigenanteil zu Hause

Liegen die Kosten des Pflegedienstes über der Pflegesachleistung, zahlen Sie die Differenz selbst. Hinzu kommen Leistungen, die nicht von der Pflegekasse abgedeckt sind.

Gut zu wissen: Anders als oft angenommen ist der Eigenanteil zu Hause meist deutlich niedriger als im Pflegeheim — denn Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie zu Hause ohnehin, und der Pflegeanteil wird über die Pflegesachleistung anteilig erstattet.

Eigenanteil im Pflegeheim

Im Heim setzt sich der Eigenanteil aus dem pflegebedingten Anteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Leistungszuschläge mindern ihn mit zunehmender Heimdauer.

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Was senkt den Eigenanteil?

Der Entlastungsbetrag, verschiedene Zuschüsse und bei Bedarf die Hilfe zur Pflege. Auch eine gute Planung der Leistungen hilft.

Häufige Fragen zu Eigenanteil

Warum gibt es einen Eigenanteil?
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten; den Rest tragen Pflegebedürftige selbst.
Ist der Eigenanteil zu Hause oder im Heim höher?
Im Heim meist deutlich höher (wegen Unterkunft und Verpflegung); zu Hause oft geringer.
Was, wenn ich den Eigenanteil nicht zahlen kann?
Dann kann die Hilfe zur Pflege über das Sozialamt greifen.
Kann der Entlastungsbetrag helfen?
Ja, für anerkannte Leistungen.
Wie senke ich den Eigenanteil zu Hause?
Mit einer guten Leistungsplanung und der Kombination Ihrer Ansprüche — wir beraten Sie gern.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.