Pflegezeit: Freistellung zur Pflege von Angehörigen
Die Pflegezeit ermöglicht es Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen — mit Kündigungsschutz.
Was ist die Pflegezeit?
Die Pflegezeit ist ein gesetzlicher Anspruch (Pflegezeitgesetz) auf bis zu sechs Monate Freistellung zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad.
Gut zu wissen: Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld lassen sich kombinieren: Erst 10 Tage Akutfreistellung, dann bis 6 Monate Pflegezeit, anschließend bis 24 Monate Familienpflegezeit. So sind insgesamt fast zweieinhalb Jahre flexibel abgesichert.
Voraussetzungen und Absicherung
Der Anspruch besteht in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit gilt Kündigungsschutz; zum Lohnausgleich ist ein zinsloses Darlehen möglich, und die Pflegekasse kann Rentenbeiträge übernehmen.
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Im akuten Fall gibt es bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegezeit reicht bis sechs Monate, die Familienpflegezeit bis 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit.
Häufige Fragen zu Pflegezeit
Habe ich Anspruch auf Pflegezeit?
Werde ich während der Pflegezeit bezahlt?
Habe ich Kündigungsschutz?
Was ist der Unterschied zur Familienpflegezeit?
Was gilt im akuten Pflegefall?
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