Die Pflegezeit ermöglicht es Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen — mit Kündigungsschutz.
Die Pflegezeit ist ein gesetzlicher Anspruch (Pflegezeitgesetz) auf bis zu sechs Monate Freistellung zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad.
Gut zu wissen: Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld lassen sich kombinieren: Erst 10 Tage Akutfreistellung, dann bis 6 Monate Pflegezeit, anschließend bis 24 Monate Familienpflegezeit. So sind insgesamt fast zweieinhalb Jahre flexibel abgesichert.
Der Anspruch besteht in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit gilt Kündigungsschutz; zum Lohnausgleich ist ein zinsloses Darlehen möglich, und die Pflegekasse kann Rentenbeiträge übernehmen.
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichIm akuten Fall gibt es bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegezeit reicht bis sechs Monate, die Familienpflegezeit bis 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.