Pflege-Glossar

Pflegezeit: Freistellung zur Pflege von Angehörigen

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Die Pflegezeit ermöglicht es Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen — mit Kündigungsschutz.

6 MonateBis zu sechs Monate Freistellung — ganz oder in Teilzeit.
AnspruchIn Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten — für nahe Angehörige mit Pflegegrad.
Kündigungs-SchutzGreift ab der Ankündigung der Pflegezeit beim Arbeitgeber.
DarlehenZinsloses Darlehen zum Lohnausgleich — Rentenbeiträge können übernommen werden.

Was ist die Pflegezeit?

Die Pflegezeit ist ein gesetzlicher Anspruch (Pflegezeitgesetz) auf bis zu sechs Monate Freistellung zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad.

Gut zu wissen: Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld lassen sich kombinieren: Erst 10 Tage Akutfreistellung, dann bis 6 Monate Pflegezeit, anschließend bis 24 Monate Familienpflegezeit. So sind insgesamt fast zweieinhalb Jahre flexibel abgesichert.

Voraussetzungen und Absicherung

Der Anspruch besteht in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit gilt Kündigungsschutz; zum Lohnausgleich ist ein zinsloses Darlehen möglich, und die Pflegekasse kann Rentenbeiträge übernehmen.

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Pflegezeit, Familienpflegezeit & Akutfall

Im akuten Fall gibt es bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegezeit reicht bis sechs Monate, die Familienpflegezeit bis 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit.

Häufige Fragen zu Pflegezeit

Habe ich Anspruch auf Pflegezeit?
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ja, zur Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad.
Werde ich während der Pflegezeit bezahlt?
Es gibt keine Lohnfortzahlung, aber ein zinsloses Darlehen zum Ausgleich ist möglich.
Habe ich Kündigungsschutz?
Ja, ab der Ankündigung der Pflegezeit.
Was ist der Unterschied zur Familienpflegezeit?
Pflegezeit: bis 6 Monate, auch vollständig. Familienpflegezeit: bis 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit.
Was gilt im akuten Pflegefall?
Bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.