Pflege-Glossar

Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz im akuten Pflegefall

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, brauchen Sie schnell Zeit zum Organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt dafür für bis zu zehn Tage den entfallenden Lohn.

10 TageMaximal zehn Arbeitstage je akutem Pflegefall — als Lohnersatz.
AkutfallGreift, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird.
PflegekasseAuszahlung über die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen.
BescheinigungÄrztlich bestätigte voraussichtliche Pflegebedürftigkeit reicht — kein Pflegegrad nötig.

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung — für bis zu zehn Arbeitstage je akutem Pflegefall.

Gut zu wissen: Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit sind getrennte Instrumente — das eine deckt den Akutfall mit 10 Tagen Lohnersatz, das andere die längerfristige Freistellung. Sie können beide kombiniert nutzen: erst PUG zur Organisation, dann Pflegezeit für die längere Versorgung.

Wann besteht Anspruch?

Wenn akut eine Pflegesituation eines nahen Angehörigen eintritt und Sie kurzfristig der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren oder sicherzustellen.

Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?

Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.

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Wie beantrage ich es?

Bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit.

Häufige Fragen zu Pflegeunterstützungsgeld

Wie lange gibt es Pflegeunterstützungsgeld?
Für bis zu zehn Arbeitstage je akutem Pflegefall.
Wer zahlt es?
Die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen.
Ist das dasselbe wie Pflegezeit?
Nein. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage) ist für den Akutfall; die Pflegezeit reicht bis zu sechs Monate.
Brauche ich einen anerkannten Pflegegrad?
Es genügt eine ärztlich bescheinigte, voraussichtliche Pflegebedürftigkeit.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren; im Akutfall ist das Fernbleiben zulässig.

Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.

Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.