Pflege-Glossar

Pflegehilfsmittel: Anspruch, Beispiele und Antrag

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Man unterscheidet zwischen zum Verbrauch bestimmten und technischen Pflegehilfsmitteln.

40 €Monatliche Pauschale für Verbrauchshilfsmittel — Handschuhe, Desinfektion, Schutz.
Ab PG 1Verbrauchspauschale gilt bereits ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege.
TechnischPflegebett, Hausnotruf oder Rollstuhl — meist leihweise von der Pflegekasse.
AntragÜber die Pflegekasse oder Anbieter mit Pauschalvereinbarung — wir helfen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Bei häuslicher Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 40 € pro Monat (Stand 2025) — ab Pflegegrad 1.

Gut zu wissen: Die 40 €-Pauschale für Verbrauchshilfsmittel ist eine der am häufigsten ungenutzten Leistungen — viele Pflegebedürftige wissen nichts davon. Sie kann sehr einfach per Anbieter mit Direktabrechnung bezogen werden, ohne Vorkasse oder Belege sammeln zu müssen.

Technische Pflegehilfsmittel

Hierzu gehören größere Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder ein Rollstuhl. Sie werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt; bei einem Kauf kann eine geringe Zuzahlung anfallen.

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Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Zum-Verbrauch-Hilfsmittel können unkompliziert über einen Antrag bei der Pflegekasse oder über Anbieter mit Pauschalvereinbarung bezogen werden. Technische Hilfsmittel werden in der Regel ärztlich verordnet oder über die Pflegekasse beantragt.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel

Wie hoch ist die Pauschale für Verbrauchshilfsmittel?
Aktuell bis zu 40 € pro Monat (Stand 2025), bereits ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause.
Muss ich für ein Pflegebett zuzahlen?
Pflegebetten werden meist leihweise gestellt. Bei manchen technischen Hilfsmitteln kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel genügt meist ein Antrag bei der Pflegekasse. Technische Hilfsmittel werden häufig ärztlich verordnet.
Gibt es Pflegehilfsmittel schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Die monatliche Pauschale für Verbrauchshilfsmittel steht bereits ab Pflegegrad 1 zu.
Übernehmen Sie die Organisation?
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.