Zum Inhalt springen
Ihr Team 24 Pflegedienst
Pflege-Glossar

Pflegehilfsmittel: Anspruch, Beispiele und Antrag

Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Aktualisiert Oktober 2026
🕐 ca. 2 Min. Lesezeit

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Man unterscheidet zwischen zum Verbrauch bestimmten und technischen Pflegehilfsmitteln.

40 €Monatliche Pauschale für Verbrauchshilfsmittel — Handschuhe, Desinfektion, Schutz.
Ab PG 1Verbrauchspauschale gilt bereits ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege.
TechnischPflegebett, Hausnotruf oder Rollstuhl — meist leihweise von der Pflegekasse.
AntragÜber die Pflegekasse oder Anbieter mit Pauschalvereinbarung — wir helfen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Bei häuslicher Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 40 € pro Monat (Stand 2025) — ab Pflegegrad 1.

Gut zu wissen: Die 40 €-Pauschale für Verbrauchshilfsmittel ist eine der am häufigsten ungenutzten Leistungen — viele Pflegebedürftige wissen nichts davon. Sie kann sehr einfach per Anbieter mit Direktabrechnung bezogen werden, ohne Vorkasse oder Belege sammeln zu müssen.

Technische Pflegehilfsmittel

Hierzu gehören größere Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder ein Rollstuhl. Sie werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt; bei einem Kauf kann eine geringe Zuzahlung anfallen.

Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?

Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region – im Umkreis von 400 km um Mannheim – eine Pflegekraft verfügbar ist.

✓ In 30 Sekunden   ✓ kostenlos   ✓ unverbindlich

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Zum-Verbrauch-Hilfsmittel können unkompliziert über einen Antrag bei der Pflegekasse oder über Anbieter mit Pauschalvereinbarung bezogen werden. Technische Hilfsmittel werden in der Regel ärztlich verordnet oder über die Pflegekasse beantragt.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel

Wie hoch ist die Pauschale für Verbrauchshilfsmittel?
Aktuell bis zu 40 € pro Monat (Stand 2025), bereits ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause.
Muss ich für ein Pflegebett zuzahlen?
Pflegebetten werden meist leihweise gestellt. Bei manchen technischen Hilfsmitteln kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel genügt meist ein Antrag bei der Pflegekasse. Technische Hilfsmittel werden häufig ärztlich verordnet.
Gibt es Pflegehilfsmittel schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Die monatliche Pauschale für Verbrauchshilfsmittel steht bereits ab Pflegegrad 1 zu.
Übernehmen Sie die Organisation?
Gerne. Wir beraten Sie, welche Hilfsmittel sinnvoll sind, und helfen bei Antrag und Beschaffung.

Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.

Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.

✓ In 30 Sekunden   ✓ kostenlos   ✓ unverbindlich
← Zurück zum Pflege-Glossar

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.

Verwandte Artikel: Pflege-Glossar

Pflegehilfsmittel: 42 Euro im Monat beantragen → Entlastungsbetrag 131 Euro: Wer bekommt ihn? → 24h-Pflegedienst zuhause →

Alle Beiträge zum Thema im Überblick: Pflege-Glossar

Rechtsgrundlagen dieser Seite

§ 15 SGB XI · Pflegegrade§ 36 SGB XI · Pflegesachleistung§ 42a SGB XI · Gemeinsamer Jahresbetrag§ 45b SGB XI · Entlastungsbetrag§ 72 SGB XI · Kassenzulassung§ 140 SGB XI · Überleitung Pflegegrade§ 33 EStG · Außergewöhnliche Belastungen§ 33b EStG · Pflege-Pauschbetrag§ 35a EStG · Haushaltsnahe Dienstleistungen§ 37 SGB V · Häusliche Krankenpflege§ 5 PflBG · Pflegeausbildung

Alle Beträge und Fristen am amtlichen Gesetzestext geprüft (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung