Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er entlastet pflegende Angehörige finanziell — ganz ohne Einzelnachweise.
Ein steuerlicher Freibetrag für die persönliche, unentgeltliche Pflege eines Angehörigen in häuslicher Umgebung. Er wird als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.
Gut zu wissen: Der Pflegepauschbetrag schließt Pflegegeld nicht aus — solange Sie das Pflegegeld als Anerkennung weitergegeben bekommen (vom Pflegebedürftigen), bleibt der Pauschbetrag absetzbar. Schädlich wäre erst eine echte vertragliche Entlohnung wie bei einem Pflegedienst.
Gestaffelt nach Pflegegrad (Stand 2025): Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4 und 5 (oder Merkzeichen „H“): 1.800 € pro Jahr.
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichDie Pflege muss persönlich und unentgeltlich erfolgen (Sie dürfen dafür keine Entlohnung erhalten). Angegeben wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.