Pflegepauschbetrag: Steuervorteil für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er entlastet pflegende Angehörige finanziell — ganz ohne Einzelnachweise.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Ein steuerlicher Freibetrag für die persönliche, unentgeltliche Pflege eines Angehörigen in häuslicher Umgebung. Er wird als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.
Gut zu wissen: Der Pflegepauschbetrag schließt Pflegegeld nicht aus — solange Sie das Pflegegeld als Anerkennung weitergegeben bekommen (vom Pflegebedürftigen), bleibt der Pauschbetrag absetzbar. Schädlich wäre erst eine echte vertragliche Entlohnung wie bei einem Pflegedienst.
Wie hoch ist er?
Gestaffelt nach Pflegegrad (Stand 2025): Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4 und 5 (oder Merkzeichen „H“): 1.800 € pro Jahr.
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichWelche Voraussetzungen gibt es?
Die Pflege muss persönlich und unentgeltlich erfolgen (Sie dürfen dafür keine Entlohnung erhalten). Angegeben wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung.
Häufige Fragen zu Pflegepauschbetrag
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
Wer kann ihn geltend machen?
Schließt das den Erhalt von Pflegegeld aus?
Brauche ich Nachweise?
Wo trage ich ihn ein?
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
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Rechtsgrundlagen dieser Seite
Alle Beträge und Fristen am amtlichen Gesetzestext geprüft (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung