Pflegestufe: Was aus den alten Pflegestufen wurde
Der Begriff „Pflegestufe“ ist vielen noch geläufig — offiziell gibt es ihn aber seit 2017 nicht mehr. Die früheren Pflegestufen wurden durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat.
Was waren die Pflegestufen?
Vor 2017 gab es die Pflegestufen 0, I, II und III sowie eine Härtefallregelung. Maßgeblich war vor allem der zeitliche Pflegeaufwand. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (etwa Demenz) wurden oft erst über die „Stufe 0″ erfasst.
Gut zu wissen: Wer heute noch von „Pflegestufe“ spricht, meint fast immer den Pflegegrad. Die alten Begriffe halten sich hartnäckig — die Pflegekasse verwendet aber ausschließlich „Pflegegrad“. Im Bescheid Ihrer Kasse steht der aktuell gültige Pflegegrad.
Die Umstellung auf Pflegegrade 2017
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden die drei Stufen in fünf Pflegegrade überführt. Bestehende Fälle wurden automatisch umgestellt (Bestandsschutz) — niemand musste neu beantragen, und niemand wurde schlechter gestellt.
Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region – im Umkreis von 400 km um Mannheim – eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichWas bedeutet das heute?
Neue Anträge führen direkt zu einem Pflegegrad. Wer heute noch von „Pflegestufe“ spricht, meint in der Regel den Pflegegrad. Maßgeblich ist nun der Grad der Selbstständigkeit, nicht mehr nur der Zeitaufwand.
Häufige Fragen zu Pflegestufe
Gibt es heute noch Pflegestufen?
Musste ich neu beantragen, wenn ich eine Pflegestufe hatte?
Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad?
Ist der Pflegegrad besser als die alte Pflegestufe?
Wo sehe ich meinen aktuellen Pflegegrad?
Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
Verwandte Artikel: Pflege-Glossar
Alle Beiträge zum Thema im Überblick: Pflege-Glossar
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Alle Beträge und Fristen am amtlichen Gesetzestext geprüft (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung