Der Begriff „Pflegestufe“ ist vielen noch geläufig — offiziell gibt es ihn aber seit 2017 nicht mehr. Die früheren Pflegestufen wurden durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat.
Vor 2017 gab es die Pflegestufen 0, I, II und III sowie eine Härtefallregelung. Maßgeblich war vor allem der zeitliche Pflegeaufwand. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (etwa Demenz) wurden oft erst über die „Stufe 0″ erfasst.
Gut zu wissen: Wer heute noch von „Pflegestufe“ spricht, meint fast immer den Pflegegrad. Die alten Begriffe halten sich hartnäckig — die Pflegekasse verwendet aber ausschließlich „Pflegegrad“. Im Bescheid Ihrer Kasse steht der aktuell gültige Pflegegrad.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden die drei Stufen in fünf Pflegegrade überführt. Bestehende Fälle wurden automatisch umgestellt (Bestandsschutz) — niemand musste neu beantragen, und niemand wurde schlechter gestellt.
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichNeue Anträge führen direkt zu einem Pflegegrad. Wer heute noch von „Pflegestufe“ spricht, meint in der Regel den Pflegegrad. Maßgeblich ist nun der Grad der Selbstständigkeit, nicht mehr nur der Zeitaufwand.
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.