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Pflege-Glossar

Schwerbehindertenausweis: Voraussetzungen und Vorteile

Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Aktualisiert Oktober 2026
🕐 ca. 2 Min. Lesezeit

Der Schwerbehindertenausweis weist eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 nach. Er eröffnet zahlreiche Nachteilsausgleiche — von Steuervorteilen bis zum besonderen Kündigungsschutz.

Ab GdB 50Schwerbehindertenausweis wird ab einem GdB von 50 ausgestellt.
VorteileSteuerfreibeträge, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, ÖPNV-Vergünstigungen.
MerkzeichenG, aG, B, H, Bl, Gl — schalten zusätzliche Nachteilsausgleiche frei.
AntragBeim Versorgungsamt bzw. Landesamt mit ärztlichen Unterlagen.

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, festgestellt durch das Versorgungsamt.

Gut zu wissen: Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad sind völlig unabhängig voneinander — der eine wird vom Versorgungsamt (Teilhabe), der andere von der Pflegekasse (Pflegebedarf) festgestellt. Sie können und sollten beides parallel beantragen, wenn beide Voraussetzungen vorliegen.

Welche Vorteile bringt er?

Je nach Merkzeichen u. a. Steuerfreibeträge, Nachteilsausgleiche im öffentlichen Nahverkehr, besonderer Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.

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Wie beantrage ich ihn?

Mit einem Antrag beim Versorgungsamt bzw. Landesamt. Ärztliche Unterlagen sollten beigefügt werden; daraufhin wird der GdB festgestellt.

Häufige Fragen zu Schwerbehindertenausweis

Ab welchem GdB gibt es den Ausweis?
Ab einem Grad der Behinderung von 50.
Welche Merkzeichen gibt es?
Zum Beispiel G, aG, B, H, Bl oder Gl — sie schalten zusätzliche Vergünstigungen frei.
Hat der Ausweis mit dem Pflegegrad zu tun?
Nein, GdB und Pflegegrad sind getrennte Systeme; man kann beides haben.
Wo beantrage ich ihn?
Beim zuständigen Versorgungsamt bzw. Landesamt.
Ist der Ausweis befristet?
Häufig ja; er kann verlängert werden.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.

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