Rehabilitation (Reha): Selbstständigkeit zurückgewinnen
Reha hat ein klares Ziel: verlorene Selbstständigkeit zurückzugewinnen — etwa nach einem Schlaganfall, einer Operation oder einem Sturz. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Pflege“.
Was ist Rehabilitation?
Reha umfasst medizinische und therapeutische Maßnahmen (z. B. Physio-, Ergo- und Logotherapie), um Funktionen und Selbstständigkeit nach Krankheit oder Unfall wiederherzustellen.
Gut zu wissen: Eine Reha lohnt sich oft auch in höherem Alter — entgegen verbreiteter Annahmen. Studien zeigen, dass auch nach dem 80. Lebensjahr deutliche Funktionsgewinne möglich sind. Sprechen Sie das Thema beim Hausarzt oder im Krankenhaus aktiv an, wenn niemand von sich aus auf eine Reha hinweist.
Ambulante und stationäre Reha
Eine Reha kann stationär in einer Klinik oder ambulant bzw. mobil — teils sogar zu Hause — erfolgen, je nach Bedarf und Gesundheitszustand.
Ist in Ihrer Region eine Pflegekraft frei?
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region – im Umkreis von 400 km um Mannheim – eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichDer Grundsatz „Reha vor Pflege“
Bevor dauerhafte Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, soll geprüft werden, ob eine Reha die Selbstständigkeit verbessern kann. Im Anschluss folgt oft die Versorgung zu Hause — ambulant oder als 24-Stunden-Pflege.
Häufige Fragen zu Rehabilitation (Reha)
Was bedeutet „Reha vor Pflege“?
Wer zahlt die Reha?
Gibt es Reha auch zu Hause?
Was kommt nach der Reha?
Unterstützen Sie nach der Reha?
Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
Verwandte Artikel: Pflege-Glossar
Alle Beiträge zum Thema im Überblick: Pflege-Glossar
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Alle Beträge und Fristen am amtlichen Gesetzestext geprüft (gesetze-im-internet.de)
Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung