Pflege-Glossar

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst verbinden

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Mit der Kombinationsleistung verbinden Sie beides: Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung, Angehörige den Rest — und Sie nutzen Pflegesachleistung und anteiliges Pflegegeld zugleich.

KombiPflegesachleistung und Pflegegeld zugleich — anteilig kombiniert nutzen.
BerechnungPflegegeld anteilig zum nicht genutzten Teil der Pflegesachleistung.
BindungAufteilung gilt in der Regel für sechs Monate — danach flexibel anpassbar.
Ab PG 2Möglich ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 nur Entlastungsbetrag.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Schöpft der Pflegedienst die Pflegesachleistung nicht voll aus, wird für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld gezahlt. So lassen sich professionelle Pflege und Angehörigen-Pflege flexibel kombinieren.

Gut zu wissen: Bei der Kombinationsleistung gilt das Prinzip „erst Sachleistung, dann Pflegegeld“ — die Pflegekasse rechnet zuerst den Anteil des Pflegedienstes ab und zahlt das Pflegegeld nur für den verbleibenden Prozentsatz aus. Eine geplante Aufteilung im Voraus erspart spätere Rückforderungen.

Ein einfaches Beispiel

Nutzen Sie 60 % der Sachleistung durch den Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich rund 40 % des Pflegegeldes Ihres Pflegegrades.

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Für wen lohnt sich das?

Immer dann, wenn Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege gemeinsam tragen — alltagsnah und flexibel.

Häufige Fragen zu Kombinationsleistung

Was ist die Kombinationsleistung?
Die gleichzeitige Nutzung von Pflegesachleistung (Pflegedienst) und anteiligem Pflegegeld.
Wie wird das Pflegegeld berechnet?
Anteilig zum nicht genutzten Teil der Pflegesachleistung.
Bin ich an die Aufteilung gebunden?
In der Regel für sechs Monate; danach können Sie sie anpassen.
Ab welchem Pflegegrad geht das?
Ab Pflegegrad 2.
Hilft mir die Kombinationsleistung, flexibel zu bleiben?
Ja, Sie verbinden Angehörigen-Pflege und professionellen Dienst nach Bedarf.

Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.