Mit der Kombinationsleistung verbinden Sie beides: Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung, Angehörige den Rest — und Sie nutzen Pflegesachleistung und anteiliges Pflegegeld zugleich.
Schöpft der Pflegedienst die Pflegesachleistung nicht voll aus, wird für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld gezahlt. So lassen sich professionelle Pflege und Angehörigen-Pflege flexibel kombinieren.
Gut zu wissen: Bei der Kombinationsleistung gilt das Prinzip „erst Sachleistung, dann Pflegegeld“ — die Pflegekasse rechnet zuerst den Anteil des Pflegedienstes ab und zahlt das Pflegegeld nur für den verbleibenden Prozentsatz aus. Eine geplante Aufteilung im Voraus erspart spätere Rückforderungen.
Nutzen Sie 60 % der Sachleistung durch den Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich rund 40 % des Pflegegeldes Ihres Pflegegrades.
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichImmer dann, wenn Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege gemeinsam tragen — alltagsnah und flexibel.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.