Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst verbinden
Mit der Kombinationsleistung verbinden Sie beides: Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung, Angehörige den Rest — und Sie nutzen Pflegesachleistung und anteiliges Pflegegeld zugleich.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Schöpft der Pflegedienst die Pflegesachleistung nicht voll aus, wird für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld gezahlt. So lassen sich professionelle Pflege und Angehörigen-Pflege flexibel kombinieren.
Gut zu wissen: Bei der Kombinationsleistung gilt das Prinzip „erst Sachleistung, dann Pflegegeld“ — die Pflegekasse rechnet zuerst den Anteil des Pflegedienstes ab und zahlt das Pflegegeld nur für den verbleibenden Prozentsatz aus. Eine geplante Aufteilung im Voraus erspart spätere Rückforderungen.
Ein einfaches Beispiel
Nutzen Sie 60 % der Sachleistung durch den Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich rund 40 % des Pflegegeldes Ihres Pflegegrades.
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Immer dann, wenn Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege gemeinsam tragen — alltagsnah und flexibel.
Häufige Fragen zu Kombinationsleistung
Was ist die Kombinationsleistung?
Wie wird das Pflegegeld berechnet?
Bin ich an die Aufteilung gebunden?
Ab welchem Pflegegrad geht das?
Hilft mir die Kombinationsleistung, flexibel zu bleiben?
Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.
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Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung