Pflege-Glossar

Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen und Antrag

🕐 ca. 6 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im deutschen Pflegesystem und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene kommen im Alltag noch weitgehend allein zurecht, brauchen aber an einzelnen Stellen Unterstützung.

Anders als ab Pflegegrad 2 gibt es bei Pflegegrad 1 zwar kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag und mehrere wertvolle Leistungen. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht und wie Sie den Antrag stellen.

12,5–27PunkteSchon bei geringem Hilfebedarf besteht ein Anspruch.
131 €EntlastungsbetragMonat für Monat für Betreuung und Alltagshilfe.
keinPflegegeldGeldleistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2.
bis 4.180 €WohnraumanpassungZuschuss je Maßnahme, etwa fürs barrierefreie Bad.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste der fünf Stufen und beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 1 bewältigen ihren Alltag größtenteils noch selbst, benötigen aber punktuell Unterstützung oder Anleitung — etwa im Haushalt, bei Behördengängen oder zur Sicherheit.

Eingeführt wurde Pflegegrad 1 mit der Pflegereform 2017. Er schließt eine Lücke: Auch wer „nur“ leicht eingeschränkt ist, erhält seither Unterstützung, bevor der Pflegebedarf größer wird. Die Einstufung erfolgt wie bei allen Graden über das Punktesystem des Pflegegrads.

Pflegegrad 1: Punkte und Einstufung

Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst über sechs Lebensbereiche (Module). Für Pflegegrad 1 gilt:

PflegegradGesamtpunkteBedeutung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erhebliche Beeinträchtigung

Liegt das Ergebnis unter 12,5 Punkten, wird kein Pflegegrad anerkannt. Schon ab 12,5 Punkten besteht jedoch der Anspruch auf Pflegegrad 1.

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Typisch für Pflegegrad 1 sind Menschen, die

  • noch weitgehend selbstständig leben, aber zunehmend unsicher werden,
  • bei einzelnen Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen oder der Körperpflege etwas Hilfe brauchen,
  • eine beginnende Demenz oder leichte körperliche Einschränkungen haben,
  • nach einer Erkrankung noch nicht wieder ganz auf den Beinen sind.

Es geht also um den Zeitpunkt, an dem erste Unterstützung sinnvoll wird — bevor aus kleinen Problemen größere werden.

Ein Beispiel aus dem Pflegealltag

Frau S., 79, lebt allein. Sie versorgt sich selbst, kocht und wäscht sich ohne Hilfe. Doch sie ist gangunsicher geworden, vergisst gelegentlich Termine und traut sich den Wocheneinkauf oder das Fensterputzen nicht mehr zu. Bei der Begutachtung ergeben sich 18 Punkte — Pflegegrad 1.

Mit dem Entlastungsbetrag finanziert sie nun eine Alltagsbegleiterin, die einmal pro Woche mit ihr einkauft und kleine Wege erledigt. Ein Hausnotruf gibt ihr und ihrer Tochter Sicherheit. So bleibt Frau S. selbstständig in ihrer Wohnung — und fühlt sich nicht mehr allein gelassen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit: Es gibt kein Pflegegeld und keine klassische Pflegesachleistung. Dennoch stehen wertvolle Leistungen zur Verfügung (Stand 2025):

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich — für Betreuung, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Desinfektion).
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich Zuschuss.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme.
  • Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
  • Zuschuss von 131 € monatlich bei vollstationärer Pflege.

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Warum sich der Antrag fast immer lohnt

Viele verzichten auf den Antrag, weil „es ja nur Pflegegrad 1″ sei. Das ist ein Fehler: Schon die 131 € monatlich ergeben übers Jahr rund 1.572 €, mit denen sich spürbar Entlastung finanzieren lässt. Hinzu kommen Hilfsmittel, Hausnotruf und Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau. Außerdem ist Pflegegrad 1 die Basis: Steigt der Bedarf später, ist die Höherstufung einfacher als ein Erstantrag. Wer früh beantragt, sichert sich rechtzeitig ab.

Den Entlastungsbetrag richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 die wichtigste Leistung. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote verwendet — etwa eine Betreuungs- oder Alltagsbegleitung, eine Haushaltshilfe oder Tagespflege. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein oder lassen den Anbieter direkt abrechnen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden — sie verfallen also nicht sofort.

Pflegegrad 1 beantragen

So gehen Sie vor:

  • Formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online).
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, meist zu Hause.
  • Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Tipp: Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch vor und schildern Sie den Alltag ehrlich — auch kleine Einschränkungen zählen. Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung.

Höherstufung: von Pflegegrad 1 auf 2

Pflegegrad 1 ist oft nur eine Momentaufnahme. Verschlechtert sich der Zustand — etwa durch eine fortschreitende Demenz oder einen Sturz —, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Ab Pflegegrad 2 kommen dann Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege und Verhinderungspflege hinzu. Ein Pflegetagebuch, das die Veränderungen dokumentiert, hilft bei der erneuten Begutachtung.

So unterstützen wir Sie

Auch bei Pflegegrad 1 sind Sie nicht auf sich gestellt: Wir beraten Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal einsetzen, und unterstützen mit Betreuung und Alltagshilfe — damit die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten bleibt. Und wenn der Bedarf wächst, begleiten wir Sie nahtlos weiter. Gern prüfen wir — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — unverbindlich, ob in Ihrer Region eine Pflegekraft verfügbar ist.

Die Pflegegrade im Vergleich

Jede Stufe im Detail — vergleichen Sie und finden Sie die passende Information:

★ Pflegegrad-Selbsttest

Welcher Pflegegrad passt zu diesem Fall?

Frage 1 von 3

Fall 1 Frau A., 77, lebt allein und versorgt sich selbst. Sie ist unsicher auf den Beinen, braucht Hilfe beim Einkaufen und Putzen und vergisst gelegentlich Termine.

Richtig: Pflegegrad 1 — Geringe Beeinträchtigung (12,5 bis unter 27 Punkte): weitgehend selbstständig, nur punktuelle Hilfe. Mehr →

Fall 2 Herr B., 81, hat eine mittelschwere Demenz. Er braucht bei Körperpflege und Anziehen Anleitung, darf tagsüber nicht mehr allein bleiben und ist nachts oft unruhig.

Richtig: Pflegegrad 3 — Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte): täglicher Hilfebedarf; kognitive Einschränkungen zählen stark. Mehr →

Fall 3 Frau C., 88, ist bettlägerig, wird über eine Magensonde ernährt, kann sich nicht mehr selbst bewegen und benötigt Pflege rund um die Uhr.

Richtig: Pflegegrad 5 — Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte): nahezu vollständig unselbstständig. Mehr →

Ob in Ihrer Situation wirklich ein bestimmter Pflegegrad infrage kommt, hängt von vielen Details ab. Lassen Sie es jetzt unverbindlich und kostenlos prüfen — in nur wenigen Minuten.

Hinweis: Dieser Selbsttest dient nur der Veranschaulichung. Der tatsächliche Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst über das Punktesystem festgestellt.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Für Pflegegrad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte nötig. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad anerkannt.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht stattdessen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung.
Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat), den Hausnotruf-Zuschuss (25,50 €/Monat), Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis 4.180 €) sowie kostenlose Pflegeberatung (Stand 2025).
Lohnt sich der Antrag auf Pflegegrad 1?
Ja, fast immer. Über 1.500 € Entlastungsbetrag im Jahr, Hilfsmittel, Hausnotruf und Umbauzuschüsse stehen zu — und Pflegegrad 1 ist die Basis für eine spätere Höherstufung.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tages- oder Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 auch für die körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst.
Kann Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 erhöht werden?
Ja. Bei steigendem Pflegebedarf können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen; es folgt eine erneute Begutachtung.
Bekommt man bei Demenz Pflegegrad 1?
Bei einer beginnenden Demenz mit geringen Einschränkungen ist Pflegegrad 1 möglich. Schreitet die Demenz fort, führt das meist zu einem höheren Pflegegrad.
Steht mir bei Pflegegrad 1 ein Pflegedienst zu?
Eine klassische Pflegesachleistung gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Über den Entlastungsbetrag lässt sich ein Pflegedienst für Betreuung und Alltagshilfe aber finanzieren.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation, meist bei Ihnen zu Hause. Die Entscheidung kommt in der Regel binnen 25 Arbeitstagen.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss fürs Pflegeheim?
Ja, bei vollstationärer Pflege gibt es bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 € monatlich.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2025 und gelten 2026 unverändert weiter (nächste planmäßige Anpassung zum 1. Januar 2028) — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.