Pflege-Glossar

Pflegegrad 5: Leistungen, Geld und Antrag im Überblick

🕐 ca. 5 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe und steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Betroffene sind nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen.

Hier erfahren Sie, welche Höchstbeträge und Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 5 zustehen (Stand 2025), was den Härtefall ausmacht und wie sich eine so intensive Pflege organisieren lässt.

90–100PunkteHöchste Stufe — schwerste Beeinträchtigung.
990 €Pflegegeld mtl.Höchstbetrag für die Pflege durch Angehörige.
2.299 €Sachleistung mtl.Höchstbetrag für den ambulanten Pflegedienst.
2.085 €Tagespflege mtl.Zusätzlich zur Geldleistung.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Betroffene können ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen und benötigen Pflege und Betreuung rund um die Uhr — häufig sind sie bettlägerig oder vollständig immobil.

Entsprechend stehen die höchsten Leistungsbeträge zur Verfügung. Grundlage bleibt die Punktebewertung des Pflegegrads.

Pflegegrad 5: Punkte und Härtefall

Für Pflegegrad 5 gilt:

PflegegradGesamtpunkteBedeutung
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590 bis 100schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Eine Besonderheit: Auch ohne 90 Punkte kann Pflegegrad 5 zuerkannt werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen besteht (Härtefallregelung) — etwa bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfähigkeit.

Wer bekommt Pflegegrad 5?

Typisch für Pflegegrad 5 sind Menschen, die

  • nahezu vollständig unselbstständig sind und bei allem Hilfe brauchen,
  • bettlägerig oder vollständig immobil sind,
  • an einer sehr weit fortgeschrittenen Demenz oder nach schweren Schlaganfällen leiden,
  • besondere pflegerische Versorgung benötigen, etwa Sondenernährung oder intensive Lagerung.

Ein Beispiel aus dem Pflegealltag

Frau L., 86, nach mehreren Schlaganfällen. Sie ist bettlägerig, kann sich nicht mehr selbst bewegen, wird über eine Magensonde ernährt und ist auf Schutz vor Druckgeschwüren angewiesen. Sie braucht Pflege rund um die Uhr. Die Begutachtung ergibt 94 Punkte — Pflegegrad 5.

Ein Pflegedienst übernimmt mehrmals täglich die Grund- und Behandlungspflege einschließlich Lagerung und Sondenversorgung, eng abgestimmt mit Hausarzt und Angehörigen. So erhält Frau L. eine würdevolle, fachgerechte Versorgung in ihrem Zuhause.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 gelten die Höchstbeträge (Stand 2025):

LeistungBetrag (Pflegegrad 5)
Pflegegeld / Monat990 €
Pflegesachleistung / Monat2.299 €
Tagespflege / Monat2.085 €
Entlastungsbetrag / Monat131 €

Dazu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam bis 3.539 €/Jahr), Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Wohnraumzuschüsse — sowie die medizinische Behandlungspflege über die Krankenkasse.

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Pflege rund um die Uhr organisieren

Bei Pflegegrad 5 ist die Versorgung am anspruchsvollsten. Häufig braucht es mehrere Pflegeeinsätze täglich, fachliche Behandlungspflege (Lagerung, Wundversorgung, Sondenernährung), passende Hilfsmittel (Pflegebett, Lifter, Antidekubitus-Matratze) und enge Abstimmung mit Ärzten. Viele Familien kombinieren Angehörige, Pflegedienst und Verhinderungspflege; auch eine palliative Begleitung kann eine Rolle spielen.

Pflegegrad 5 beantragen

Der Antrag läuft über die Pflegekasse: formloser Antrag, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Bescheid in der Regel binnen 25 Arbeitstagen — bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen. Gerade beim höchsten Pflegegrad ist eine gründliche Vorbereitung mit ärztlichen Unterlagen und Pflegetagebuch wichtig. Fällt die Einstufung zu niedrig aus, ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich.

So unterstützen wir Sie

Pflegegrad 5 erfordert höchste fachliche Sorgfalt und ein eingespieltes Team. Wir übernehmen die intensive Grund- und Behandlungspflege rund um die Uhr in Abstimmung mit Ärzten und Angehörigen, kümmern uns um Hilfsmittel und Lagerung und entlasten die Familie spürbar. So ist eine würdevolle Versorgung auch zu Hause möglich. Gern prüfen wir — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — unverbindlich, ob in Ihrer Region eine Pflegekraft verfügbar ist.

Die Pflegegrade im Vergleich

Jede Stufe im Detail — vergleichen Sie und finden Sie die passende Information:

★ Pflegegrad-Selbsttest

Welcher Pflegegrad passt zu diesem Fall?

Frage 1 von 3

Fall 1 Frau A., 77, lebt allein und versorgt sich selbst. Sie ist unsicher auf den Beinen, braucht Hilfe beim Einkaufen und Putzen und vergisst gelegentlich Termine.

Richtig: Pflegegrad 1 — Geringe Beeinträchtigung (12,5 bis unter 27 Punkte): weitgehend selbstständig, nur punktuelle Hilfe. Mehr →

Fall 2 Herr B., 81, hat eine mittelschwere Demenz. Er braucht bei Körperpflege und Anziehen Anleitung, darf tagsüber nicht mehr allein bleiben und ist nachts oft unruhig.

Richtig: Pflegegrad 3 — Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte): täglicher Hilfebedarf; kognitive Einschränkungen zählen stark. Mehr →

Fall 3 Frau C., 88, ist bettlägerig, wird über eine Magensonde ernährt, kann sich nicht mehr selbst bewegen und benötigt Pflege rund um die Uhr.

Richtig: Pflegegrad 5 — Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte): nahezu vollständig unselbstständig. Mehr →

Ob in Ihrer Situation wirklich ein bestimmter Pflegegrad infrage kommt, hängt von vielen Details ab. Lassen Sie es jetzt unverbindlich und kostenlos prüfen — in nur wenigen Minuten.

Hinweis: Dieser Selbsttest dient nur der Veranschaulichung. Der tatsächliche Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst über das Punktesystem festgestellt.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
Stand 2025 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 990 € monatlich (Höchstbetrag). Alternativ gibt es 2.299 € Pflegesachleistung.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte nötig. Über die Härtefallregelung ist er in besonderen Fällen auch ohne 90 Punkte möglich.
Was bedeutet die Härtefallregelung bei Pflegegrad 5?
Bei außergewöhnlich hohem Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen — etwa vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfähigkeit — kann Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte zuerkannt werden.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 5 zu?
Die Höchstbeträge: Pflegegeld (990 €) oder Pflegesachleistung (2.299 €), Tagespflege (2.085 €), Entlastungsbetrag (131 €), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Hilfsmittel und Wohnraumzuschüsse (Stand 2025).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Betroffene sind nahezu vollständig unselbstständig; alle Leistungen erreichen den Höchstbetrag.
Ist bei Pflegegrad 5 noch Pflege zu Hause möglich?
Ja, mit intensiver ambulanter Pflege rund um die Uhr, Behandlungspflege, passenden Hilfsmitteln und Entlastung der Angehörigen ist häusliche Versorgung auch bei Pflegegrad 5 möglich.
Bekomme ich bei Pflegegrad 5 Tagespflege?
Ja, bis zu 2.085 € monatlich, zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung.
Kann ich bei Pflegegrad 5 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung. Der Pflegedienst übernimmt einen Teil, das restliche Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt.
Wie beantrage ich Pflegegrad 5?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation; bei Eilfällen gelten kürzere Fristen.
Gehört die Behandlungspflege bei Pflegegrad 5 dazu?
Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Sondenernährung läuft über die Krankenkasse (SGB V) und ergänzt die Pflegeleistungen der Pflegekasse.

Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.

Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2025 und gelten 2026 unverändert weiter (nächste planmäßige Anpassung zum 1. Januar 2028) — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.