Aktivierende Pflege
Pflegeansatz nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe": vorhandene Fähigkeiten werden gefördert und erhalten, statt dem Pflegebedürftigen alles abzunehmen.
Mehr erfahren →Pflegegrad, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag — das Pflege-Vokabular steckt voller Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten verständlich erklärt. Und wenn Sie Unterstützung brauchen: Wir sind für Sie da.
Pflegeansatz nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe": vorhandene Fähigkeiten werden gefördert und erhalten, statt dem Pflegebedürftigen alles abzunehmen.
Mehr erfahren →Häufigste Form der Demenz: ein fortschreitender Abbau von Gedächtnis und geistigen Fähigkeiten durch krankhafte Veränderungen im Gehirn.
Mehr erfahren →Medizinische Pflegeleistungen auf ärztliche Verordnung — etwa Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet.
Mehr erfahren →Eigenständiges Wohnen in einer barrierearmen Wohnung mit Zugang zu Betreuungs- und Serviceangeboten bei Bedarf.
Mehr erfahren →Dokument, in dem man festlegt, wen das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als rechtlichen Betreuer bestellen soll — und wen nicht.
Mehr erfahren →Sammelbegriff für Erkrankungen mit fortschreitendem Verlust von Gedächtnis, Orientierung und Denkvermögen — die häufigste Form ist Alzheimer.
Mehr erfahren →Der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige selbst tragen, nachdem die Leistungen der Pflegekasse abgezogen sind. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der gewählten Versorgung ab.
Mehr erfahren →Monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Mehr erfahren →Fachkraft mit abgeschlossener, staatlich anerkannter Pflegeausbildung (z. B. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann).
Mehr erfahren →Maß für die Schwere einer Behinderung (von 20 bis 100), festgestellt durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahren →Unterstützung bei den täglichen Grundbedürfnissen: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Mobilität (z. B. Aufstehen und Gehen).
Mehr erfahren →Notrufsystem für zu Hause: Per Knopfdruck wird im Notfall sofort Hilfe gerufen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.
Mehr erfahren →Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — und prüfen, ob in Ihrer Region eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichLeistung des Sozialamts, wenn Einkommen und Vermögen für die Pflegekosten nicht ausreichen.
Mehr erfahren →Einrichtung zur würdevollen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.
Mehr erfahren →Hilfsmittel und pflegerische Unterstützung bei unkontrolliertem Verlust von Urin oder Stuhl — Teil einer würdevollen Versorgung.
Mehr erfahren →Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam pflegen.
Mehr erfahren →Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich.
Mehr erfahren →Pflege schwerkranker und sterbender Menschen mit dem Ziel, Schmerzen und Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu erhalten.
Mehr erfahren →Fortschreitende neurologische Erkrankung mit Bewegungsstörungen wie Zittern, Muskelsteife und verlangsamten Bewegungen.
Mehr erfahren →Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen man im Ernstfall wünscht oder ablehnt, falls man sich nicht mehr äußern kann.
Mehr erfahren →Ambulant betreute WG, in der mehrere Pflegebedürftige zusammenleben und gemeinsam versorgt werden.
Mehr erfahren →So beantragen Sie Pflegeleistungen: vom formlosen Antrag bei der Pflegekasse über die Begutachtung bis zur Entscheidung.
Mehr erfahren →Kostenlose, individuelle Beratung zur Organisation der Pflege und zu Leistungsansprüchen — auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Mehr erfahren →Geldleistung der Pflegekasse, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Bekannte sichergestellt wird. Wird ab Pflegegrad 2 gezahlt.
Mehr erfahren →Finden Sie in 30 Sekunden heraus, ob wir Sie zu Hause unterstützen können — ganz ohne Verpflichtung.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichMaß für die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person (Pflegegrad 1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.
Mehr erfahren →Niedrigster Pflegegrad (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.
Mehr erfahren →Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte): ab hier gibt es Pflegegeld (347 €) und Pflegesachleistung (796 €).
Mehr erfahren →Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte): Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €, meist täglicher Hilfebedarf.
Mehr erfahren →Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte): Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung 1.859 €, sehr hoher Pflegebedarf.
Mehr erfahren →Höchste Stufe (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen, Pflegegeld 990 €, Sachleistung 2.299 €.
Mehr erfahren →Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern — z. B. ein Pflegebett oder Rollstuhl. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion) werden bis 40 €/Monat erstattet.
Mehr erfahren →Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist organisatorisch an die jeweilige Krankenkasse angebunden.
Mehr erfahren →Kostenloser Schulungskurs für pflegende Angehörige — vermittelt praktisches Wissen für die Pflege zu Hause.
Mehr erfahren →Steuerlicher Freibetrag für Menschen, die einen Angehörigen unentgeltlich pflegen — gestaffelt nach Pflegegrad.
Mehr erfahren →Leistung für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird (ab Pflegegrad 2).
Mehr erfahren →Das alte Einstufungssystem (Stufe 0–3). Es wurde 2017 durch die fünf Pflegegrade abgelöst.
Mehr erfahren →Wohnortnahe, neutrale Anlaufstelle für kostenlose Beratung rund um Pflege und Unterstützungsangebote.
Mehr erfahren →Lohnersatz für eine kurzzeitige Arbeitsfreistellung (bis 10 Tage), um die Pflege eines Angehörigen akut zu organisieren.
Mehr erfahren →Schriftliche Vereinbarung zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst über Art, Umfang, Ablauf und Kosten der Leistungen.
Mehr erfahren →Recht, sich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen.
Mehr erfahren →Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gesundheit und Selbstständigkeit. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Pflege".
Mehr erfahren →Sprechen Sie mit uns: Wir erklären die Begriffe, die für Ihre Situation zählen, und übernehmen die Organisation.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichPlötzliche Durchblutungsstörung im Gehirn — eine der häufigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit.
Mehr erfahren →Amtlicher Nachweis einer Schwerbehinderung (ab GdB 50) mit verschiedenen Nachteilsausgleichen.
Mehr erfahren →Künstliche Ernährung über eine Sonde, wenn die Nahrungsaufnahme über den Mund nicht mehr ausreicht.
Mehr erfahren →Vollständige Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim.
Mehr erfahren →Einfühlsame Begleitung und Versorgung in der letzten Lebensphase, oft gemeinsam mit Hospiz- und Palliativdiensten.
Mehr erfahren →Pflege eines künstlichen Darm- oder Harnausgangs (Stoma), inklusive Wechsel der Versorgungssysteme.
Mehr erfahren →Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung — ergänzend zur Pflege zu Hause, zur Entlastung der Angehörigen.
Mehr erfahren →Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit). Bis zu 6 Wochen pro Jahr, finanziert von der Pflegekasse.
Mehr erfahren →Vollmacht, mit der man eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen — und so eine gerichtliche Betreuung vermeidet.
Mehr erfahren →Die fachgerechte Behandlung und Pflege von Wunden — ein Teil der Behandlungspflege, häufig bei chronischen Wunden.
Mehr erfahren →Egal an welchem Punkt Sie stehen: Wir helfen Ihnen, die Pflege Ihres Angehörigen sicher und würdevoll zu organisieren.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieses Glossar dient der allgemeinen Orientierung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.