Pflegereform auf der Kippe: Was heißt der Koalitionsstreit für Ihre Versorgung zu Hause?

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Pflegereform auf der Kippe: Was heißt der Koalitionsstreit für Ihre Versorgung zu Hause?
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Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Stand: 28. September 2026 · Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen

Pflegereform auf der Kippe: Was heißt der Koalitionsstreit für Ihre Versorgung zu Hause?

Ob das Bundeskabinett diese Woche grünes Licht für die Pflegereform gibt, ist offen: Die Sozialdemokraten stellen sich quer. Der Gesundheitsminister setzt auf Einsparungen, damit die Beitragssätze nicht weiter klettern. Die SPD hält dagegen, will kein „reines Kürzungspaket“ und fordert einen Beitrag der privat Versicherten. Viele Familien fragen sich jetzt: Was wird aus unserer Pflege zu Hause? Die wichtigste Nachricht zuerst: Beschlossen ist noch nichts. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden weiter gezahlt wie bisher.

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Worum Union und SPD gerade ringen

Hinter dem Streit steht ein handfestes Finanzproblem. Nach Angaben von Minister Carsten Linnemann (CDU) fehlen der Pflegeversicherung jedes Jahr rund zehn Prozent der Mittel, die sie eigentlich bräuchte. Für 2027 hat er ein Sparziel von etwa acht Milliarden Euro genannt. Der Spitzenverband der Krankenkassen rechnet schon bis Ende 2026 mit einem Minus von 4,4 Milliarden Euro und warnt, das Geld sei „in wenigen Monaten“ aufgebraucht.

Linnemann will deshalb zweigleisig vorgehen: zunächst ein Gesetz, das die Finanzen kurzfristig stabilisiert, danach eine Kommission, die ab Oktober über grundlegende Strukturreformen berät. Die SPD lehnt diese Reihenfolge ab. Fraktionschef Matthias Miersch sagte der BILD: „Ein reines Kürzungspaket macht die SPD-Bundestagsfraktion so nicht mit.“ Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sprach im Deutschlandfunk von einem „eklatanten Gerechtigkeitsproblem“ zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung und verlangt mindestens einen finanziellen Ausgleich.

Am Montag, dem 28. September, trafen sich Union und SPD zu einem Krisengespräch, das laut BILD Kanzleramtschefin Nina Warken leitete. Ob der Entwurf wie geplant am Mittwoch ins Kabinett kommt, war danach weiter offen. Auch innerhalb der Union gibt es Stimmen, die vor einem Sparpaket warnen: Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, forderte gegenüber t-online, die Reform dürfe „kein neues Spargesetz“ werden.

Was der Entwurf für die Pflege zu Hause vorsieht

Für die häusliche Versorgung plant das Pflegeneuordnungsgesetz einen grundlegenden Umbau. Die heutigen Einzelleistungen sollen in wenigen Budgets gebündelt werden. Laut Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sind das vor allem:

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld: monatlich 386 Euro (Grad 2), 638 Euro (Grad 3), 889 Euro (Grad 4) beziehungsweise 1.079 Euro (Grad 5). In diesem Topf sollen aber auch die Verhinderungspflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aufgehen, die heute zusätzlich gezahlt werden.
  • Sachleistungsbudget für den ambulanten Pflegedienst: 889 bis 2.529 Euro monatlich, je nach Pflegegrad.
  • Sozialraumbudget für Pflegegrad 2 bis 5: bis zu 175 Euro im Monat (unter 25 Jahren bis zu 300 Euro) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es tritt an die Stelle des heutigen Entlastungsbetrags.
  • Überbrückungsbudget für Akutsituationen, etwa wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt: bis zu 1.855 Euro im Jahr bei Pflegegrad 2 und 3, bis zu 2.285 Euro bei Pflegegrad 4 und 5.

Umstritten sind vor allem die Einschnitte: Neu eingestufte Pflegebedürftige der Grade 2 und 3 bekämen im ersten Vierteljahr lediglich 50 Prozent des Entlastungsbudgets ausgezahlt. Die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen, und bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag für Neufälle entfallen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem Entwurf behalten.

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Was die Debatte für Pflegedienste und Betreuung bedeutet

Von der Reform wären nicht nur Pflegebedürftige betroffen, sondern auch diejenigen, die die Versorgung leisten. Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi kritisiert, das Maßnahmenpaket des Bundes sehe neben weiteren Belastungen für Versicherte auch eine mehrjährige Aussetzung der Tariflohnpflicht in der Pflege vor. Die Tariflohnpflicht verpflichtet Pflegeeinrichtungen seit 2022, ihre Beschäftigten mindestens nach Tarif oder tarifähnlich zu bezahlen, damit sie mit den Pflegekassen abrechnen dürfen. Gewerkschaften und Sozialverbände warnen seit Langem davor, dass niedrigere Löhne den Fachkräftemangel weiter verschärfen würden.

Für Familien ist das mehr als eine Tariffrage: Schon heute finden viele Haushalte kurzfristig keinen ambulanten Dienst, weil Personal fehlt. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), mahnt zur Eile, weil jede Verzögerung die Versorgungssicherheit gefährde. Die SPD wiederum argumentiert, eine Reform, die vor allem kürze, löse die Probleme nicht. Wie das Kabinett diese Punkte am Ende gewichtet, ist offen – sie gehören aber zu den Fragen, die über die Qualität der Pflege zu Hause in den nächsten Jahren mitentscheiden.

Unabhängig davon gilt: Wer eine Betreuung zu Hause organisiert, sollte auf eine legale und faire Beschäftigung achten. Das schützt die Betreuungskraft ebenso wie die Familie vor Nachforderungen und sorgt für eine verlässliche Versorgung.

Was heute gilt – und weiter gezahlt wird

Solange kein Gesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, bleibt es bei den bisherigen Leistungen. Für die Versorgung zu Hause sind das unter anderem:

  • Pflegegeld: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4), 990 Euro (Pflegegrad 5) im Monat
  • Pflegesachleistung für den ambulanten Dienst: 796 bis 2.299 Euro im Monat
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat in allen Pflegegraden
  • Für Vertretung und Kurzzeitpflege zusammen: ein gemeinsamer Topf von höchstens 3.539 Euro im Jahr
  • Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat

Pflegegeld und Sachleistung lassen sich außerdem als Kombinationsleistung verbinden, wenn Angehörige und ein Pflegedienst sich die Versorgung teilen. Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Was Familien jetzt tun können

Wer heute pflegt, muss nicht auf das Ende der Verhandlungen warten. Einige Schritte lohnen sich unabhängig davon, wie die Reform ausgeht:

  • Ansprüche prüfen: Viele Familien schöpfen den Entlastungsbetrag oder den Gemeinsamen Jahresbetrag nicht aus. Ein Abgleich mit dem Bewilligungsbescheid zeigt, was noch offen ist.
  • Pflegegrad beantragen oder anpassen: Wenn ein Bedarf besteht oder sich der Zustand verschlechtert hat, sollte der Antrag nicht aufgeschoben werden. Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Belege einreichen: Verhinderungspflege muss seit 2026 bis zum Ende des Folgejahres abgerechnet werden. Belege aus 2025 sollten sicherheitshalber bis zum 31. Dezember 2026 bei der Kasse sein.
  • Beratung nutzen: Die Pflegekassen bieten eine individuelle Beratung ohne Kosten an – ausdrücklich auch für Angehörige (§ 7a SGB XI).
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Wie wir Sie unterstützen

Wir verfolgen die Verhandlungen für Sie und sagen Ihnen, was sich tatsächlich ändert – und was nur Schlagzeile bleibt. Für viele Familien ist eine Betreuung im eigenen Zuhause die beste Lösung, gerade wenn Angehörige berufstätig sind oder weiter weg wohnen. Wir helfen dabei, die passende Form der Unterstützung zu finden – von stundenweiser Hilfe bis zur 24-Stunden-Betreuung – und zeigen, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie dafür heute einsetzen können.

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Häufige Fragen

Wird mein Pflegegeld wegen des Streits gekürzt?

Nein. Das Pflegegeld wird weiter in voller Höhe gezahlt. Änderungen gelten erst, wenn ein Gesetz beschlossen und verkündet ist; viele Regelungen des Entwurfs sind ohnehin erst für 2027 vorgesehen.

Was passiert, wenn das Kabinett nicht entscheidet?

Dann verschiebt sich das Verfahren. An den heutigen Leistungen ändert eine Vertagung nichts. Der finanzielle Druck auf die Pflegekassen würde allerdings weiter steigen, sodass eine Lösung in den kommenden Wochen wahrscheinlich bleibt.

Bleibt eine 24-Stunden-Betreuung bezahlbar?

Das hängt von der späteren Ausgestaltung ab. Heute lassen sich Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Mittel für die Verhinderungspflege für die Organisation einer Betreuung zu Hause einsetzen. Wir rechnen mit Ihnen durch, was in Ihrer Situation möglich ist.

Ihr Team 24 – damit Sie auch weiterhin sicher zu Hause leben können.


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.

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