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Pflege-Vorlage mit Generator

Hausnotruf-Kostenübernahme beantragen (Muster + Generator)

Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Sicherheit auf Knopfdruck: Mit dem Generator beantragen Sie den Zuschuss bzw. die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem bei Ihrer Pflegekasse.

★ Kostenloser Generator

Kostenübernahme Hausnotruf

Tragen Sie Ihre Daten ein – das Antragsschreiben an die Pflegekasse ist sofort fertig.

✓ In 2 Minuten   ✓ Download, Druck & E-Mail   ✓ kostenlos
Zuschuss: Für Versicherte mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bei anerkanntem Bedarf rund 25,50 € monatlich für den Hausnotruf (oft zzgl. einmaliger Anschlusskosten).

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel: Über einen Funksender (Armband oder Kette) lässt sich rund um die Uhr Hilfe rufen. Das erhöht die Sicherheit für allein lebende oder sturzgefährdete Menschen.

So beantragen Sie die Kostenübernahme

  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und allein lebend bzw. zeitweise allein.
  • Antrag stellen: mit dem Generator oben.
  • Angebot: ein Angebot eines Hausnotruf-Anbieters beifügen oder nachreichen.

Weitere Pflege-Vorlagen

Alle Muster mit Generator finden Sie im Vorlagen-Verzeichnis.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Regel rund 25,50 € pro Monat für die Grundversorgung; einmalige Anschlusskosten werden teils ebenfalls übernommen.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ja, in der Regel mindestens Pflegegrad 1, und es sollte ein entsprechender Bedarf (z. B. allein lebend) bestehen.
Welcher Anbieter?
Frei wählbar; viele Wohlfahrtsverbände und Firmen bieten Hausnotruf an. Ein Angebot reichen Sie ein.
Was kostet mich der Hausnotruf zusätzlich?
Je nach Anbieter und Leistungspaket kann ein Eigenanteil anfallen, besonders bei Zusatzleistungen.

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Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie bei Bedarf individuelle Angaben. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Stand 2025; Beträge gelten 2026 unverändert weiter.

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Geschrieben von Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam · Fachlich geprüft von Renata Hamvas, Pflegedienstleitung