Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt, wenn Sie es einmal nicht mehr können. Mit dem Generator erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken und Unterschreiben.
★ Kostenloser Generator
Vorsorgevollmacht
Tragen Sie Vollmachtgeber und bevollmächtigte Person ein – das Dokument ist sofort fertig zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist ein weitreichendes Rechtsdokument. Für Bank-, Grundstücks- und bestimmte Geschäfte ist häufig eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung nötig. Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung – lassen Sie sich im Zweifel bei einem Notar, Betreuungsverein oder Anwalt beraten.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können – z. B. nach einem Unfall oder bei Demenz. So lässt sich in vielen Fällen eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.
So erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht
Vertrauensperson wählen: wer Sie vertreten soll (ggf. Ersatzperson).
Dokument erstellen: mit dem Generator oben, Daten eintragen.
Unterschreiben: eigenhändig mit Ort und Datum.
Sicher aufbewahren: Original der Vertrauensperson zugänglich machen; Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister empfohlen. Für Immobilien/Bank ggf. zum Notar.
Für viele Bereiche genügt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Für Bankgeschäfte, Grundstücke und Darlehensaufnahmen ist jedoch meist eine notarielle Beurkundung/Beglaubigung erforderlich.
Worin unterscheidet sie sich von der Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Sie entscheidet; die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Maßnahmen Sie wünschen. Beide ergänzen sich.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind. Fordern Sie das Original zurück bzw. vernichten Sie es und informieren Sie die bevollmächtigte Person.
Wo bewahre ich sie auf?
An einem sicheren, der Vertrauensperson bekannten Ort. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird empfohlen.
Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie bei Bedarf individuelle Angaben. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Stand 2025; Beträge gelten 2026 unverändert weiter.