Pflege-Vorlage mit Generator

Kurzzeitpflege beantragen (Muster + Generator)

Vorübergehend vollstationäre Pflege – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung. Mit dem Generator erstellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Pflegekasse.

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Antrag auf Kurzzeitpflege

Tragen Sie Ihre Daten und den voraussichtlichen Zeitraum ein – das Antragsschreiben ist sofort fertig.

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Stand 2025: Kurzzeit- und Verhinderungspflege bilden seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2). Die Beträge gelten 2026 unverändert weiter.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Die Kurzzeitpflege springt ein, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn die pflegende Person ausfällt. Die Versorgung erfolgt zeitweise in einer stationären Einrichtung.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

  • Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5.
  • Antrag stellen: mit dem Generator oben – am besten vor Beginn.
  • Einrichtung: mit Versorgungsvertrag wählen; Kosten und Eigenanteil klären.
  • Belege: Rechnung der Einrichtung einreichen.

Weitere Pflege-Vorlagen

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Budget für Kurzzeitpflege?
Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen seit 1. Juli 2025 gemeinsam mit bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget können Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Kurzzeitpflege?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich?
In der Regel bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags.
Muss ich vorher einen Antrag stellen?
Eine Bestätigung der Kostenübernahme vor Beginn ist empfehlenswert, damit Sie nicht auf Kosten sitzenbleiben.

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Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie bei Bedarf individuelle Angaben. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Stand 2025; Beträge gelten 2026 unverändert weiter.