Erstberatung & Antragshilfe

Was die Erstberatung umfasst und wie sie abläuft
Die Erstberatung findet telefonisch statt. Nachdem wir ein Verständnis für
Ihre aktuelle Situation gewonnen haben, besprechen wir gemeinsam die
wichtigsten Themen rund um die Versorgung zuhause:
• die aktuelle gesundheitliche Situation
• den bestehenden Pflegegrad
• den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag
• mögliche Entlastungs- und Unterstützungsangebote
• und die Frage, welche Versorgung realistisch und sinnvoll ist
Anhand Ihrer Informationen ordnen wir den notwendigen Pflege- und
Betreuungsbedarf ein und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie der
weitere Ablauf aussehen kann. So erhalten Sie einen klaren Überblick
darüber, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und worauf jetzt besonders
zu achten ist.
Die wichtigsten Informationen erhalten Sie zusätzlich schriftlich, damit
Sie alles in Ruhe nachlesen und gemeinsam mit weiteren Angehörigen
besprechen können.
Die Erstberatung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Kostenloses Erstgespräch
Warum dieses erste Gespräch für viele Angehörige so entlastend ist
Wenn Pflege plötzlich organisiert werden muss, entsteht oft das Gefühl, sofort alles gleichzeitig regeln zu müssen. Genau das erzeugt bei vielen Familien enormen Druck. Ein erstes Gespräch schafft deshalb vor allem Orientierung.
Drei Fragen, die wir gemeinsam klären
- Was ist jetzt wirklich wichtig?
- Welche Unterstützung passt zur Situation?
- Welche Schritte sollten zuerst angegangen werden?
Dabei helfen wir Ihnen
- Situation einordnenRealistisch und verständlich, ohne komplizierte Fachsprache.
- Versorgung zuhauseWelche Möglichkeiten es gibt und welche Pflegeleistungen in Frage kommen.
- Zuständigkeiten und nächste SchritteWelche Stellen zuständig sind und wie Sie strukturiert weiter vorgehen.
Unverbindlich und ohne unnötige Bürokratie. Sie entscheiden danach in Ruhe, wie es weitergeht.
Was unsere Antragshilfe leistet
Wir begleiten Sie durch alle relevanten Anträge – von der ersten Pflegegrad-Beantragung bis zu späteren Höherstufungen. Konkret heißt das: Wir helfen beim Ausfüllen des Pflegeantrags, bereiten gemeinsam mit Ihnen die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und zeigen, welche Punkte besonders dokumentiert werden sollten.
Auch alles, was nach der ersten Antragstellung kommt, übernehmen wir: Folgeanträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen, ärztliche Verordnungen für die Behandlungspflege, einen Widerspruch bei zu niedriger Einstufung oder eine Höherstufung, wenn der Pflegebedarf wächst. Sie haben einen Ansprechpartner für all das, statt sich durch wechselnde Zuständigkeiten kämpfen zu müssen.

Wie wir sie konkret unterstützen

Ihr Wegbegleiter
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und da ist, um bei Anträgen zu unterstützen.
Begleitung bei Anträgen
Wir begleiten und unterstützen Sie bei Anträgen, um die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen leisten zu können.
Pflegegrad im Blick
Unsere Betreuungskräfte und examinierten Pflegefachkräfte erkennen Veränderungen im Pflegebedarf frühzeitig und unterstützen dabei, wenn eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll wird.
Sie wollen Gewissheit, ob Ihnen mehr Leistungen zustehen? Wir zeigen Ihnen im Erstgespräch, welche Leistungen Sie für unsere Pflege und Betreuung noch ausschöpfen können.

Häufige Fragen
Offizieller Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums
Ratgeber Pflege
Der umfassende Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums zu allen Themen rund um die Pflege – ein hilfreicher Begleiter für Pflegebedürftige, Angehörige und alle, die sich beraten lassen möchten.
Jetzt herunterladen ↓Wie lange dauert eine Erstberatung?
In der Regel etwa eine Stunde. In komplexeren Fällen kann sie länger dauern – wir nehmen uns die Zeit, die Ihre Situation braucht.
Wie erhalte ich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Ab Pflegegrad 1 stehen einem monatlich 42€ für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. Desinfektionsmittel zu. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.
Was kann ich tun, wenn meine Wohnung nicht Pflegegerecht ist?
Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bevor Sie diese durchführen. Ihnen stehen dadurch pro Person mit Pflegebedarf bis zu 4000€ zu.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse an und fragen Sie einen Pflegegrad an. Dort wird sich um alles Weitere gekümmert.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Wahl des Pflegegrades nicht zufrieden bin?
Sie können nach Erhalt des Pflegebescheids Widerspruch einlegen.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte reagieren und stoßen einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades an.