Pflegegrad 2: Leistungen, Geld und Antrag im Überblick
🕐 ca. 4 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er ist der häufigste Pflegegrad und zugleich die wichtige Schwelle: Ab Pflegegrad 2 gibt es erstmals Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Hier erfahren Sie, welche Beträge und Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen (Stand 2025), wann sich Pflegegeld oder ein Pflegedienst lohnt und wie Sie den Antrag richtig stellen.
27–47,5PunkteErhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
347 €Pflegegeld mtl.Für die Pflege durch Angehörige (Stand 2025).
796 €Sachleistung mtl.Für einen ambulanten Pflegedienst (Stand 2025).
721 €Tagespflege mtl.Zusätzlich — wird nicht aufs Pflegegeld angerechnet.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen regelmäßig Unterstützung — etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen oder im Haushalt —, können viele Dinge aber mit Hilfe noch bewältigen.
Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und eine wichtige Schwelle: Erst ab hier zahlt die Pflegekasse Pflegegeld und übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Grundlage ist die Punktebewertung des Pflegegrads.
Pflegegrad 2: Punkte und Einstufung
Für Pflegegrad 2 ist eine bestimmte Punktzahl im Begutachtungsverfahren nötig:
Pflegegrad
Gesamtpunkte
Bedeutung
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27
geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5
erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70
schwere Beeinträchtigung
Bewertet werden sechs Lebensbereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten.
Wer bekommt Pflegegrad 2?
Typisch für Pflegegrad 2 sind Menschen, die
bei der täglichen Körperpflege regelmäßig Hilfe brauchen,
nach einem Schlaganfall oder bei chronischen Erkrankungen eingeschränkt sind,
an einer Demenz im frühen bis mittleren Stadium leiden,
in der Mobilität deutlich eingeschränkt sind, aber noch nicht umfassend gepflegt werden müssen.
Ein Beispiel aus dem Pflegealltag
Herr K., 74, nach einem Schlaganfall. Seine rechte Körperhälfte ist geschwächt. Morgens braucht er Hilfe beim Waschen und Anziehen, beim Gehen nutzt er einen Rollator. Den Tag über kommt er mit kleinen Hilfen zurecht. Die Begutachtung ergibt 35 Punkte — Pflegegrad 2.
Seine Tochter übernimmt die Hauptpflege und erhält dafür das Pflegegeld. Zusätzlich kommt morgens ein Pflegedienst zur Körperpflege; der nicht genutzte Teil des Pflegegeldes wird als Kombinationsleistung weitergezahlt. So ist Herr K. gut versorgt, und seine Tochter wird spürbar entlastet.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen die zentralen Geldleistungen zu (Stand 2025):
Hinzu kommen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €), Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
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Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl: Pflegegeld (347 €), wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistung (796 €), wenn ein ambulanter Pflegedienst übernimmt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen — der häufigste Weg. Übernimmt der Dienst nur einen Teil, wird das restliche Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Die Tagespflege kommt obendrauf und wird nicht angerechnet.
Pflegegrad 2 beantragen
Der Weg zu Pflegegrad 2:
Formloser Antrag bei der Pflegekasse,
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause,
Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch vor und lassen Sie eine vertraute Person beim Termin dabei sein. Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung.
Höherstufung: von Pflegegrad 2 auf 3
Wächst der Hilfebedarf — etwa weil eine Demenz fortschreitet oder die Mobilität weiter abnimmt —, können Sie eine Höherstufung auf Pflegegrad 3 beantragen. Damit steigen Pflegegeld (599 €) und Pflegesachleistung (1.497 €) deutlich. Eine erneute Begutachtung stellt den höheren Bedarf fest; ein Pflegetagebuch mit den Veränderungen ist dabei hilfreich.
So unterstützen wir Sie
Bei Pflegegrad 2 ist die Kombination aus Angehörigen und ambulanter Pflege oft ideal: Sie übernehmen die vertraute Begleitung, wir die fachgerechte Grund- und Behandlungspflege — und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. So bleibt Ihr Angehöriger zu Hause gut versorgt, und Sie gewinnen Entlastung und Sicherheit. Gern prüfen wir — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — unverbindlich, ob in Ihrer Region eine Pflegekraft verfügbar ist.
Die Pflegegrade im Vergleich
Jede Stufe im Detail — vergleichen Sie und finden Sie die passende Information:
Fall 1 Frau A., 77, lebt allein und versorgt sich selbst. Sie ist unsicher auf den Beinen, braucht Hilfe beim Einkaufen und Putzen und vergisst gelegentlich Termine.
Richtig: Pflegegrad 1 — Geringe Beeinträchtigung (12,5 bis unter 27 Punkte): weitgehend selbstständig, nur punktuelle Hilfe. Mehr →
Fall 2 Herr B., 81, hat eine mittelschwere Demenz. Er braucht bei Körperpflege und Anziehen Anleitung, darf tagsüber nicht mehr allein bleiben und ist nachts oft unruhig.
Richtig: Pflegegrad 3 — Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte): täglicher Hilfebedarf; kognitive Einschränkungen zählen stark. Mehr →
Fall 3 Frau C., 88, ist bettlägerig, wird über eine Magensonde ernährt, kann sich nicht mehr selbst bewegen und benötigt Pflege rund um die Uhr.
Richtig: Pflegegrad 5 — Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte): nahezu vollständig unselbstständig. Mehr →
Ob in Ihrer Situation wirklich ein bestimmter Pflegegrad infrage kommt, hängt von vielen Details ab. Lassen Sie es jetzt unverbindlich und kostenlos prüfen — in nur wenigen Minuten.
Hinweis: Dieser Selbsttest dient nur der Veranschaulichung. Der tatsächliche Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst über das Punktesystem festgestellt.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?
Stand 2025 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 347 € monatlich. Alternativ gibt es eine Pflegesachleistung von 796 € für einen ambulanten Pflegedienst.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren nötig.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zu?
Pflegegeld (347 €) oder Pflegesachleistung (796 €), Entlastungsbetrag (131 €), Tagespflege (721 €), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Wohnraumzuschüsse (Stand 2025).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, nur den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege und Verhinderungspflege hinzu.
Kann ich bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Über die Kombinationsleistung übernimmt ein Pflegedienst einen Teil; das nicht ausgeschöpfte Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt.
Bekomme ich bei Pflegegrad 2 Tagespflege?
Ja, bis zu 721 € monatlich — und zwar zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung, ohne Anrechnung.
Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation; die Entscheidung kommt in der Regel binnen 25 Arbeitstagen.
Wann wird von Pflegegrad 2 auf 3 hochgestuft?
Wenn der Hilfebedarf steigt und die Begutachtung 47,5 oder mehr Punkte ergibt. Eine Höherstufung können Sie jederzeit beantragen.
Steht mir bei Pflegegrad 2 Verhinderungspflege zu?
Ja. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € (Pflegegrade 2 bis 5).
Ab wann wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 gezahlt?
Ab dem Monat der Antragstellung, sofern der Pflegegrad anerkannt wird — auch rückwirkend für die Zeit der Begutachtung.
Wir übernehmen die Pflege — Sie gewinnen Zeit.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2025 und gelten 2026 unverändert weiter (nächste planmäßige Anpassung zum 1. Januar 2028) — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.