Pflege-Vorlage mit Generator

Patientenverfügung erstellen (Muster + Generator)

Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen – und welche nicht. Mit dem Generator erstellen Sie eine Patientenverfügung zum Ausdrucken und Unterschreiben.

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Patientenverfügung

Tragen Sie Ihre Daten und ggf. persönliche Wünsche ein – das Dokument ist sofort fertig zum Ausdrucken und Unterschreiben.

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Wichtig: Eine Patientenverfügung ist nur dann verbindlich, wenn sie hinreichend konkret formuliert ist (Rechtsprechung des BGH). Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt – besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem Hausarzt, passen Sie sie individuell an und kombinieren Sie sie mit einer Vorsorgevollmacht. Diese Vorlage ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.

Was regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie bindet Ärztinnen, Ärzte und Bevollmächtigte. Während die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, legt die Patientenverfügung fest, welche Behandlung Sie möchten – beide ergänzen sich.

So erstellen Sie Ihre Patientenverfügung

  • Wünsche überlegen: idealerweise im Gespräch mit dem Hausarzt.
  • Dokument erstellen: mit dem Generator oben, persönliche Wünsche ergänzen.
  • Unterschreiben: eigenhändig mit Ort und Datum.
  • Zugänglich machen: der Vertrauensperson / bevollmächtigten Person aushändigen und regelmäßig aktualisieren.

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Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt. Wichtig ist, dass sie konkret formuliert ist – pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reichen oft nicht.
Worin unterscheidet sie sich von der Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE Behandlung Sie wünschen; die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Sie entscheidet. Am besten kombinieren Sie beide Dokumente.
Ist die Patientenverfügung für Ärzte bindend?
Ja. Trifft die Verfügung auf die konkrete Behandlungssituation zu, sind Ärzte und Bevollmächtigte daran gebunden.
Wie oft sollte ich sie aktualisieren?
Prüfen Sie sie regelmäßig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) und bestätigen Sie sie mit aktuellem Datum und Unterschrift – das unterstreicht, dass sie Ihrem aktuellen Willen entspricht.

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Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Eine Patientenverfügung sollte individuell und hinreichend konkret formuliert sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen.