Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1). Nicht genutzte Beträge eines Jahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Wofür gibt es den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag wird zweckgebunden erstattet – z. B. für Betreuungs- und Entlastungsangebote, Haushaltshilfe, Tages- oder Kurzzeitpflege sowie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Belege ein.
Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie bei Bedarf individuelle Angaben. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Stand 2025; Beträge gelten 2026 unverändert weiter.