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Ihr Team 24 Pflegedienst

Ihr Team 24 · Redaktion & Geschäftsführung

Kornelia Reszler

Geschäftsführerin · Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH, Mannheim

„Pflege gehört in feste Hände — nicht in einen Schichtplan ohne Gesichter."
Über 250 Fachbeiträge im Ratgeber Nur amtliche Gesetzestexte als Quelle Vier-Augen-Prinzip mit der Pflegedienstleitung
Kornelia Reszler, Geschäftsführerin der Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
Fachliche Prüfung des Ratgebers
10+Jahre Erfahrung mit häuslicher Pflege und Betreuung
Extern geprüftNote 1,0MD-Qualitätsprüfung „sehr gut" — Medizinischer Dienst Baden-WürttembergPrüfbericht (PDF) →
§ 72 SGB XIStaatlich zugelassener Pflegedienst mit Versorgungsvertrag
4,8 / 5
Google-Bewertung von betreuten Familien

Über Kornelia Reszler

Als Geschäftsführerin verantwortet Kornelia Reszler seit über zehn Jahren die fachliche Linie des Pflegedienstes — von der Versorgungsplanung bis zur Qualitätssicherung. Sie leitet die Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH in Mannheim und schreibt die Fachbeiträge des Pflege-Ratgebers.

Im Ratgeber übernimmt sie zusätzlich die redaktionelle Verantwortung: Beiträge mit dem Vermerk „Geschrieben von Kornelia Reszler" wurden von ihr verfasst und auf pflegefachliche Richtigkeit durchgesehen — der Pflege-Ratgeber umfasst über 250 Fachbeiträge unter ihrer redaktionellen Verantwortung.

Verantwortung als Geschäftsführerin

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Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes

Sie verantwortet Vorbereitung und Begleitung der jährlichen Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 1 SGB XI. Die Regelprüfung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg vom 14.11.2025 schloss mit der Gesamtnote 1,0 („sehr gut") ab — Landesdurchschnitt: 1,2. Prüfbericht als PDF ansehen →

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Zulassung & Kassenabrechnung

Staatliche Zulassung als Pflegedienst durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI — mit direkter Abrechnung gegenüber allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen. Auf dieser Grundlage versorgt der Dienst aktuell rund 500 pflegebedürftige Menschen (Stand: MD-Prüfbericht 11/2025).

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Qualitätsmanagement & Dokumentation

Digital geführte Pflegedokumentation mit monatlicher Einsicht für Angehörige — Pflegedaten werden als Gesundheitsdaten nach DSGVO behandelt.

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Fachpersonal

An Pflegebedürftigen arbeiten ausschließlich examinierte Pflegekräfte mit dreijähriger, staatlich anerkannter Ausbildung — kein Hilfspersonal.

Unser Redaktionsprozess

So entstehen unsere Inhalte

Vier Schritte, die jeder Ratgeber-Beitrag durchläuft, bevor er veröffentlicht wird.

1

Nur amtliche Quellen

Rechtsgrundlagen zitieren wir ausschließlich aus den amtlichen Gesetzestexten auf gesetze-im-internet.de — nicht aus Sekundärquellen.

2

Jede Zahl einzeln geprüft

Beträge, Fristen und Paragrafen werden einzeln am Gesetzestext verifiziert — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

3

Vier-Augen-Prinzip

Die fachliche Prüfung übernimmt Renata Hamvas, Pflegedienstleitung — jeder geprüfte Beitrag trägt ihren Vermerk.

4

Aktualität mit System

Gesetzesänderungen — etwa zum Jahreswechsel — arbeiten wir in die betroffenen Beiträge ein, statt veraltete Beträge stehen zu lassen.

Häufige Fragen zur Redaktion

Wer schreibt die Pflege-Ratgeber von Ihr Team 24?
Die Fachbeiträge schreibt Kornelia Reszler, Geschäftsführerin der Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH in Mannheim. Der Pflege-Ratgeber umfasst über 250 Fachbeiträge unter ihrer redaktionellen Verantwortung.
Wer prüft die Inhalte fachlich?
Die fachliche Prüfung übernimmt Renata Hamvas, Pflegedienstleitung — nach dem Vier-Augen-Prinzip: Kein geprüfter Beitrag erscheint ohne ihren Vermerk.
Welche Quellen nutzt die Redaktion?
Rechtsgrundlagen zitieren wir ausschließlich aus den amtlichen Gesetzestexten auf gesetze-im-internet.de. Beträge, Fristen und Paragrafen werden einzeln am Gesetzestext verifiziert.
Wie aktuell sind die Angaben in den Beiträgen?
Gesetzesänderungen — etwa zum Jahreswechsel — arbeiten wir gezielt in die betroffenen Beiträge ein. So stehen aktuelle Beträge wie der Entlastungsbetrag von 131 € im Text, nicht veraltete Werte.
Ist die Qualität des Pflegedienstes extern geprüft?
Ja. Die Regelprüfung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg nach § 114 Abs. 1 SGB XI vom 14.11.2025 ergab die Gesamtnote 1,0 („sehr gut") — der vollständige Prüfbericht ist als PDF einsehbar.
Wie erreiche ich das Redaktionsteam?
Über die Kontaktseite — telefonisch, per E-Mail oder Formular. Für Fragen zur Versorgung eines Angehörigen gibt es eine kostenlose Erstberatung.

Themenschwerpunkte

Pflegegrade & Begutachtung Pflegegeld & Pflegeleistungen Verhinderungs- & Kurzzeitpflege 24-Stunden-Betreuung zuhause Demenz & Alltagsbegleitung Anträge & Widersprüche

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