Warum das billigste 24-Stunden-Pflege-Angebot teuer werden kann

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Angehörige vergleicht zwei Angebote für 24-Stunden-Pflege — warum das billigste teuer werden kann
Bild: Künstlich generiert
Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Stand: September 2026

1.790 Euro im Monat, alles inklusive, Betreuungskraft rund um die Uhr. Das Angebot kam per E-Mail, mit Fotos lächelnder Betreuerinnen und dem Hinweis, dass nur noch wenige Kräfte verfügbar seien. Das andere Angebot lag bei 2.900 Euro. Für die meisten Familien ist damit entschieden, welches seriös wirkt: das teurere. Und welches sie nehmen: das günstigere.

Dieser Beitrag rechnet vor, warum ein Preis von unter 2.500 Euro für eine legal beschäftigte Betreuungskraft im Haushalt kaum darstellbar ist — und wo das Geld fehlt, wenn er trotzdem angeboten wird. Nicht, um Sie zum teuersten Anbieter zu schicken. Sondern damit Sie erkennen, welche Kosten Sie später tragen, wenn sie heute nicht im Preis stehen.

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Die Rechnung, die jeder Anbieter machen muss

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde; ab 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Er gilt für jede Betreuungskraft, die in Deutschland arbeitet — auch für eine, die aus Polen, Rumänien oder Bulgarien entsandt wird. Und er gilt, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20), auch für Bereitschaftszeiten, nicht nur für die aktiv gearbeiteten Stunden.

Rechnen wir konservativ, mit einer normalen Vollzeitstelle ohne jede Bereitschaft: 40 Stunden in der Woche ergeben rund 173 Stunden im Monat. Bei 13,90 Euro sind das 2.405 Euro Bruttolohn — bevor ein einziger Euro für Sozialversicherung, Anreise, Vermittlung, Verwaltung oder Ersatz bei Ausfall ausgegeben ist. Wer Bereitschaft bezahlt, wie es das Gericht verlangt, liegt deutlich höher.

Ein Angebot von 1.790 Euro „alles inklusive“ liegt also rund 600 Euro unter dem Lohn allein. Das ist keine Kalkulation, die ein Anbieter durch Effizienz erreicht. Es ist eine, die an einer von drei Stellen spart: an der Betreuungskraft, an der Legalität — oder an dem, was Sie erst später bezahlen.

Wo das Geld fehlt — und wer es am Ende bezahlt

1. An der Betreuungskraft

Der häufigste Fall: Die Kraft erhält weniger als den Mindestlohn, arbeitet mehr als erlaubt und hat keine oder kaum freie Tage. Kurzfristig merkt die Familie davon nichts. Mittelfristig merkt sie es an Wechseln, Erschöpfung, Konflikten — und an Betreuerinnen, die nach zwei Wochen abreisen. Langfristig kann die Kraft ihren Lohn nachfordern: Wer sie faktisch beschäftigt hat, haftet. Je nach Vertragskonstruktion kann das die Familie sein.

2. An der Legalität

Fehlt die A1-Bescheinigung, ist die Betreuungskraft in Deutschland nicht sozialversichert. Die Nachforderung der Beiträge trifft den, der als Arbeitgeber gilt — rückwirkend für bis zu vier Jahre. Ist die Kraft „selbstständig“, aber faktisch weisungsgebunden in einem einzigen Haushalt, liegt Scheinselbstständigkeit vor, mit derselben Folge. Welche Modelle legal sind und welche nicht, haben wir gesondert erklärt.

3. An der Vollständigkeit des Preises

Die dritte Variante ist die, die am seltensten als Täuschung erkannt wird: Der Preis stimmt — er ist nur nicht vollständig. Typische Posten, die erst auf der Rechnung erscheinen:

  • Anreisekosten der Betreuungskraft — bei jedem Wechsel neu, oft 150 bis 300 Euro.
  • Vermittlungs- oder Startgebühr — einmalig, aber bei manchen Anbietern bei jedem Wechsel.
  • Zuschläge für Demenz, Nachteinsätze, zwei zu betreuende Personen, Deutschkenntnisse — jeder für sich nachvollziehbar, in der Summe mehrere hundert Euro.
  • Kost und Logis — kein Rechnungsposten, aber ein realer: Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer und isst mit.
  • Kündigungsfristen und Wechselgebühren, die den Ausstieg aus einem schlechten Vertrag teuer machen.
  • Der Ausfall. Wer keine Ersatzregelung im Preis hat, zahlt im Ernstfall doppelt: für die Lücke und für die kurzfristige Ersatzkraft. Was bei Urlaub oder Krankheit gilt, steht in einem eigenen Beitrag.
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Woran Sie ein Angebot erkennen, das hält, was es kostet

  1. Der Preis ist aufgeschlüsselt. Lohn, Sozialabgaben, Vermittlung, Anreise, Ersatz — jeder Posten steht da. Ein „Alles-inklusive-Preis“ ohne Aufstellung ist ein Preis, dessen Bestandteile Sie nicht prüfen können.
  2. Die Arbeitszeit steht im Vertrag. Nicht „rund um die Uhr“, sondern Stunden, Ruhezeiten, freie Tage.
  3. Die A1-Bescheinigung liegt vor der Anreise vor. Nicht „wird nachgereicht“.
  4. Die Ersatzregelung hat eine Frist — und einen Preis, der im Angebot steht.
  5. Die Kassenleistungen sind getrennt ausgewiesen. Was die Pflegekasse übernimmt und was Sie zahlen, gehört in zwei Spalten. Ein Anbieter, der beides vermischt, macht den Eigenanteil kleiner, als er ist.
  6. Kein Zeitdruck. „Nur noch zwei Kräfte verfügbar“ ist ein Verkaufsargument, kein Sachverhalt.

Die zehn Fragen, die den Unterschied in einem Telefonat sichtbar machen, haben wir gesondert zusammengestellt.

Was ein fairer Preis bedeutet — und was er nicht bedeutet

Ein Angebot, das Mindestlohn, Bereitschaft, Sozialversicherung und Ersatz ehrlich einrechnet, ist teurer als eines, das das nicht tut. Das ist keine Frage der Marge, sondern der Arithmetik. Umgekehrt gilt: Ein hoher Preis ist kein Beweis für Seriosität. Auch teure Anbieter können intransparent sein. Der Maßstab ist nicht die Zahl, sondern ob sie erklärt wird.

Für die Familie entscheidend ist ohnehin nicht der Bruttopreis, sondern was nach Abzug der Kassenleistungen bleibt. Bei einem zugelassenen Pflegedienst wird die Pflegesachleistung direkt abgerechnet — 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 — dazu der Entlastungsbetrag von 131 Euro; Verhinderungspflege und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG senken den Betrag weiter. Wie sich das je Pflegegrad darstellt, zeigt unsere Seite Pflegekosten. Eine unabhängige Einschätzung eines Angebots geben die Verbraucherzentralen.

So kalkuliert Ihr Team 24

Vor dem ersten Betreuungstag erhalten Sie eine vollständige Kostenaufstellung: was die Betreuung kostet, was die Pflegekasse direkt übernimmt und was für Sie netto bleibt — einschließlich Arbeitszeiten, Ersatzregelung und aller Nebenkosten. Keine Posten, die erst auf der Rechnung auftauchen. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.

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