Stand: September 2026
10 Fragen, die Sie einer 24-Stunden-Pflege-Agentur stellen sollten
Zwei Angebote liegen auf dem Tisch. Beide versprechen dasselbe: eine Betreuungskraft, die bei Ihrer Mutter einzieht, rund um die Uhr da ist, den Haushalt führt und nachts erreichbar bleibt. Der Preisunterschied beträgt 900 Euro im Monat. Und nirgends steht, woher er kommt.
Genau an diesem Punkt entscheiden viele Familien aus dem Bauch heraus — meist für das günstigere Angebot, manchmal für das teurere, weil es seriöser wirkt. Beides ist riskant. Die folgenden zehn Fragen machen den Unterschied sichtbar. Sie lassen sich in einem einzigen Telefonat stellen, und die Antworten sagen mehr über einen Anbieter aus als jede Hochglanzbroschüre.
Kurz vorweg: „24-Stunden-Betreuung“ ist ein Werbebegriff, kein Arbeitsmodell. Niemand darf 24 Stunden am Tag arbeiten — das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, verlängerbar auf zehn. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und dadurch präsent ist. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verspricht etwas Unzulässiges.
Jetzt unverbindlich und kostenlos beraten lassen
✓ Antwort innerhalb von 24 Stunden
✓ keine Kosten
✓ keine Verpflichtung
0621 748 143 10
Warum die Preise so weit auseinanderliegen
Der Hauptgrund ist selten die Qualifikation der Betreuungskraft. Er liegt darin, ob ein Anbieter die Bereitschaftszeiten korrekt bezahlt.
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu am 24. Juni 2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20): Eine aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandte Betreuungskraft hat Anspruch auf den deutschen Mindestlohn — und zwar auch für Bereitschaftszeiten, nicht nur für die Stunden aktiver Arbeit. Geklagt hatte eine bulgarische Betreuerin gegen ihren bulgarischen Arbeitgeber.
Für die Kalkulation ändert das alles. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Wer Bereitschaft mitbezahlt, kommt auf einen deutlich anderen Monatspreis als wer sie ignoriert. Ein auffällig günstiges Angebot ist deshalb meist kein besseres Geschäft, sondern ein verlagertes Risiko: Zahlt der Anbieter zu wenig, kann die Betreuungskraft nachfordern — und je nach Vertragskonstruktion landet diese Forderung bei der Familie.
Die zehn Fragen
1. Wer ist mein Vertragspartner — und wo sitzt er?
Es gibt drei Modelle: Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, Anstellung direkt im Haushalt, oder die Vermittlung einer selbstständigen Kraft. Jedes hat andere Folgen für Haftung, Sozialabgaben und Kündigung.
Gute Antwort: Der Anbieter benennt klar, mit wem Sie den Vertrag schließen, wer Arbeitgeber der Betreuungskraft ist und wer bei Problemen haftet.
Warnsignal: Ausweichende Formulierungen wie „Das regeln wir intern“ oder ein Vertrag, in dem als Auftraggeber die pflegebedürftige Person steht, ohne dass darüber gesprochen wurde.
2. Ist die Betreuungskraft angestellt oder selbstständig?
Bei einer vermeintlich selbstständigen Kraft, die faktisch weisungsgebunden im Haushalt arbeitet, droht Scheinselbstständigkeit. Wird sie festgestellt, kann die Familie rückwirkend als Arbeitgeber gelten — mit Sozialabgaben für den gesamten Zeitraum.
Gute Antwort: Ein Anstellungsverhältnis bei einem benannten Unternehmen, auf Wunsch nachweisbar.
Warnsignal: „Sie ist selbstständig, das ist für Sie günstiger.“ Günstiger ist es nur bis zur ersten Prüfung.
3. Liegt eine A1-Bescheinigung vor?
Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Sie ist bei Entsendung Pflicht und muss im Haushalt vorgelegt werden können.
Gute Antwort: Ja, liegt vor, wird Ihnen als Kopie überlassen.
Warnsignal: Die Bescheinigung ist „beantragt“, „kommt nach“ oder wird als Formsache abgetan.
4. Wie werden Bereitschaftszeiten vergütet?
Die Kernfrage nach dem BAG-Urteil — und die, bei der sich seriöse von riskanten Angeboten am deutlichsten trennen.
Gute Antwort: Der Anbieter erklärt, wie viele Stunden kalkuliert sind und wie die Bereitschaft darin abgebildet ist.
Warnsignal: Der Begriff „Bereitschaft“ taucht im Gespräch gar nicht auf.
5. Wie viele Stunden arbeitet die Betreuungskraft tatsächlich — und wann hat sie frei?
Auch eine im Haushalt lebende Kraft braucht Ruhezeiten, freie Stunden am Tag und einen freien Tag pro Woche. Wer das nicht regelt, plant den Konflikt bereits ein.
Gute Antwort: Ein konkreter Tagesablauf mit benannten Pausen und einem festen freien Tag — und ein Vorschlag, wer diese Zeit abdeckt.
Warnsignal: „Sie ist ja immer da.“ Das ist keine Organisation, das ist ein Versprechen auf Kosten Dritter.
6. Was passiert bei Krankheit oder vorzeitiger Abreise?
Die häufigste böse Überraschung. Betreuungskräfte werden krank, Angehörige im Heimatland erkranken, Einsätze brechen ab.
Gute Antwort: Eine zugesagte Ersatzstellung innerhalb einer benannten Frist, schriftlich im Vertrag, mit einer Regelung zur Kostenerstattung für die Lücke.
Warnsignal: „Das ist bei uns noch nie vorgekommen.“
7. Welche Aufgaben sind im Preis enthalten — und welche nicht?
Betreuung und Haushaltsführung sind Standard. Medizinische Behandlungspflege — Injektionen, Wundversorgung, Medikamentenstellung — gehört nicht dazu und darf von einer Betreuungskraft ohne deutsche Pflegefachqualifikation auch nicht übernommen werden. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Gute Antwort: Eine schriftliche Aufgabenliste und der klare Hinweis, wofür zusätzlich ein Pflegedienst nötig ist.
Warnsignal: „Sie macht alles.“
8. Welches Deutschniveau ist zugesichert — und wie wird es geprüft?
Verständigung entscheidet über den Alltag, besonders bei Demenz. Angaben wie „gute Deutschkenntnisse“ sind ohne Prüfmaßstab wertlos.
Gute Antwort: Eine Einstufung nach dem Europäischen Referenzrahmen (etwa A2 oder B1) und die Möglichkeit, vor Vertragsschluss selbst zu telefonieren.
Warnsignal: Die Frage wird mit „das passt schon“ beantwortet.
9. Welche Kosten kommen zusätzlich auf uns zu?
Der Monatspreis ist selten der Endpreis. Üblich sind An- und Abreise, Vermittlungsgebühr, Kost und Logis, mancherorts ein Zuschlag bei höherem Pflegegrad.
Gute Antwort: Eine vollständige Aufstellung aller Positionen — vor der Unterschrift, unaufgefordert.
Warnsignal: Einzelne Posten tauchen erst im Vertrag auf.
10. Wie lange läuft der Vertrag und wie komme ich wieder heraus?
Pflegesituationen ändern sich schnell — durch Krankenhausaufenthalt, Heimumzug oder Tod. Ein Vertrag, der das nicht abbildet, wird teuer.
Gute Antwort: Kurze Kündigungsfristen und eine ausdrückliche Sonderregelung für Krankenhausaufenthalt und Todesfall.
Warnsignal: Mindestlaufzeiten von sechs Monaten oder mehr ohne Ausstiegsklausel.
Ein praktischer Hinweis: Stellen Sie diese Fragen am Telefon und notieren Sie die Antworten mit. Bitten Sie anschließend darum, die drei für Sie wichtigsten Punkte schriftlich bestätigt zu bekommen. Ein seriöser Anbieter tut das ohne Rückfrage — und allein diese Bitte sortiert einen großen Teil des Marktes vor.
Ist bei Ihnen eine 24-Stunden-Pflegekraft verfügbar?
Geben Sie Ihre Adresse ein — Sie erfahren in Sekunden, ob wir in Ihrer Region eine passende Pflegekraft bereitstellen können. Kostenlos & unverbindlich.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlich
Woran sich ein seriöses Angebot erkennen lässt
Aus den zehn Antworten ergibt sich fast immer ein klares Bild. Drei Muster sprechen für einen belastbaren Anbieter:
- Er benennt Grenzen von selbst. Wer ungefragt sagt, was eine Betreuungskraft nicht darf, hat verstanden, worum es geht.
- Er legt Papiere vor, bevor gefragt wird. A1-Bescheinigung, Aufgabenliste, vollständige Kostenaufstellung.
- Er redet über den Ausfall. Ersatzregelungen kosten Geld und werden deshalb gern verschwiegen.
Umgekehrt gilt: Ein Anbieter, der auf jede der zehn Fragen eine beruhigende, aber unpräzise Antwort hat, ist nicht besonders unkompliziert — er ist besonders unverbindlich.
Diese Leistungen der Pflegekasse lassen sich einsetzen
Die Betreuung im eigenen Zuhause wird von der Pflegeversicherung nicht direkt finanziert, aber mehrere Leistungen lassen sich dafür nutzen:
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4), 990 Euro (5) monatlich (§ 37 SGB XI)
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich in allen Pflegegraden, zweckgebunden für anerkannte Angebote (§ 45b SGB XI)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für ein barrierefreies Bad oder den Umbau eines Zimmers für die Betreuungskraft
Eine kostenfreie und anbieterunabhängige Einschätzung dazu, welche Leistungen im konkreten Fall zusammenpassen, geben die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, der Pflegestützpunkt vor Ort sowie Sozialverbände wie VdK und SoVD. Diese Beratung lohnt sich vor der Unterschrift, nicht danach.
Auf alle zehn Fragen gibt es bei Ihr Team 24 eine schriftliche Antwort — inklusive A1-Bescheinigung, Aufgabenliste, Ersatzregelung bei Ausfall und einer vollständigen Kostenaufstellung vor Vertragsschluss. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.


