Stand: September 2026
Tagsüber ist Ihre Mutter, wie sie immer war. Das Problem beginnt um halb drei. Dann muss sie zur Toilette — jede Nacht, oft zweimal —, und der Weg dorthin führt durch einen dunklen Flur, über eine Teppichkante, an einer Kommode vorbei. Vor drei Wochen hat sie sich dabei den Arm geprellt. Vorletzte Nacht lag sie eine Stunde auf dem Badezimmerboden, bis sie sich am Waschbecken hochziehen konnte. Erzählt hat sie es Ihnen erst, als Sie den blauen Fleck sahen.
Nächtliches Aufstehen ist einer der häufigsten Gründe, aus denen ältere Menschen zu Hause stürzen — und einer der am wenigsten beachteten, weil niemand dabei ist. Dieser Beitrag beschreibt, warum die Nacht gefährlicher ist als der Tag, was sich mit einfachen Mitteln ändern lässt, und ab wann es jemanden braucht, der da ist, wenn Ihre Mutter aufsteht.
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Warum nachts so viel passiert
Nach Daten des Robert Koch-Instituts stürzte 2022 etwa jede vierte Person ab 65 Jahren mindestens einmal im Jahr, ab 80 Jahren jede dritte. Nachts kommen mehrere Risiken zusammen, die tagsüber einzeln beherrschbar wären:
- Der Kreislauf. Wer aus dem Liegen aufsteht, hat für einige Sekunden einen niedrigeren Blutdruck — bei älteren Menschen und unter bestimmten Medikamenten deutlich. Schwindel im Dunkeln, auf dem Weg zur Tür.
- Die Dunkelheit. Die Teppichkante, die tagsüber jeder sieht, ist nachts unsichtbar. Die Orientierung braucht Sekunden, die der Harndrang nicht lässt.
- Die Eile. Wer es dringend hat, geht schneller als sicher — und ohne Rollator, weil der im Wohnzimmer steht.
- Der Schlafmangel. Wer nachts zweimal aufsteht, ist tagsüber müder, unkonzentrierter, wackliger. Die Nacht macht auch den Tag unsicher.
- Das Alleinsein. Wer nachts stürzt, wird nicht gefunden. Die Liegezeit — nicht der Sturz — richtet oft den größeren Schaden an: Auskühlung, Druckstellen, Angst.
Schritt 1: Die Ursache — zum Arzt, nicht zum Nachtlicht
Häufiger nächtlicher Harndrang hat medizinische Gründe, die sich behandeln lassen: eine Blasenschwäche, eine vergrößerte Prostata, ein Harnwegsinfekt, eine Herzschwäche, bei der sich tagsüber Wasser in den Beinen sammelt und nachts ausgeschieden wird — oder schlicht eine Wassertablette, die abends statt morgens genommen wird. Der Hausarzt sollte außerdem den Blutdruck im Liegen und im Stehen messen und den Medikamentenplan auf Wirkstoffe prüfen, die Schwindel oder Benommenheit verursachen. Schlafmittel gehören auf diese Liste ganz oben.
Schritt 2: Der Weg von Bett zu Bad
Was sich am Zuhause ändern lässt, ist oft einfach — und wirksam, wenn es tatsächlich gemacht wird:
- Nachtlichter mit Bewegungsmelder vom Bett bis zum Bad; sie gehen an, bevor der Fuß den Boden berührt.
- Freier Weg. Teppiche weg oder festgeklebt, Kabel weg, die Kommode versetzt. Der Rollator steht nachts neben dem Bett, nicht im Wohnzimmer.
- Haltegriffe neben der Toilette und am Waschbecken, eine Toilettensitzerhöhung, ein rutschfester Boden im Bad.
- Ein Toilettenstuhl am Bett — für viele erst eine Überwindung, dann eine Erleichterung. Er ersetzt den gefährlichsten Weg der Nacht.
- Langsam aufstehen. Erst aufsetzen, dreißig Sekunden warten, dann aufstehen. Das klingt banal und verhindert den Kreislaufsturz.
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten wie Haltegriffe, Badumbau oder Beleuchtung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, sobald ein Pflegegrad vorliegt — der Antrag muss vor dem Umbau genehmigt sein. Einen Hausnotruf bezuschusst sie ab Pflegegrad 1 ebenfalls; er verkürzt die Liegezeit von Stunden auf Minuten, sofern der Knopf getragen und gedrückt wird. Alle Stellen im Haus, die tagsüber unauffällig und nachts gefährlich sind, beschreibt unser Beitrag zur Sturzgefahr zu Hause.
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Schritt 3: Wenn die Nacht jemanden braucht
Nachtlicht und Haltegriff verhindern viele Stürze. Sie verhindern nicht, dass jemand allein liegt, wenn es doch passiert. Drei Zeichen dafür, dass die Nacht nicht mehr allein zu schaffen ist:
- Ihre Mutter ist nachts bereits gestürzt — mehr als einmal.
- Sie kann nach einem Sturz nicht allein aufstehen.
- Sie hat Angst vor der Nacht — und geht deshalb abends nicht mehr ins Bett, sondern schläft im Sessel.
Was dann hilft, ist gestuft. Ein ambulanter Pflegedienst kann einen späten Abendeinsatz übernehmen — zur Toilette begleiten, das Bett vorbereiten, den Toilettenstuhl bereitstellen. Die Nacht selbst deckt er nicht ab. Nachtpflege in einer Einrichtung ist nach § 41 SGB XI vorgesehen, aber regional selten. Wenn die Nacht dauerhaft Präsenz braucht, ist eine Betreuungskraft, die im Haus lebt, die Form, die zum Problem passt: Sie ist da, wenn Ihre Mutter aufsteht — hört, begleitet, hilft hoch, wenn es nötig ist. Sie arbeitet nicht die ganze Nacht; das Arbeitszeitgesetz gilt auch für sie. Aber sie ist im Haus, und für die allermeisten Nächte ist das der Unterschied zwischen „gestürzt und gefunden“ und „gestürzt und allein“.
Ist Ihre Mutter tagsüber weitgehend selbstständig, gehört die Nachtregelung ausdrücklich in das Gespräch mit dem Anbieter: Wie oft darf die Betreuungskraft nachts geweckt werden, und was gilt, wenn es häufiger wird? Wie Sie solche Fragen stellen, haben wir gesondert beschrieben. Und falls die nächtliche Unruhe mit Verwirrtheit einhergeht — Aufstehen ohne Grund, Suchen, Anziehen um drei Uhr —, ist unser Beitrag zur nächtlichen Unruhe bei Demenz der passendere.
Was das kostet — und was die Kasse trägt
Bei einer Betreuung im Haus durch einen zugelassenen Pflegedienst wird die Pflegesachleistung direkt abgerechnet — 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 — dazu der Entlastungsbetrag von 131 Euro. Nächtliche Stürze sind zudem ein Grund, den Pflegegrad prüfen zu lassen: Mobilität und die Bewältigung der Nacht fließen in die Begutachtung ein. Wie sich der Eigenanteil je Pflegegrad darstellt, zeigt unsere Seite Pflegekosten.
Wir besprechen mit Ihnen, ob ein späterer Abendeinsatz unserer Pflegekräfte reicht oder ob es eine Betreuungskraft im Haus braucht — und legen die Nachtregelung vor dem ersten Tag schriftlich fest. Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.


