Stand: September 2026
Ihre Eltern sind seit 58 Jahren verheiratet. Ihr Vater hat Parkinson und Pflegegrad 3, Ihre Mutter ist noch fit — sagt sie. Tatsächlich hat sie ihn zwei Jahre lang gehoben, gewaschen, nachts versorgt, und jetzt sind ihre eigenen Knie am Ende. Das Pflegeheim würde die beiden trennen: unterschiedliche Pflegegrade, kein Doppelzimmer frei. „Das kommt nicht infrage“, sagen beide. Und dann die Frage, die sich viele Familien stellen: Braucht man für zwei Menschen zwei Betreuungskräfte — und ist das überhaupt bezahlbar?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen reicht eine Betreuungskraft für ein Ehepaar — und die Rechnung fällt für zwei Personen deutlich günstiger aus, als viele erwarten. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Kraft genügt, wann es zwei braucht, und wie die Leistungen der Pflegekasse für beide Partner zusammenkommen.
✓ Antwort innerhalb von 24 Stunden ✓ keine Kosten
✓ keine Verpflichtung
0621 748 143 10
Warum das Heim für Ehepaare oft die schlechtere Lösung ist
Im Pflegeheim wird nach Pflegegrad versorgt, nicht nach Ehe. Ein Partner mit Pflegegrad 4 und einer mit Pflegegrad 1 gehören in unterschiedliche Bereiche, manchmal in unterschiedliche Einrichtungen. Doppelzimmer für Paare sind selten, und wer keinen Pflegegrad hat, kann nicht mitziehen. Die Folge ist die Trennung nach Jahrzehnten — für viele Paare das, was sie am meisten fürchten.
Zu Hause bleibt das Zusammenleben, wie es ist. Beide Partner leben in ihren vier Wänden, mit ihren Routinen, in ihrem Bett. Die Betreuung kommt zu ihnen, nicht sie zur Betreuung. Für Angehörige bedeutet das außerdem: eine Lösung statt zwei.
Eine Betreuungskraft oder zwei? Die ehrliche Antwort
Ob eine Kraft genügt, hängt nicht von der Zahl der Personen ab, sondern von der Summe des Bedarfs — und davon, wie er sich über den Tag verteilt.
Eine Betreuungskraft genügt in der Regel, wenn …
- ein Partner umfangreiche Hilfe braucht und der andere vor allem Unterstützung im Haushalt, beim Einkauf oder als Gesellschaft;
- beide Partner Hilfe brauchen, aber keiner von beiden nachts regelmäßig versorgt werden muss;
- die pflegerischen Aufgaben — Medikamente, Verbände, Injektionen — von einem Pflegedienst übernommen werden und die Betreuungskraft für Alltag und Präsenz da ist.
Zwei Kräfte oder ein Schichtmodell sind nötig, wenn …
- beide Partner bei fast allem Hilfe brauchen — etwa bei Pflegegrad 4 oder 5 auf beiden Seiten;
- beide nachts regelmäßig versorgt werden müssen;
- einer der beiden eine Demenz mit Weglauftendenz hat und der andere gleichzeitig körperlich gepflegt werden muss.
Der Grund ist nicht nur die Belastung, sondern das Gesetz: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt acht, in Ausnahmen zehn Stunden am Tag und verlangt elf Stunden Ruhezeit. Eine Betreuungskraft, die zwei schwer pflegebedürftige Menschen Tag und Nacht versorgen soll, kann diese Grenzen nicht einhalten — und ein Anbieter, der das verspricht, verspricht etwas Unzulässiges. Für die Behandlungspflege beider Partner ist ohnehin eine Pflegefachkraft nötig; bei Ihr Team 24 kommen dafür die examinierten Pflegekräfte des Pflegedienstes dazu.
Die Kassenleistungen kommen für beide zusammen
Der Punkt, der die Rechnung für Ehepaare verändert: Jeder Partner mit Pflegegrad hat eigene Ansprüche. Sie werden nicht geteilt, sondern addiert — während die Betreuung nur einmal bezahlt wird.
| Leistung je Person | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegesachleistung / Monat | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag / Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege / Jahr | — | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch / Monat | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Für das Ehepaar aus dem Beispiel — Vater Pflegegrad 3, Mutter bislang ohne Pflegegrad — heißt das: 1.497 Euro Sachleistung plus 131 Euro Entlastungsbetrag werden direkt abgerechnet. Sobald die Mutter, deren Knie am Ende sind, selbst einen Pflegegrad hat — und Pflegegrad 1 oder 2 ist bei ihr wahrscheinlich —, kommen weitere 131 Euro und gegebenenfalls 796 Euro dazu. Auf unserer Seite Pflegekosten steht es ausdrücklich: Werden mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt betreut, reduziert sich der monatliche Eigenanteil deutlich. Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bis zu 4.180 Euro je Maßnahme — stehen ebenfalls jedem Partner mit Pflegegrad zu.
Ist bei Ihnen eine 24-Stunden-Pflegekraft verfügbar?
Geben Sie Ihre Adresse ein — Sie erfahren in Sekunden, ob wir in Ihrer Region eine passende Pflegekraft bereitstellen können. Kostenlos & unverbindlich.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlich
Drei Dinge, die Ehepaare vor der Entscheidung klären sollten
1. Den zweiten Pflegegrad beantragen
Der häufigste Fehler: Nur der „kranke“ Partner hat einen Pflegegrad. Der pflegende Partner — mit Arthrose, Herzschwäche, nachlassendem Gedächtnis — gilt als gesund, weil er funktioniert. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist formlos möglich; die Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Auch Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag und den Zuschuss für Umbauten.
2. Das Zimmer
Eine Betreuungskraft, die im Haus lebt, braucht ein eigenes Zimmer. In vielen Häusern älterer Paare gibt es das ehemalige Kinderzimmer — in einer Zweizimmerwohnung nicht. Das ist eine Frage, die vor allem anderen zu klären ist.
3. Wer bleibt Pflegeperson?
Übernimmt die Mutter weiterhin Teile der Versorgung — mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen —, bleibt sie Pflegeperson im Sinne der Pflegekasse. Das sichert ihr Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI) und ermöglicht die Verhinderungspflege für Zeiten, in denen sie selbst ausfällt. Beides gehört in die Planung, bevor die Leistungen umgestellt werden.
Was das Ehepaar aus dem Beispiel entschied
Die Familie entschied sich für eine Betreuungskraft im Haus, ergänzt durch die Pflegefachkräfte für die Behandlungspflege des Vaters. Die Mutter beantragte einen Pflegegrad — Pflegegrad 2 — und blieb als Pflegeperson eingetragen, für die Stunden, die sie weiter selbst übernehmen wollte. Vor dem ersten Betreuungstag lag eine Aufstellung auf dem Tisch, in der die Leistungen beider Partner getrennt ausgewiesen waren. Was auf der Seite 24h-Pflegedienst zuhause unter „Betreuung für Zwei“ beschrieben ist, wurde für diese Familie konkret: eine Lösung, die für beide funktioniert. (Beispiel aus der Beratungspraxis — Namen und Details geändert.)
Wir stellen die Versorgung so auf, dass beide Partner unterstützt werden — hauswirtschaftlich, im Alltag und, wenn bei beiden ein Pflegegrad vorliegt, im Rahmen einer umfassenderen Betreuung. Die Kassenleistungen beider Personen rechnen wir direkt ab und weisen sie getrennt aus. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.


