Stand: September 2026
Eine Tochter Mitte 50 aus dem westdeutschen Raum sagte in einem Beratungsgespräch letzte Woche einen Satz, der lange nachhallte: „Ich schaffe die Nächte nicht mehr, seit meine Mutter ab 16 Uhr unruhig wird und morgens um vier durch die Wohnung läuft.“ Das ist keine Schwäche, sondern ein realer Erschöpfungspunkt — besonders in den Tagen um die Zeitumstellung, wenn die innere Uhr eines demenzkranken Menschen zusätzlich aus dem Takt gerät. Was Sie als pflegende/r Angehörige/r in Ihrer Lage rechtlich in der Hand haben: Sie können stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege abrufen (§ 39 SGB XI), Sie können bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Pflegeheim nutzen (§ 42 SGB XI) und Sie haben monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag für Alltagshilfe zur Verfügung (§ 45b SGB XI). Die Lösungs-Kategorie für die Woche nach der Zeitumstellung heißt: gezielte stundenweise Entlastung plus Anpassung der Tagesstruktur — nicht Durchhalten bis zum Zusammenbruch.

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Warum die Zeitumstellung Menschen mit Demenz besonders trifft
In der Nacht auf Sonntag, 25. Oktober 2026, endet die Sommerzeit — die Uhren werden um 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Für die meisten Menschen bedeutet das eine Stunde mehr Schlaf. Für Menschen mit Demenz kann genau diese eine Stunde eine ganze Woche Unruhe auslösen. Der Grund liegt in der Erkrankung selbst: Der Bereich im Gehirn, der den Tag-Nacht-Rhythmus steuert (der sogenannte suprachiasmatische Kern), arbeitet bei Demenz oft nicht mehr zuverlässig. Zeitverschiebungen, früher einsetzende Dunkelheit und veränderte Lichtverhältnisse verstärken dann typische Symptome.
Sundowning — die Unruhe am späten Nachmittag
Ein Ehepaar Anfang 80 aus dem süddeutschen Raum berichtete kürzlich in einer Beratung: „Ab halb fünf, wenn es dämmert, wird mein Mann jeden Tag ein anderer Mensch — er sucht seine Mutter, will nach Hause, obwohl er zu Hause ist.“ Diese Nachmittags- und Abendunruhe hat einen Namen: Sundowning. Fachleute beobachten sie bei einem großen Teil der demenzkranken Menschen, und die Zeitumstellung im Oktober verschärft sie oft für eine bis zwei Wochen spürbar.
Wie viele Familien sind betroffen?
In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung, die Mehrzahl davon in häuslicher Umgebung — versorgt von Angehörigen, oft rund um die Uhr. Die Woche nach der Zeitumstellung ist für viele dieser Haushalte die anstrengendste Woche im Herbst.
Wichtiger Hinweis: Nächtliches Umherwandern, plötzliche Verwirrtheit oder neue Aggressivität sollten immer ärztlich abgeklärt werden. Nicht jede Unruhe ist der Zeitumstellung geschuldet — auch Harnwegsinfekte, Schmerzen oder Medikamentenwechselwirkungen führen bei Demenz häufig zu solchen Symptomen. Der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle.
Sorge 1: „Wie bringe ich meinen Vater durch die erste Nacht?“
Eine berufstätige Tochter Mitte 50 aus dem Norden Deutschlands fragte in der Beratungspraxis: „Muss ich Urlaub nehmen für die Umstellungswoche?“ Die klare Einordnung: Die Nächte um den 25. Oktober 2026 lassen sich nicht komplett glätten, aber deutlich abfedern — wenn Sie ab dem Wochenende davor mit kleinen Verschiebungen beginnen.
Sanfter Übergang in den Tagen davor
Erfahrungsgemäß hilft es, die Tagesstruktur in der Woche vor der Umstellung schrittweise anzupassen:
- Aufstehzeit jeden Tag um 10 bis 15 Minuten später verschieben
- Mahlzeiten ebenfalls schrittweise nach hinten legen
- Abendliches Zubettgehen um denselben Betrag verzögern
- Tageslicht am Vormittag: Spaziergang, Sitzplatz am Fenster, offene Vorhänge
- Reize am Nachmittag reduzieren: kein lautes Fernsehen, keine hektischen Besuche
So kommt der Körper der pflegebedürftigen Person bereits „vorentlastet“ in die Umstellungsnacht. Nickerchen am Nachmittag sollten kurz bleiben — höchstens 20 bis 30 Minuten, sonst verschiebt sich der Schlafdruck weiter nach hinten.

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Praktische Hilfen für die Nacht selbst
Nachtlichter mit Bewegungsmelder in Flur und Bad geben Orientierung, ohne dass die pflegebedürftige Person nach dem Schalter suchen muss. Eine Demenzuhr mit deutlich lesbarem Datum und der Angabe „Morgen“ oder „Abend“ hilft beim Aufwachen. Wer nachts stürzt, kann sich schwer verletzen — hier lohnt sich ein Hausnotruf, den die Pflegekasse mit 27,00 Euro monatlich bezuschusst (Pflegehilfsmittel Produktgruppe 52).
Tipp: Familien profitieren häufig davon, in den Nächten der Umstellungswoche die stundenweise Verhinderungspflege gezielt einzusetzen — etwa eine Nachtbetreuung von 22 bis 5 Uhr. Solange die Ersatzpflege pro Tag unter acht Stunden bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und die Tage zählen nicht auf die acht Wochen an (§ 39 SGB XI).
Sorge 2: „Ich bin nach drei Tagen selbst am Ende — wer springt kurzfristig ein?“
Ein anderer Fall aus der Beratungspraxis: Ein Sohn Anfang 60 aus dem Ruhrgebiet pflegte seine Mutter mit fortgeschrittener Demenz allein. Nach der Zeitumstellung 2025 rief er nach fünf durchwachten Nächten weinend beim Pflegestützpunkt an. Die ehrliche Einordnung vorweg: Für genau solche Situationen sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemacht — nicht erst „wenn nichts mehr geht“, sondern planbar für belastete Wochen.
Gemeinsamer Jahresbetrag — flexibel einsetzbar
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Diesen Betrag können Sie flexibel aufteilen:
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): bis zu acht Wochen im Jahr, wenn die private Pflegeperson verhindert ist — auch stundenweise, tageweise oder wochenweise
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): bis zu acht Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel um Kraft zu schöpfen
Der gemeinsame Jahresbetrag verfällt am 31. Dezember. Er wird nicht ins Folgejahr übertragen. Wer bis in den Herbst noch nichts abgerufen hat, sollte spätestens für die Umstellungswoche einen Teil des Budgets fest einplanen.
Neue Antragsfrist ab 2026
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Ausschlussfrist für Verhinderungspflege: Der Erstattungsantrag muss bis zum Ende des Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingehen, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt. Wird die Ersatzpflege im Oktober oder November 2026 in Anspruch genommen, muss der Antrag mit den Nachweisen bis zum 31. Dezember 2027 bei der Kasse sein — sonst besteht der Anspruch nicht mehr (§ 39 SGB XI).
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann durch einen zugelassenen Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, durch Nachbarn oder ehrenamtlich Helfende erfolgen. Auch nahe Angehörige dürfen einspringen — hier gelten allerdings andere Erstattungsregeln. Bei nahen Verwandten bis zum zweiten Grad oder Personen aus dem Haushalt sind die Aufwendungen der Pflegekasse in der Regel auf den zweifachen Pflegegeldbetrag begrenzt (Pflegegrad 4 beispielsweise: 1.600 Euro), zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags (§ 39 SGB XI).
Sorge 3: „Was ist mit dem Entlastungsbetrag — hilft der auch für Alltagsdinge?“
Eine Ehefrau Anfang 70 aus einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz fragte kürzlich: „Ich brauche keine Pflegekraft rund um die Uhr, ich brauche jemanden, der eine Stunde mit meinem Mann spazieren geht, während ich einkaufe.“ Genau dafür ist der Entlastungsbetrag da.
131 Euro monatlich — für Betreuung und Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Der Betrag ist zweckgebunden und wird als Kostenerstattung gegen Belege ausgezahlt. Verwenden lässt er sich für:
- anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote nach Landesrecht (etwa Demenzcafés, stundenweise Betreuung zu Hause, Alltagsbegleitung)
- Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste im Bereich Betreuung und Haushaltshilfe
- anteilige Kosten der Tages- und Nachtpflege
- anteilige Kosten der Kurzzeitpflege
Nicht verbrauchte Beträge werden in den Folgemonat übertragen. Was bis zum 31. Dezember eines Jahres nicht verbraucht wurde, kann noch bis 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Wer den Betrag über mehrere Monate ansammelt, hat für die Umstellungswoche im Oktober oft mehrere hundert Euro zusammen — genug für eine gezielte Wochenbetreuung.

Tagespflege als Entlastung für die schwierigen Nachmittage
Wer die Nachmittagsunruhe (Sundowning) gut kennt, sollte prüfen, ob eine Tagespflege in Frage kommt. Die Pflegekasse zahlt für Pflegegrade 2 bis 5 zwischen 721 und 2.085 Euro monatlich für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege — zusätzlich zum Pflegegeld und zu Pflegesachleistungen (§ 41 SGB XI). Die pflegebedürftige Person wird dort strukturiert beschäftigt, geht müde ins Bett und schläft oft besser durch. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet das: Ein paar ruhige Stunden pro Woche, in denen niemand hinter ihnen hergeht.
Der ehrliche Blick auf die Grenzen
In der Pflegepraxis zeigt sich: Die Woche nach der Zeitumstellung ist ein Belastungstest — und einer, den viele Familien alleine nicht bestehen sollten. Wer im Oktober an die Grenze kommt, für den ist das oft der Wendepunkt, an dem die Pflege sich neu ordnen muss. Manche Familien entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Andere nutzen einmal jährlich zwei bis drei Wochen Kurzzeitpflege, um selbst zu regenerieren.
Beratung nutzen — kostenfrei und wohnortnah
Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung an, auch auf Hausbesuchsbasis. In der Metropolregion Rhein-Neckar gibt es beispielsweise den Pflegestützpunkt Mannheim in K 1, 7–13, 68159 Mannheim (Tel. 0621/293-8711) oder den Pflegestützpunkt Heidelberg in der Dantestraße 7, 69115 Heidelberg (Tel. 06221/58-49000). Wer in Ludwigshafen wohnt, findet je nach Stadtteil einen der fünf Standorte, etwa Mitte/Süd in der Richard-Dehmel-Straße 2, 67061 Ludwigshafen (Tel. 0621/58790-276). In anderen Regionen hilft die Pflegekasse mit einer Liste der zuständigen Beratungsstellen weiter.
Wichtiger Hinweis: Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen in der eigenen Häuslichkeit verpflichtet — bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Diese Besuche sind kostenfrei, dienen der Qualitätssicherung und geben pflegenden Angehörigen konkrete Tipps für schwierige Situationen — auch für die Umstellungswoche.
Die Zeitumstellung im Oktober lässt sich nicht abschaffen, solange die EU-Regelung nicht geändert wird. Aber sie lässt sich in der Familie so vorbereiten, dass die Woche danach nicht die schlimmste des Herbstes wird. Der Schlüssel liegt in drei Schritten: frühzeitig planen, verfügbare Budgets gezielt einsetzen und die eigenen Grenzen ernst nehmen, bevor sie überschritten werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.


