Der Schwerbehindertenausweis weist eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 nach. Er eröffnet zahlreiche Nachteilsausgleiche — von Steuervorteilen bis zum besonderen Kündigungsschutz.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, festgestellt durch das Versorgungsamt.
Gut zu wissen: Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad sind völlig unabhängig voneinander — der eine wird vom Versorgungsamt (Teilhabe), der andere von der Pflegekasse (Pflegebedarf) festgestellt. Sie können und sollten beides parallel beantragen, wenn beide Voraussetzungen vorliegen.
Je nach Merkzeichen u. a. Steuerfreibeträge, Nachteilsausgleiche im öffentlichen Nahverkehr, besonderer Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichMit einem Antrag beim Versorgungsamt bzw. Landesamt. Ärztliche Unterlagen sollten beigefügt werden; daraufhin wird der GdB festgestellt.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.