Koalitions-Check Berlin: Was Linke, Grüne und SPD für die Pflege wollen und was heute gilt

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Streit um Pflegepolitik Berlin nach Wahl: Was dran ist — und was Familien jetzt wissen müssen
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Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Stand: September 2026

Berlin bekommt eine neue Regierung. Nach der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 liegt die Linke mit 25,7 Prozent vorn, dahinter CDU (18,8), AfD (16,3), Grüne (14,3) und SPD (12,1). Die rechnerisch bequemste Mehrheit hätte ein Bündnis aus Linke, Grünen und SPD; die Sondierungen beginnen in diesen Tagen. Für pflegende Angehörige in Berlin ist damit weniger interessant, wer Regierende Bürgermeisterin wird, als was die drei möglichen Partner für die Pflege wollen und was davon ein Senat überhaupt entscheiden kann. Die kurze Einordnung vorweg: Beschlossen ist nichts, bis ein Koalitionsvertrag steht und der Landeshaushalt ihn finanziert. Bis dahin gelten die heutigen Leistungen weiter.

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Koalitions-Check: Was Linke, Grüne und SPD für die Pflege versprechen

Ein Blick in die drei Wahlprogramme zeigt eine große Schnittmenge und zwei Punkte, an denen sich die Partner unterscheiden.

Die Schnittmenge: ein Pflegenottelefon rund um die Uhr

Linke, Grüne und SPD fordern alle drei ein Pflegenottelefon, das nachts und am Wochenende erreichbar ist und in Krisen Beratung und Vermittlung übernimmt, nach dem Vorbild Hamburgs. Das ist die eine Maßnahme, die in einem rot-grün-roten Koalitionsvertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit steht.

Die Linke: Pflegewohngeld und öffentliche Träger

Die Wahlsiegerin will, dass das Land die Investitionskosten der Pflegeheime mitträgt und so den Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner senkt, dazu mehr öffentlich getragene Einrichtungen, den Ausbau der Pflegestützpunkte, mehr Kurzzeit- und Tagespflege und eine Bundesratsinitiative für sinkende Eigenanteile. Das Pflegewohngeld ist der teuerste Posten und wird in den Verhandlungen die Streitfrage sein.

Die SPD: Altenhilfe als Pflichtaufgabe

Die SPD will die Altenhilfe per Landesgesetz zur kommunalen Pflichtaufgabe machen, ein Demenz-Kompetenzzentrum aufbauen und ebenfalls Eigenanteile begrenzen. Als bisherige Regierungspartei kennt sie die Haushaltslage und wird beim Pflegewohngeld bremsen.

Die Grünen: Personal und Prävention

Bei den Grünen steht das Pflegenottelefon im Programm, sonst liegt der Schwerpunkt auf Fachkräften, Ausbildung und Quartiersangeboten. Eigene Leistungsversprechen an Angehörige machen sie kaum.

Und die CDU in der Opposition

Die CDU setzt auf „ambulant vor stationär“, den Ausbau der Pflegestützpunkte, zusätzliche Pflegeplätze und mehr Kurzzeitpflege. Ohne Regierungsbeteiligung wird davon nur umgesetzt, was die Koalition ohnehin plant.

Was ein Berliner Senat entscheiden kann, und was nicht

  • Landessache: Investitionskostenförderung und damit ein Pflegewohngeld, Pflegestützpunkte, Pflegenottelefon, Landespflegeplan, Anerkennung von Alltagshilfen nach § 45a SGB XI, Tagespflegeplanung, Förderung von Pflege-WGs.
  • Bundessache: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, die Systematik der Eigenanteile, jede Form von Vollversicherung. Hier kann Berlin nur im Bundesrat werben.
  • Die Ausgangslage: In Berliner Pflegeheimen liegt der Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.227 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026), 252 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Genau dieser Betrag ist es, den Pflegewohngeld und Leistungszuschlag drücken sollen.

Wichtiger Hinweis: Ein Wahlprogramm ist kein Anspruch. Ein Koalitionsvertrag auch nicht. Erst ein Landesgesetz oder ein Haushaltstitel schafft eine Leistung, die Sie beantragen können. Bis dahin gelten die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI unverändert.

Und der Bund: das PNOG in einem Absatz

Parallel liegt auf Bundesebene der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 5. Juni 2026 vor, mit neuen Budgets, einer Pflegebegleitung und geänderten Schwellenwerten für die Pflegegrade ab 2027. Beschlossen ist er nicht. Was der Entwurf für Familien bedeutet, steht in unserem Beitrag zum Stand der Pflegereform nach den Wahlen.

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Was bleibt vorerst — und was gilt heute für Familien?

In der Aufregung um die Reform gerät leicht in Vergessenheit: Alles, was Sie heute an Leistungen kennen, gilt weiter, bis der Bundestag ein neues Gesetz beschließt und die einzelnen Regelungen in Kraft setzt. Für Ihre Pflegesituation ist das die zentrale Nachricht.

Die aktuellen Beträge im Überblick

Nach dem heutigen Recht (Stand ab 1. Januar 2026, vor Wirksamwerden des PNOG) gilt:

  • Pflegegeld: 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich (§ 37 SGB XI).
  • Pflegesachleistungen: 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich (§ 36 SGB XI).
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade (§ 45b SGB XI).
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI).
  • Tages- und Nachtpflege: 721 Euro bis 2.085 Euro monatlich, je nach Pflegegrad (§ 41 SGB XI).

Die Bearbeitungsfrist der Pflegekasse für Neuanträge liegt weiterhin bei 25 Arbeitstagen. Wird sie überschritten, hat die Pflegekasse pro angefangener Woche 70 Euro an die antragstellende Person zu zahlen — sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat (§ 18c SGB XI).

Verhinderungspflege: neue Antragsfrist beachten

Eine Änderung, die bereits seit 1. Januar 2026 gilt und wenig mit dem PNOG-Streit zu tun hat, aber praktisch wichtig ist: Anträge auf Erstattung der Verhinderungspflegekosten müssen bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Wer die Ersatzpflege beispielsweise im Oktober 2026 in Anspruch nimmt, sollte die Erstattung bis spätestens 31. Dezember 2027 beantragen. Danach verfällt der Anspruch.

Tipp: Familien profitieren häufig davon, alle Belege zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einer eigenen Mappe zu sammeln und einmal im Quartal bei der Pflegekasse einzureichen. So bleibt der Überblick über den ausgeschöpften Jahresbetrag erhalten — und die Fristen geraten nicht in Vergessenheit.

Wo Berliner Familien jetzt Antworten bekommen

Bis ein Koalitionsvertrag steht, ändert sich für Ihre Pflegesituation nichts. Wer heute Fragen hat, bekommt sie an diesen Stellen beantwortet:

  • Pflegestützpunkte Berlin: in jedem Bezirk, neutral und kostenlos, zentrale Rufnummer 0800 59 500 59 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr).
  • Pflegeberatung der eigenen Pflegekasse nach § 7a SGB XI, auf Wunsch zu Hause.
  • Compass Private Pflegeberatung für privat Versicherte.
  • Sozialverbände VdK und SoVD, auch für Widersprüche gegen Bescheide.
  • Bürgertelefon des BMG zur Pflegeversicherung: (030) 340 60 66-02.
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Was bedeutet die Debatte konkret für Ihre Pflegesituation?

Wer heute pflegt, braucht keine Parolen, sondern eine klare Antwort auf die Frage: Was gilt jetzt? Die wichtigsten praktischen Punkte:

Anträge und laufende Leistungen

Alle laufenden Bewilligungen — ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung oder Entlastungsbetrag — bleiben unverändert bestehen. Neuanträge werden weiterhin nach den aktuellen Regeln bearbeitet. Für Widersprüche gegen Pflegekassen-Bescheide gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe (§ 84 SGG).

Planung für 2026 und 2027

Wenn Sie in den nächsten Monaten größere Entscheidungen treffen — etwa Umstellung von Pflegegeld auf Kombinationsleistung, Buchung von Kurzzeitpflege oder Beauftragung eines Pflegedienstes —, orientieren Sie sich an den heute gültigen Regeln. Sollten Teile des PNOG später in Kraft treten, gelten Übergangsregelungen (§ 142b SGB XI-neu sieht etwa Bestandsschutz für bisherige Pflegegrade vor).

Tipp: Wer aktuell einen Antrag auf Pflegegrad, Höherstufung oder Verhinderungspflege plant, sollte sich vor dem Ausfüllen der Formulare 30 Minuten Zeit im Pflegestützpunkt reservieren. Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und hilft, Fehler zu vermeiden, die später zu Ablehnungen führen könnten.

Wie geht es in Berlin weiter, und was heißt das für die kommenden Monate?

Der Fahrplan ist absehbar: Erst Sondierungen, dann Koalitionsverhandlungen, dann die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin im Abgeordnetenhaus. Streitpunkte wie die Enteignung großer Wohnungskonzerne können das Verfahren verzögern. Ein Pflegewohngeld oder ein Pflegenottelefon bräuchte danach noch einen Beschluss im Landeshaushalt; vor 2027 ist mit keiner neuen Landesleistung zu rechnen.

Für Familien bedeutet das: Die Sorge, „jetzt alles falsch zu machen“, ist verständlich, aber unbegründet. Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kommen vom Bund und stehen nicht zur Disposition des Senats. Was sich in Berlin ändern kann, sind Zuschüsse zu den Heimkosten, Beratungsangebote und Plätze in Kurzzeit- und Tagespflege. Wer heute pflegt, sollte die bestehenden Ansprüche ausschöpfen und den Koalitionsvertrag abwarten, statt auf Versprechen zu planen.


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.

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