Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen nicht ausreichen, springt die „Hilfe zur Pflege“ des Sozialamts ein. Sie sichert die nötige Pflege auch bei geringem Einkommen.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach SGB XII. Sie deckt die Pflegekosten, die nach den Leistungen der Pflegekasse offenbleiben — zu Hause wie im Pflegeheim.
Gut zu wissen: Die Hilfe zur Pflege ist keine „Sozialhilfe zweiter Klasse“ — sie ist ein gesetzlicher Anspruch nach SGB XII. Ein Antrag lohnt sich, sobald die Pflegekasse-Leistungen plus das eigene Einkommen die tatsächlichen Pflegekosten nicht mehr abdecken.
Wer die verbleibenden Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann. Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit, wobei Schonbeträge berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichMit einem Antrag beim örtlichen Sozialamt — oft sinnvoll parallel zum Pflegeantrag bei der Pflegekasse.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.