Pflegeheim oder Betreuung zu Hause – was ist günstiger?

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Ehepaar vergleicht am Esstisch die Kosten von Pflegeheim und Betreuung zu Hause
Bild: Künstlich generiert
Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Stand: September 2026

„Das Heim kostet über dreitausend Euro im Monat — und zu Hause soll es billiger sein? Mit jemandem, der Tag und Nacht da ist?“ Diese Frage stellen Familien fast immer mit einem skeptischen Unterton. Zu Recht: Wer die Zahlen nur aus Werbeanzeigen kennt, kann sie nicht vergleichen. Dieser Beitrag legt beide Rechnungen nebeneinander — mit den Beträgen, die seit dem 1. Juli 2026 gelten, und mit den Posten, die in Vergleichen gern weggelassen werden.

Das Ergebnis vorweg: Für die meisten Pflegegrade ist die Betreuung im eigenen Zuhause nach Abzug der Kassenleistungen günstiger als das Pflegeheim — teils deutlich. Aber die Antwort hängt von zwei Dingen ab, die niemand pauschal wissen kann: vom Pflegegrad und davon, ob die Wohnung weiter bewohnt wird. Beides gehört in die Rechnung.

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Was das Pflegeheim wirklich kostet

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wertet die Eigenanteile in Pflegeheimen halbjährlich aus. Zum 1. Juli 2026 zahlten Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche — 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Am teuersten war es in Bremen (3.761 Euro) und im Saarland (3.695 Euro), am günstigsten in Sachsen-Anhalt (2.891 Euro).

Dieser Betrag setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, und nur einer davon sinkt mit der Zeit:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege selbst, einschließlich der Ausbildungsumlage: im ersten Jahr durchschnittlich 1.775 Euro. Er ist in allen Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch — deshalb der Name.
  • Unterkunft und Verpflegung — das Zimmer, die Mahlzeiten, die Reinigung: durchschnittlich 1.068 Euro.
  • Investitionskosten — der Anteil am Gebäude, den die Einrichtung umlegt: durchschnittlich 521 Euro.

Die Pflegekasse zahlt ihren festen Anteil an den Pflegekosten direkt an das Heim: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Dazu kommt ein Leistungszuschlag auf den EEE, der mit der Aufenthaltsdauer wächst: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Der Zuschlag gilt nur für den Pflegeanteil — Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe bei der Familie, so lange der Aufenthalt dauert.

Wichtig für den Vergleich: Der Eigenanteil im Heim ist unabhängig vom Pflegegrad. Wer mit Pflegegrad 2 einzieht, zahlt denselben EEE wie jemand mit Pflegegrad 5. Genau das macht das Heim für niedrige Pflegegrade verhältnismäßig teuer.

Was die Betreuung zu Hause kostet

Bei der Betreuung im eigenen Zuhause gilt das Gegenteil: Je höher der Pflegegrad, desto mehr übernimmt die Pflegekasse — und desto niedriger wird der Eigenanteil. Der Grund ist die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, die ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet: 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Hinzu kommt in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Bei Ihr Team 24 ergeben sich daraus nach Anrechnung der Kassenleistungen folgende monatliche Eigenanteile (Stand September 2026, Details auf unserer Seite Pflegekosten):

Pflegegrad Eigenanteil Betreuung zu Hause Eigenanteil Pflegeheim, 1. Jahr (Ø bundesweit)
Pflegegrad 2 ab 2.170 Euro 3.364 Euro
Pflegegrad 3 ab 1.670 Euro 3.364 Euro
Pflegegrad 4 ab 1.470 Euro 3.364 Euro
Pflegegrad 5 ab 1.270 Euro 3.364 Euro

Zwei weitere Posten senken den Betrag zu Hause, die im Heim so nicht zur Verfügung stehen: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro — auf den Monat gerechnet rund 295 Euro — und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, also bis zu 333 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 5 kann die effektive Belastung damit auf rund 642 Euro im Monat sinken. Zwar lässt sich § 35a auch bei Heimkosten nutzen, aber nur für den Anteil, der einer Haushaltshilfe entspricht — nicht für Pflege, Unterkunft und Investitionskosten.

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Die Posten, die in keiner Werbung stehen

Ein ehrlicher Vergleich muss drei Dinge berücksichtigen, die auf beiden Seiten gern übersehen werden.

1. Die Wohnung bleibt — mit allen Kosten

Wer zu Hause betreut wird, wohnt weiter zu Hause: Miete oder Instandhaltung, Heizung, Strom, Lebensmittel für zwei Personen. Im Heim sind Unterkunft und Verpflegung im Eigenanteil enthalten, und die bisherige Wohnung wird oft aufgegeben. Für eine Familie im eigenen, abbezahlten Haus fällt dieser Punkt kaum ins Gewicht; für eine Mietwohnung in einer teuren Stadt sehr wohl.

2. Kost und Logis für die Betreuungskraft

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, braucht ein eigenes Zimmer und isst mit. Das ist kein Rechnungsposten, aber ein realer Aufwand — und eine Voraussetzung, die nicht jede Wohnung erfüllt.

3. Was im Heim mit der Zeit günstiger wird — und was nicht

Der Leistungszuschlag steigt nach zwölf Monaten auf 30 Prozent, nach 36 Monaten auf 75 Prozent — aber nur auf den Pflegeanteil. Unterkunft und Verpflegung (im Schnitt 1.068 Euro) und Investitionskosten (521 Euro) bleiben unverändert: zusammen fast 1.600 Euro im Monat, die kein Zuschlag berührt. Ein Heimplatz wird mit den Jahren günstiger, aber er wird nicht billig.

Wann das Heim trotzdem die richtige Wahl ist

Es gibt Situationen, in denen die Frage nach dem Preis nicht die entscheidende ist. Wenn eine Person rund um die Uhr fachpflegerisch versorgt werden muss — etwa bei Beatmung oder schwerer, unruhiger Demenz mit Weglauftendenz in einer Wohnung, die sich nicht sichern lässt —, kann eine stationäre Einrichtung die sicherere Lösung sein. Auch wenn kein Zimmer für eine Betreuungskraft vorhanden ist oder wenn die Person selbst den Umzug ausdrücklich möchte, ist das Heim keine Niederlage. Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, entscheidet besser als jede Tabelle.

Wie Sie die Rechnung für Ihre Familie aufstellen

  1. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad gibt es weder Sachleistung noch Heimzuschuss. Ist er zu niedrig eingestuft, lohnt sich ein Höherstufungsantrag — bei der Betreuung zu Hause bringt jede Stufe mehrere hundert Euro im Monat.
  2. Beide Angebote schriftlich einholen. Vom Heim eine vollständige Kostenaufstellung mit allen vier Bausteinen; vom Betreuungsanbieter eine Aufstellung, in der Kassenleistungen und Eigenanteil getrennt ausgewiesen sind. Welche zehn Fragen Sie dabei stellen sollten, haben wir gesondert beschrieben.
  3. Wohnkosten dazurechnen. Für die Variante zu Hause die laufenden Wohnkosten, für das Heim die Frage, was mit der Wohnung geschieht.
  4. Verhinderungspflege und Steuer einplanen. Beides wird nicht automatisch berücksichtigt — die Verhinderungspflege muss bei der Kasse beantragt werden, die Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung.

Eine anbieterunabhängige Einschätzung geben die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und die Pflegestützpunkte der Länder — kostenlos und ohne Verkaufsinteresse. Diese Beratung lohnt sich vor der Unterschrift, auf beiden Seiten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.

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