Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege. Mit dem Generator beantragen Sie die Kostenübernahme.
★ Kostenloser Generator
Antrag auf Verhinderungspflege erstellen
Tragen Sie Ihre Daten und den voraussichtlichen Zeitraum ein – das Antragsschreiben an die Pflegekasse ist sofort fertig.
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) springt ein, wenn die Person, die sonst privat pflegt, vorübergehend ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder einer Auszeit. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege, ab Pflegegrad 2.
Stand 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit dem 1. Juli 2025 in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Sie können das Budget flexibel für beide Leistungen einsetzen. Die Beträge gelten 2026 unverändert weiter.
So beantragen Sie die Leistung
Voraussetzung prüfen: Pflegegrad 2–5; die häusliche Pflege besteht in der Regel seit mindestens sechs Monaten.
Antrag stellen: Mit dem Generator oben – am besten vor Beginn der Verhinderungspflege.
Budget erfragen: Lassen Sie sich das noch verfügbare Jahresbudget bestätigen.
Belege einreichen: Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflege nachreichen.
Seit 1. Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam mit bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget können Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Ein ambulanter Pflegedienst, aber auch Nachbarn, Freunde oder nahe Angehörige. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Abrechnungsregeln.
Muss ich vorher einen Antrag stellen?
Ein Antrag bzw. eine Bestätigung der Kostenübernahme ist empfehlenswert, bevor Kosten entstehen. So vermeiden Sie, auf Ausgaben sitzenzubleiben.
Hinweis: Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie bei Bedarf eine individuelle Begründung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.