Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie stark sich eine Behinderung auf die Teilhabe auswirkt. Er reicht von 20 bis 100 und ist die Grundlage für den Schwerbehindertenausweis.
Der GdB misst die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben — in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Gut zu wissen: Ein höherer GdB bringt zusätzliche Nachteilsausgleiche — zum Beispiel beim Steuerfreibetrag, beim Kündigungsschutz, bei Urlaubstagen und beim Eintritt in Rente. Ab GdB 50 zusätzlich freie Eintritte und Vergünstigungen über den Schwerbehindertenausweis.
Auf Antrag beim Versorgungsamt, bewertet anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung. Bei mehreren Beeinträchtigungen wird ein Gesamt-GdB gebildet (nicht einfach addiert).
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✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichDer GdB misst die Teilhabe-Einschränkung (Versorgungsamt), der Pflegegrad den Pflegebedarf (Pflegekasse). Beide sind voneinander unabhängig.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.