Pflege-Glossar

Grad der Behinderung (GdB): Bedeutung und Feststellung

🕐 ca. 2 Min. Lesezeit·Aktualisiert Mai 2026

Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie stark sich eine Behinderung auf die Teilhabe auswirkt. Er reicht von 20 bis 100 und ist die Grundlage für den Schwerbehindertenausweis.

SkalaIn Zehnerschritten von 20 bis 100 — je höher, desto stärker die Einschränkung.
SchwerbehindertAb einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert — mit Ausweis.
AntragFeststellung beim Versorgungsamt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung.
UnterschiedGdB misst Teilhabe, der Pflegegrad den Pflegebedarf — unabhängig voneinander.

Was bedeutet der GdB?

Der GdB misst die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben — in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Gut zu wissen: Ein höherer GdB bringt zusätzliche Nachteilsausgleiche — zum Beispiel beim Steuerfreibetrag, beim Kündigungsschutz, bei Urlaubstagen und beim Eintritt in Rente. Ab GdB 50 zusätzlich freie Eintritte und Vergünstigungen über den Schwerbehindertenausweis.

Wie wird der GdB festgestellt?

Auf Antrag beim Versorgungsamt, bewertet anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung. Bei mehreren Beeinträchtigungen wird ein Gesamt-GdB gebildet (nicht einfach addiert).

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GdB und Pflegegrad — der Unterschied

Der GdB misst die Teilhabe-Einschränkung (Versorgungsamt), der Pflegegrad den Pflegebedarf (Pflegekasse). Beide sind voneinander unabhängig.

Häufige Fragen zu Grad der Behinderung (GdB)

Ab welchem GdB ist man schwerbehindert?
Ab einem GdB von 50.
Ist der GdB dasselbe wie der Pflegegrad?
Nein, es sind zwei getrennte Systeme mit jeweils eigenem Antrag.
Wer stellt den GdB fest?
Das Versorgungsamt bzw. Landesamt.
Kann sich der GdB ändern?
Ja, bei einer Verschlechterung oder Besserung kann er neu festgestellt werden.
Was bringt ein höherer GdB?
Mehr Nachteilsausgleiche; ab 50 zusätzlich den Schwerbehindertenausweis.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.