Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss darauf, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellt, falls eine Betreuung notwendig wird. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht.
Sie richtet sich als Wunsch an das Betreuungsgericht: Sie benennen die Person, die im Bedarfsfall Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll. Sie greift, wenn keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt.
Gut zu wissen: Sie können in der Betreuungsverfügung auch eine Ersatzperson benennen — falls Ihr Erstwunsch im Ernstfall nicht verfügbar ist. So bleibt Ihre Entscheidungskette auch in unvorhergesehenen Fällen gewahrt.
Wenn eine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Das Gericht ist an den geäußerten Wunsch grundsätzlich gebunden, sofern er dem Wohl des Betroffenen entspricht.
Wir beraten Sie kostenlos und prüfen, ob in Ihrer Region — im Rhein-Neckar-Raum rund um Mannheim wie bundesweit — eine Pflegekraft verfügbar ist.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichDie Vorsorgevollmacht vermeidet eine Betreuung ganz. Die Betreuungsverfügung steuert nur, wer betreut — beides ergänzt sich sinnvoll.
Persönlich, erfahren, herzlich: Sprechen Sie mit uns über die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause.
✓ In 30 Sekunden ✓ kostenlos ✓ unverbindlichHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Ihre Pflegekasse.