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Das Thema Pflege bleibt ein Dauerbrenner in Deutschland – und endlich scheint auch die Politik den Ernst der Lage wieder erkannt zu haben. Im Bundestag werden gerade mehrere Gesetze diskutiert, die Pflegefachkräfte entlasten, Nachwuchs sichern und den Alltag etwas weniger bürokratisch machen sollen. Wie gut die Pflegebeschlüsse im Bundestag sind, schauen wir uns genauer an. Wir können zunächst sagen: Klingt erstmal gut – aber wie weit sind wir wirklich?

Pflegereform 2025 – Was tut sich gerade in Berlin?

Im Fokus stehen Themen wie Entbürokratisierung, neue Ausbildungswege und die Stärkung von Pflegekompetenz. Diese Begriffe tauchen immer wieder auf – aber was bedeuten sie für Familien und für Pflegekräfte wirklich?

Dem gehen wir hier kurz und prägnant auf den Grund.

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Bundestags-Drucksache: 21/1511 (eingebracht am 08.09.2025)
Erste Beratung im Bundestag: 11. September 2025
Danach: Überweisung in die Ausschüsse – federführend an den Ausschuss für Gesundheit, außerdem an den Ausschuss für Arbeit und Soziales; der Haushaltsausschuss ist mitberatend (inkl. Prüfung nach § 96 GO-BT).

Solche Pflegebeschlüsse im Bundestag verfolgen ein klares Ziel: Pflegefachpersonen sollen in der Versorgung mehr eigenständige Kompetenzen erhalten – und gleichzeitig von unnötigem Dokumentationsaufwand entlastet werden. Hintergrund ist der steigende Versorgungsdruck in Deutschland: Im Entwurf wird u. a. auf rund 5,6 Millionen Pflegebedürftige Ende 2023 verwiesen und darauf, dass die Zahl bis 2055 weiter deutlich steigen könnte.

Konkret soll das Gesetz dazu beitragen, dass Pflegefachpersonen ihre Qualifikation stärker im Alltag einbringen können – etwa bei bestimmten, klar definierten Leistungen, die bisher häufiger ärztlich organisiert werden mussten. Das soll Versorgungslücken reduzieren, Abläufe beschleunigen und den Pflegeberuf attraktiver machen.

Und dann ist da die große Praxisfrage: Kommt wirklich weniger Bürokratie an – oder entstehen nur neue Nachweis- und Dokumentationspflichten? Genau daran wird sich messen lassen, ob diese Pflegebeschlüsse im Bundestag im Alltag spürbar entlasten oder ob am Ende lediglich Formulare gegen neue Formulare getauscht werden.

Pflegefachassistenzausbildung – ein neuer Weg?

Ein weiterer Punkt, der bei den Pflegebeschlüssen im Bundestag aktuell diskutiert wird, ist die geplante Pflegefachassistenzausbildung. Ziel ist ein bundesweit einheitliches Berufsbild, das den Einstieg in die Pflege erleichtert und mehr Menschen für den Beruf gewinnen soll – gerade in Zeiten, in denen Einrichtungen und Dienste händeringend Personal suchen. Die Idee: niedrigere Einstiegshürden, klarere Ausbildungswege und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern.

Gleichzeitig gibt es Kritik: Einige Stimmen befürchten, dass die neue Ausbildung am Ende vor allem ein zusätzlicher Zwischenschritt wird – ohne den versprochenen Entlastungseffekt im Alltag. Denn wenn Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen nicht eindeutig geregelt sind, kann eine neue Qualifikationsstufe auch mehr Koordination und Abgrenzung bedeuten – statt weniger. Genau daran wird sich messen lassen, ob diese Pflegebeschlüsse im Bundestag wirklich spürbar helfen oder ob sie lediglich neue Strukturen schaffen, die erst wieder erklärt und organisiert werden müssen.

Referentenentwurf „Stärkung Pflegekompetenz“

Parallel dazu arbeitet das Bundesgesundheitsministerium am Referentenentwurf „Stärkung Pflegekompetenz“. Auch hier geht es um ein zentrales Prinzip, das sich durch viele Pflegebeschlüsse im Bundestag zieht: Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung übernehmen können – und ihre Kompetenzen sollen klarer definiert, anerkannt und im Versorgungsalltag besser genutzt werden. Das würde in der Theorie Wege verkürzen und die Versorgung effizienter machen, weil Entscheidungen nicht unnötig über mehrere Stationen laufen müssen.

Offen bleibt allerdings, wie die Umsetzung im Detail aussieht. Denn sobald Pflegekräfte mehr Verantwortung tragen, stellt sich automatisch die Frage nach klaren Grenzen: Welche Tätigkeiten bleiben ärztlich? Wo beginnt eigenständige Pflegekompetenz? Und ganz praktisch: Wer haftet, wenn ein Fehler passiert – die einzelne Fachperson, der Arbeitgeber, oder braucht es neue Absicherungen und Standards? Genau diese Fragen sind entscheidend dafür, ob die Pflegebeschlüsse im Bundestag in der Praxis tatsächlich Entlastung schaffen – oder ob sie neue Unsicherheiten erzeugen, die wiederum zusätzlichen Abstimmungsaufwand nach sich ziehen.

Pflegereform oder Reförmchen?

Die Richtung stimmt – endlich Bewegung in der Pflegepolitik. Aber zwischen Ankündigung und dem gelebten Alltag liegt bekanntermaßen ein großer Unterschied. Die Pflegebeschlüsse im Bundestag sind nur so gut wie sie aktiv gelebt werden können.

Damit Pflege wirklich besser wird, braucht es:

  • Weniger Bürokratie – spürbar, nicht nur versprochen
  • Faire Rahmenbedingungen für alle Pflegenden
  • Klare Regeln statt immer neuer Grauzonen
  • Den entschlossenen Kampf gegen illegale Agenturen

Unsere Pflegehilfskräfte und ergänzenden Hilfskräfte sind zwar nicht direkt von den geplanten Gesetzesänderungen betroffen, aber die politischen Diskussionen zeigen, wohin die Reise in der Pflege insgesamt geht. Und Veränderungen in der Pflegereform 2025 wirken sich irgendwie immer auf Familien und Betreuungskräfte aus. Es wird zudem Zeit, dass sich der Bundestag näher mit der Betreuung näher befasst, um so Pflegedienste auf die medizinische Behandlungspflege zu spezialisieren, die dann wiederum Krankenhäuser und Ärzte mittelfristig entlasten können.

Und zum Schluss mal ganz ehrlich: Wer schon einmal versucht hat, das Formular für Verhinderungspflege fehlerfrei auszufüllen, weiß – Entbürokratisierung in Deutschland ist ungefähr so einfach wie an einem Samstag vor Weihnachten einen Parkplatz in der Heidelberger Innenstadt zu finden.

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