Kosten & Förderung
Legale häusliche Betreuung – schon ab 642 € monatlich
Dank unserer staatlichen Zulassung als Pflegedienst können wir einen Großteil der Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad (früher: Pflegestufe). Im Idealfall reduzieren sich Ihre monatlichen Ausgaben auf unter 700 Euro für Ihre Betreuung.
Wir helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen – von Pflegekasse über steuerliche Entlastungen bis hin zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.

Monatliche Eigenanteile nach Pflegegrad
monatlicher Eigenanteil
ab 2.670 €
- Punktesystem des MD:
12,5 bis unter 27 Punkte - Leichte Beeinträchtigungen
- Beispiel: Gelenkprobleme, leichte motorische Störungen, Hilfe beim Tagesablauf nötig
monatlicher Eigenanteil
ab 2.170 €
- Punktesystem des MD:
27 bis unter 47,5 Punkte - Erhebliche Beeinträchtigungen
- Beispiel: Unzuverlässigkeit bei Medikamenten- oder Flüssigkeitseinnahme
monatlicher Eigenanteil
ab 1.670 €
- Punktesystem des MD:
47,5 bis unter 70 Punkte - Schwere Beeinträchtigungen
- Beispiel: Starke Einschränkungen der Beweglichkeit, Körperpflege nur teilweise selbstständig
monatlicher Eigenanteil
ab 1.470 €
- Punktesystem des MD:
70 bis unter 90 Punkte - Schwerste Beeinträchtigungen
- Beispiel: Orientierungslosigkeit, vollständige Übernahme der Körperpflege notwendig
monatlicher Eigenanteil
ab 1.270 €
- Punktesystem des MD:
ab 90 Punkte - Sehr hoher Pflegebedarf
- Beispiel: Schwere Demenz, Lähmungen, keine eigenständige Versorgung möglich
Tipp: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt betreut werden, reduziert sich der monatliche Eigenanteil deutlich. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Beispielrechnung bei Pflegegrad 5
3.700 € Grundpreis
– 2.299 € Pflegesachleistungen
– 131 € Entlastungsbetrag
= 1.270 € Monatlicher Eigenanteil
Weitere mögliche Entlastungen:
- Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: – 294,91 € (max. 3.539 €/Jahr)
- Steuerliche Entlastung als haushaltsnahe Dienstleistung: – 333 € (max. 4.000 €/Jahr)
Effektive monatliche Belastung ab: 642 €*
*Abhängig von individueller Situation und Fördervoraussetzungen. Keine steuerliche Beratung – bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater
Steuerliche Vorteile & Förderung
§ 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen
Bis zu 4.000 €/Jahr steuerlich absetzbar
Außergewöhnliche Belastung
Pflege-Pauschbetrag
- 1.100 € jährlich bei Pflegegrad 3
- 1.800 € jährlich bei Pflegegrad 4 oder 5
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Finanzierung
Pflegende Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern etc.), sofern:
- die Pflege unentgeltlich erfolgt
- mindestens Pflegegrad 2 oder Merkzeichen „H“ vorliegt
- die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet
- mindestens 10 % der Pflege selbst erbracht werden
Ja, aber der Betrag wird anteilig unter allen berechtigten Personen aufgeteilt.
Seit 2017 wurden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Neu ist die Gleichstellung psychischer und körperlicher Einschränkungen bei der Bewertung.
