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Viele wollen einfach einen guten Anbieter, doch Erwartungen und Vorstellungen stehen sich häufig gegenüber – genauer: legale vs. illegale 24 Stunden Pflege.

Das nehmen wir direkt zum Anlass und räumen endgültig mit falschen Vorstellungen und Erwartungen auf.

Was meint „24-Stunden-Pflege“ eigentlich?

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege beschreibt eine Betreuungsform, bei der eine Pflegekraft oder Alltagsbetreuerin im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und diese im Alltag unterstützt – oft bei:

  • Körperpflege
  • Haushaltsführung
  • Mobilität
  • Alltagsbegleitung

Illegale 24 Stunden Pflege

Der Begriff „24-Stunden“ bedeutet nicht 24 Stunden Arbeit, sondern nur, dass jederzeit jemand anwesend ist – nicht, dass ununterbrochen gearbeitet wird. Das schließt einen nächtlichen Einsatz aus, wenn bereits über den Tag hinweg die Arbeitszeit überschritten wird. Zudem gilt in Deutschland eine Nachtruhe von mindestens 11 Stunden zwischen den täglichen Einsätzen. Das erscheint in Ihrer Vorstellung womöglich gerade schwierig, ist aber mit minimalen Veränderungen einfach zu schaffen. Wenn Sie allerdings „Rund um die Uhr“ wirklich wollen, dann sieht das so aus:

Eine Betreuungskraft allein kann keine echte 24-Stunden-Pflege leisten

Nach deutschem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt:

  • Maximal 8 Stunden Arbeit pro Tag, in Ausnahmefällen bis 10 Stunden
  • Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit täglich
  • Mindestens ein freier Tag pro Woche
  • Maximal 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche im Durchschnitt

Das bedeutet: Eine einzelne Betreuungskraft darf höchstens 40 bis 48 Stunden pro Woche arbeiten – nicht 168 Stunden, wie sie bei echter 24/7-Pflege nötig wären. Sie würden also mindestens 3-4 Betreuungskräfte benötigen – legal.

Rechenbeispiel: Wieviele Stunden umfasst echte 24/7-Betreuung?

  • 24 Stunden × 7 Tage = 168 Stunden pro Woche
  • Gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit pro Person: max. 48 Stunden
  • Ergebnis: Es sind mindestens 3,5 Personen nötig – realistischer: 5–6 Personen

Was passiert, wenn nur 1 oder 2 Personen arbeiten?

Wenn nur eine oder zwei Betreuungskräfte die komplette Pflege rund um die Uhr übernehmen, bedeutet das:

  • Arbeitszeiten von 12–16 Stunden täglich
  • Keine oder kaum freie Tage
  • Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Gesundheitsgefährdung der Betreuungskraft
  • Risiko von Ausbeutung und rechtlichen Konsequenzen

24-Stunden-Pflege: Wie geht das eigentlich legal?

  1. Mehrere Personen mit Rufbereitschaft:
    • Wechsel in kurzen Abständen
    • Arbeitszeit ca. 8–10 Std./Tag
    • Nachts nur Rufbereitschaft
    • Für einfache Betreuung geeignet
  2. Schichtmodell mit 4–6 Kräften:
    • Früh-, Spät- und Nachtdienst
    • Volle Abdeckung von 168 Std/Woche
    • Rechtskonform, aber teuer
  3. Kombimodell: Betreuungskraft + ambulanter Pflegedienst:
    • Betreuungskraft für Alltag
    • Pflegedienst für medizinische Aufgaben
    • Kosteneffizient und rechtlich sicher

Echte 24-Stunden-Pflege braucht mehr als eine Person

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist nicht gleichzusetzen mit 24 Stunden Arbeit durch eine Person. Legale, sichere und menschenwürdige Betreuung erfordert:

  • Mehrere Betreuungskräfte im Wechsel
  • Klare Arbeitszeitregelungen
  • Faire Bezahlung und Sozialversicherung

Wer mit nur einer Betreuungskraft eine echte 24-Stunden-Versorgung verspricht, handelt nicht rechtskonform und riskiert gesundheitliche Schäden für die Pflegekraft sowie rechtliche Folgen für die Familie.

Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH – Ihr Partner für faire & legale Betreuung

Wir setzen auf transparente, rechtssichere Modelle, die sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch die Rechte der Betreuungskräfte respektieren.

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