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Ein neuer Alltag mit vielen Fragen

Es gibt Momente im Leben, in denen sich etwas verändert – nicht abrupt, aber spürbar. Vielleicht nach einem längeren Krankenhausaufenthalt. Vielleicht nach einem ärztlichen Gespräch, das deutlich gemacht hat: Ein Elternteil braucht nun mehr Unterstützung im Alltag.

In solchen Situationen stehen viele Angehörige am Beginn eines Weges, der nicht nur organisatorisch, sondern auch emotional herausfordernd ist. Die Entscheidung, wie es weitergeht, trifft man nicht leicht. Oft steht der Wunsch im Raum, die Pflege zu Hause zu ermöglichen – aus Nähe, aus Vertrautheit, aus dem tiefen Bedürfnis, für jemanden da zu sein.

Doch mit diesem Wunsch kommen auch viele Fragen:
Wie lässt sich die Pflege zu Hause stemmen, wenn der eigene Alltag weiterläuft?
Welche Hilfe gibt es – und wie nutzt man sie richtig?
Und wie funktionieren Pflegegeld und Pflegedienst überhaupt zusammen?

Dieser Beitrag gibt Ihnen Antworten. Verständlich, strukturiert und alltagstauglich – für alle, die gerade am Anfang stehen und Orientierung suchen.

 

Pflegegeld – was es bedeutet und wofür es gedacht ist

Das Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Menschen zugutekommt, die zu Hause gepflegt werden – in der Regel von Angehörigen oder nahestehenden Personen. Es wird monatlich ausgezahlt und ist als finanzielle Anerkennung und Unterstützung gedacht. Pflegegeld ermöglicht es Familien, die Pflege zumindest teilweise eigenverantwortlich zu gestalten – auf Augenhöhe und mit mehr Freiraum für individuelle Lösungen.

Um das Pflegegeld beantragen zu können, müssen Sie lediglich einen Pflegegrad beantragen. Zuständig dafür ist Ihre Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst – auf Basis eines Begutachtungstermins im häuslichen Umfeld.

Was viele jedoch nicht wissen: Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden im engeren Sinne. Es kann flexibel eingesetzt werden – etwa für Haushaltshilfen, Betreuung im Alltag oder kleine Entlastungen, die keine Kasse direkt übernimmt.

Pflegegeld setzt voraus, dass keine oder nur teilweise professionelle Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. Wer ausschließlich einen Pflegedienst nutzt, erhält stattdessen sogenannte Pflegesachleistungen, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Doch es gibt ein wertvolles Modell, das beide Optionen vereint.

Erfahren Sie wie hoch die jeweiligen Leistungen der Pflegekasse bei einem bestimmten Pflegegrad sind in unserer Pflegegeldübersicht.

 

Pflegedienst – wann er hilft und warum er wichtig ist

Ein Pflegedienst besteht aus ausgebildeten Pflegefachkräften, die ins Zuhause der pflegebedürftigen Person kommen und dort qualifizierte Pflegeleistungen erbringen. Dazu gehören unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Medikamentengabe oder medizinische Versorgung wie Wundpflege.

Für viele Angehörige ist ein Pflegedienst eine wichtige Stütze. Er übernimmt Aufgaben, die körperlich oder fachlich herausfordernd sind – und schafft so mehr Sicherheit im Pflegealltag. Gleichzeitig bleibt Raum für die persönliche Begleitung durch die Familie: gemeinsames Essen, Spaziergänge, Zuhören, einfach da sein.

So entsteht ein Zusammenspiel zwischen professioneller Unterstützung und familiärer Nähe – eine Balance, die gerade in der häuslichen Pflege entscheidend ist.

 

Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen – geht das?

Ja, das geht – und zwar über die sogenannte Kombinationsleistung. Sie erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander zu verbinden.

Wenn Sie zum Beispiel für einen Teil der Woche auf einen Pflegedienst zurückgreifen – etwa für die morgendliche Grundpflege – und den Rest der Zeit selbst oder mit Familienhilfe organisieren, können Sie beide Leistungen anteilig erhalten:

  • Der Pflegedienst rechnet den genutzten Leistungsanteil direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Für den verbleibenden Pflegeumfang erhalten Sie anteilig das Pflegegeld.

Je mehr der Pflegedienst übernimmt, desto weniger Pflegegeld steht zur Verfügung – das ist die Faustregel. Umgekehrt gilt: Je mehr Sie selbst pflegen, desto höher fällt der Pflegegeldanteil aus.

Das bedeutet: Auch wenn Sie auf professionelle Hilfe nicht verzichten möchten oder können, müssen Sie nicht vollständig auf das Pflegegeld verzichten. Die Kombinationsleistung eröffnet hier wertvollen finanziellen Spielraum – muss aber explizit beantragt werden.

 

Ein Beispiel aus dem Alltag

Nehmen wir an, Ihre Mutter hat den Pflegegrad 3. Ein ambulanter Pflegedienst kommt werktags morgens für jeweils 30 Minuten, um bei der Körperpflege zu helfen. Den Rest des Tages übernehmen Sie – Sie begleiten zum Arzt, kümmern sich um die Mahlzeiten, übernehmen Gespräche und Alltagsstruktur.

In diesem Fall wird der vom Pflegedienst in Anspruch genommene Anteil direkt mit der Pflegekasse. Rechnen wir das konkret durch:

Benötigt der Pflegedienst 40% der Pflegesachleistungen, so bleibt Ihnen ein Kontingent von 60% übrig. Somit erhalten Sie 60% des Pflegegeldes ausbezahlt.

Das Pflegegeld 2026 liegt bei Pflegegrad 3 bei monatlich 599 Euro. Je nachdem, wie viel davon Sie selbst übernehmen, verändert sich die Höhe des ausgezahlten Anteils.

Diese Kombination hilft vielen Familien, flexibel zu bleiben: Sie entlastet dort, wo es nötig ist, und lässt Raum für das, was Angehörige leisten können – und oft auch leisten möchten.

 

Wann wird kein Pflegegeld gezahlt?

Auch wenn das Pflegegeld eine wertvolle Unterstützung ist – es gibt Situationen, in denen die Zahlung ganz oder teilweise ruht. Das betrifft vor allem Zeiten, in denen die Pflege zu Hause nicht durch Angehörige oder private Personen erbracht wird, sondern:

  • ein Pflegedienst die Pflege vollständig übernimmt
  • die pflegebedürftige Person stationär aufgenommen wird – etwa ins Krankenhaus, zur Reha oder in Kurzzeitpflege (ab dem 29. Tag ruht das Pflegegeld)
  • der Pflegegrad nicht mehr anerkannt ist – etwa bei gesundheitlicher Verbesserung
  • gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze nicht wahrgenommen werden (ab Pflegegrad 2 verpflichtend)

Tipp: Informieren Sie Ihre Pflegekasse rechtzeitig bei Veränderungen. So vermeiden Sie unerwartete Kürzungen oder Rückforderungen.

 

Was Sie bei der Planung beachten sollten

Die Kombinationsleistung ist eine gute Möglichkeit, Pflege in mehreren Händen zu verteilen – aber sie braucht etwas Struktur.

Ein erster Schritt sollte immer die Pflegeberatung sein. Diese ist kostenfrei und wird von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder sozialen Trägern angeboten. Hier erfahren Sie konkret, wie hoch die jeweiligen Anteile sind, wie eine Kombination in Ihrem Fall aussehen kann und welche Alternativen sinnvoll sind.

Außerdem wichtig: Führen Sie ein Pflegeprotokoll oder ein einfaches Pflegetagebuch. Notieren Sie, was der Pflegedienst leistet, welche Aufgaben Sie übernehmen und wo es vielleicht noch Lücken oder Überforderung gibt. So entsteht nicht nur Transparenz gegenüber der Pflegekasse, sondern auch eine gute Grundlage für Gespräche mit Pflegediensten oder weiteren Dienstleistern.

 

Pflege organisieren heißt auch Verantwortung teilen

Pflege zu Hause ist eine Aufgabe, die Engagement, Kraft und oft auch Kreativität erfordert. Niemand sollte sie allein bewältigen müssen. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegedienst schafft genau die Flexibilität, die in solchen Lebenslagen gebraucht wird.

Sie erlaubt professionelle Unterstützung da, wo sie am meisten entlastet – und lässt gleichzeitig Raum für persönliche Nähe, die durch nichts ersetzt werden kann.

Wenn Sie sich gerade erst mit dem Thema befassen: Holen Sie sich Hilfe. Fragen Sie nach. Und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zustehen – für sich selbst, für Ihre Familie und für den Menschen, der nun Ihre Pflege braucht.

 

 

Häufige Fragen zur Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegedienst

 

Muss ich die Kombinationsleistung extra beantragen?

Ja, die Kombinationsleistung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Der prozentuale Anteil, der vom Pflegedienst nicht genutzt wird, wird Ihnen dann als prozentualer Anteil des Pflegegeldes ausgezahlt.

 

Wird Pflegegeld auch bei Krankenhausaufenthalt oder Kurzzeitpflege gezahlt?

Bei stationären Aufenthalten – etwa im Krankenhaus, in der Reha oder in der Kurzzeitpflege – ruht die Zahlung des Pflegegeldes ab dem 29. Tag. Bei kürzeren Unterbrechungen wird es in der Regel weiterhin gezahlt.

 

Kann ich die Kombinationsleistung auch mit Verhinderungspflege kombinieren?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie vorübergehend selbst verhindert sind (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit), kann eine Ersatzpflege über die Verhinderungspflege organisiert werden – unabhängig von der Kombinationsleistung. Wichtig ist, dass Sie alle Leistungen mit der Pflegekasse abstimmen.

 

Gilt die Kombinationsleistung auch bei Pflegegrad 1?

Nein, Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – und damit auch nicht auf die Kombinationsleistung. Ihnen stehen jedoch andere Unterstützungsangebote zur Verfügung, wie der Entlastungsbetrag.

 

Wie oft kann ich die Kombination zwischen Pflegedienst und Pflegegeld anpassen?

Grundsätzlich gilt eine Bindefrist von sechs Monaten, wenn Sie sich einmal für eine bestimmte Aufteilung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen entschieden haben. In der Praxis kann die tatsächliche Leistungserbringung jedoch mit dem Pflegedienst abgestimmt werden – etwa bei veränderten Bedarfen oder vorübergehenden Ausfällen. Wichtig ist eine transparente Dokumentation und Rücksprache mit der Pflegekasse.

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