Warum eine einzige Betreuungskraft keine echte 24-Stunden-Pflege leisten kann
Ihr Team 24 Redaktion
1. September 2025
Die sogenannte 24-Stunden-Pflege beschreibt eine Betreuungsform, bei der eine Pflegekraft oder Alltagsbetreuerin im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und diese im Alltag unterstützt – oft bei:
Wichtig: Der Begriff „24-Stunden“ bedeutet nicht 24 Stunden Arbeit, sondern nur, dass jederzeit jemand anwesend ist – nicht, dass ununterbrochen gearbeitet wird.
Nach deutschem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt:
Das bedeutet: Eine einzelne Betreuungskraft darf höchstens 40 bis 48 Stunden pro Woche arbeiten – nicht 168 Stunden, wie sie bei echter 24/7-Pflege nötig wären.
Wenn nur eine oder zwei Betreuungskräfte die komplette Pflege rund um die Uhr übernehmen, bedeutet das:
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist nicht gleichzusetzen mit 24 Stunden Arbeit durch eine Person. Legale, sichere und menschenwürdige Betreuung erfordert:
Wer mit nur einer Betreuungskraft eine echte 24-Stunden-Versorgung verspricht, handelt nicht rechtskonform und riskiert gesundheitliche Schäden für die Pflegekraft sowie rechtliche Folgen für die Familie.
Wir setzen auf transparente, rechtssichere Modelle, die sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch die Rechte der Betreuungskräfte respektieren.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir finden die passende Lösung für Ihre Pflegesituation.
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