24-Stunden-Betreuung zuhause: Mit welchen Kosten für Kost und Logis der Betreuungskraft – muss ich rechnen?
Ihr Team 24 Redaktion
3. Dezember 2025
„Wir haben jetzt eine Polin im Haus.“ – „Unsere Maria kommt aus Rumänien.“-„Ich hab ne Bulgarin, die sich um die Eltern kümmert.“
So oder so ähnlich berichten viele Familien über ihre 24-Stunden-Betreuung zu Hause: Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt, unterstützt im Alltag – und bringt neben ihrer Arbeit auch ein Stück ihrer Herkunft und ihrer Kultur mit.
Ein Großteil der sogenannten „Live-in-Betreuungskräfte“ kommt nach wie vor aus Osteuropa. Während früher häufig polnische Betreuungskräfte den Markt prägten, stammen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute zunehmend auch aus Ländern wie Rumänien, Bulgarien, der Slowakei, Ukraine, Ungarn oder Kroatien.
Mit dieser Vielfalt ändern sich oft auch die alltäglichen Gewohnheiten im Haushalt – besonders beim Essen. Viele Betreuungskräfte sind aus ihrer Heimat eine eher deftige, einfache Hausmannskost gewohnt, legen Wert auf warme Mahlzeiten und haben mitunter einen anderen Essrhythmus und andere Geschmacksvorlieben als die Familie in Deutschland.
Gleichzeitig wird bei der Planung häufig vergessen, dass nicht nur das Essen selbst, sondern auch zusätzliche Wohn- und Nebenkosten eine Rolle spielen: Müll, Wasser, Strom, Internet, Heizung und mehr.
Die zentralen Fragen lauten daher:
Wie findet man eine gute, faire und alltagstaugliche Lösung, mit der sich alle wohlfühlen? Mit welchen Mehrkosten sollte ich realistisch rechnen? Und was kostet mich Kost und Logis für eine Betreuungskraft aus Osteuropa tatsächlich In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen praxisnahen Überblick geben, an welche Punkte Sie im Vorfeld denken sollten.
„Kost und Logis frei“ heißt im Alltag: Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und bekommt Essen und Unterkunft gestellt.
Konkret heißt das in der Regel:
Für viele Familien klingt das zunächst selbstverständlich – aber im Alltag merkt man schnell: Ohne klare Absprachen, wer wann was isst und einkauft, sind Konflikte vorprogrammiert.
Eine Betreuungskraft aus Osteuropa bringt fast immer ihre eigene Esskultur mit – genau wie die Familie in der sie arbeitet.
Typische Unterschiede können sein:
Dazu kommen persönliche Vorlieben: Die Betreuungskraft mag vielleicht bestimmte deutsche Gerichte nicht – und umgekehrt ist die Familie nicht begeistert von jedem osteuropäischen Klassiker.
Wichtig ist: Das ist normal. Entscheidend ist, dass man es offen anspricht und nicht erst dann darüber spricht, wenn der Ärger schon hochkocht.
Wir haben im Laufe der Jahre tausende Betreuungen organisiert und dabei schon jede Menge Kurioses erlebt hier ein paar Beispiele zum Thema essen Trinken Einkaufen:
„Es gibt nichts zu essen“
Tatsächlich kam im Laufe der Jahre wiederholt vor, dass eine Betreuungskraft ihren Personalmanager anrief und berichtete: „Es gibt hier nichts zu essen. Ich muss mein Essen selbst bezahlen“
Fragt man nach, zeigt sich meist ein anderes Bild: Der Kühlschrank ist durchaus gefüllt – nur gibt es zum Beispiel selten Fleisch oder kaum warme Mahlzeiten, weil die Familie selbst eher „leicht“ oder vegetarisch isst.
Für manche Betreuungskraft aus Osteuropa gehört ein warmes, kräftiges Essen mit Fleisch aber ganz selbstverständlich zum Tagesablauf. Hier prallen schlicht unterschiedliche Esskulturen aufeinander – kein böser Wille, aber ein Thema, das man ansprechen und gemeinsam lösen muss.
„Abends reicht doch eine Kleinigkeit“
Wir haben erlebt, dass pflegebedürftige Personen oder Angehörige davon ausgehen, die Betreuungskraft sei abends mit einem „Marmeladenbrot“ zufrieden – „weil wir das ja selbst seit Jahren so machen“. Für jemanden, der den ganzen Tag arbeitet, vielleicht körperlich schwer hebt, Treppen läuft und begleitet, ist das auf Dauer schlicht zu wenig. Eine erwachsene Person, die ganztägig im Einsatz ist, hat Anspruch auf eine ausreichende, vollwertige Verpflegung – nicht nur eine abgespeckte Version. Essen ist immer auch eine Frage der Gewohnheiten.
„Der Einkauf ist so teuer geworden“
Umgekehrt kennen wir auch Fälle, in denen sich Familien beschweren, dass der Wocheneinkauf plötzlich deutlich teurer ist als früher. Bei genauer Durchsicht der Belege zeigt sich dann:
Die Betreuungskraft kauft z. B. hochwertige Markenprodukte, viel Süßes oder spezielle Zutaten aus ihrer Heimat – gut gemeint, aber finanziell nicht mit der Familie abgestimmt.
In solchen Fällen helfen klare Absprachen: Was ist der gemeinsame Standard? Wo sind Sonderwünsche okay – und wer bezahlt sie?
„Hier gibt es Verdorbenes“
Wir hatten auch Betreuungen, in denen Familien -nachvollziehbar- sehr stark auf den Preis achten und fast ausschließlich reduzierte Lebensmittel kurz vor oder sogar knapp über dem Mindesthaltbarkeitsdatum einkaufen. Für die Angehörigen ist das oft Routine: „Das machen wir schon immer so, das ist noch gut.“ Für die Betreuungskraft wirkt es dagegen schnell so, als bekäme sie nur „Reste“ oder zweitklassige Lebensmittel zugemutet – gerade, wenn sie sieht, dass für Besuch oder besondere Anlässe ganz anders eingekauft wird. Unser Tipp: Wenn sparen, dann transparent und fair – zum Beispiel gemeinsam besprechen, welche reduzierten Produkte unproblematisch sind und wo eine gewisse Qualität Standard sein sollte. Das signalisiert Respekt und verhindert das Gefühl, nur eine „Resteverwertung“ zu sein.
Diese Reihe von Fallbeispielen ließen sich beliebig verlängern und täglich erleben wir neue Herausforderungen. Letztlich ist es immer spannend und auch anspruchsvoll, wenn unterschiedliche Lebensweisen aufeinander treffen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, helfen ein paar einfache Fragen gleich zu Beginn:
Eine gute Idee ist ein kurzer, schriftlicher Rahmen: ein einfaches Blatt mit Stichpunkten zu Essgewohnheiten und Regeln für den Kühlschrank. Das ist nicht bürokratisch, sondern verhindert, dass sich jemand „ausgenutzt“ oder „übergangen“ fühlt.
Die Mehrkosten für die Verpflegung einer Betreuungskraft sind natürlich von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich. Zur groben Orientierung kann man aber mit folgenden Größenordnungen rechnen:
Verpflegungskosten für eine erwachsene Person liegen realistisch bei insgesamt etwa 300–400 € monatlich.
Nicht automatisch enthalten sind dabei zum Beispiel:
Solche „Luxusartikel“ sollten idealerweise separat besprochen und nicht stillschweigend in die Standardverpflegung eingepreist werden.
Neben dem Essen verursacht eine zusätzliche erwachsene Person im Haushalt auch Mehrverbrauch bei den Nebenkosten. Der fällt je nach Wohnsituation unterschiedlich aus, sollte aber im Hinterkopf bleiben:
In der Summe gilt: Kosten für Wasser/Abwasser Heizung oder Müll „explodieren“ nicht, dadurch das eine Betreuungskraft mit im Haushalt lebt – aber es ist ehrlich, diese Posten als zusätzliche Kostenfaktoren der Logis mitzudenken.
Im Alltag ist eine Betreuungskraft bei Kost und Logis finanziell ungefähr so zu betrachten, als würde ein weiteres erwachsenes Familienmitglied regelmäßig mitessen und mitwohnen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sonderthema Rundfunkbeitrag / GEZ*
Grundsätzlich wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Eine Betreuungskraft löst üblicherweise keinen zusätzlichen Beitrag aus aber es gibt einige Dinge zu beachten:
| Wird wegen der Betreuungskraft ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag fällig? |
| In der Regel: Nein. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung, nicht pro Person erhoben. |
| Betreuungskraft wohnt im selben Haushalt |
|
| Betreuungskraft wohnt in separater Einliegerwohnung |
| Nur wenn die Betreuungskraft in einer baulich abgetrennten, eigenen Wohnung lebt (eigener Eingang, eigene Küche/Bad etc.), kann dafür ein zusätzlicher Beitrag anfallen. Wer den dann bezahlt (Eigentümer oder Betreuungskraft), ist eine Vertragsfrage, keine Sache des Beitragsservice. |
| Was ist bei Befreiung vom Rundfunkbeitrag? |
| Ist eine Wohnung – zum Beispiel wegen Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe – vom Rundfunkbeitrag befreit, wird für diese Wohnung grundsätzlich kein Beitrag erhoben. Eine mitwohnende Betreuungskraft muss dann normalerweise keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen, solange sie keine eigenständige, zusätzliche Wohnung innehat.
Aber: Im Rundfunkbeitragsrecht steckt der Teufel im Detail – vor allem, wenn mehrere volljährige Personen in einer Wohnung leben. Erhält man einen Bescheid, der einem „plötzlich“ doch eine Zahlungspflicht zuweist, sollte man die Unterlagen prüfen lassen und fristgerecht Widerspruch einlegen (z. B. mit Unterstützung einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwalts). |
*Die frühere GEZ (Gebühreneinzugszentrale) wurde 2013 abgeschafft bzw. umgebaut. Seitdem heißt das offiziell „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.
Ein häufiger Konfliktpunkt: Die Betreuungskraft geht einkaufen, und am Ende weiß niemand so genau, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Es gibt hier mehrere bewährte Möglichkeiten
Ganz gleich, welches Modell Sie wählen – es sollte klar besprochen werden. So lassen sich typische Konflikte wie „Du kaufst viel zu teuer ein“ oder „Für mich ist nie etwas da“ von Anfang an vermeiden.
Es ist ratsam, die Einkaufsbelege in regelmäßigen Abständen gemeinsam durchzugehen: Was wurde gekauft? Für wen? In welchen Mengen? Werden Unstimmigkeiten frühzeitig und in ruhigem Ton angesprochen, schützt das die Zusammenarbeit und verhindert, dass sich unterschwellige Spannungen aufbauen.
Zur „Logis“ gehören nicht nur vier Wände, sondern ein Mindestmaß an Privatsphäre und Komfort:
Finanziell lässt sich der Wohnanteil nicht auf den Cent genau berechnen, aber zur Orientierung hilft eine einfache Faustformel:
n vielen Regionen liegen Miete und Nebenkosten zusammen grob bei etwa 9–12 € pro Quadratmeter und Monat. Rechnet man für die Betreuungskraft mit einem Zimmer von rund 12–15 m², ergibt das einen rechnerischen Wohnanteil von ungefähr 120–200 € pro Monat, in teureren Lagen auch bis etwa 220–250 €.
Bei diesen Beträgen handelt es sich in der Regel um fiktive bzw. kalkulatorische Kosten – das Zimmer der Betreuungskraft erzielt meist keine eigenen Mieteinnahmen, sondern wird innerhalb des bestehenden Wohnraums mitgenutzt.
Zusammen mit den zusätzlichen Lebensmittelausgaben von meist rund 300–350 € kommt man für Kost und Logis einer Betreuungskraft insgesamt auf einen groben Rahmen von etwa 450–550 € monatlich.
Gleichzeitig gilt: Wer eine Live In Betreuung im Haus hat, spart im Vergleich zum Pflegeheim erhebliche Summen, wo die Kosten schnell bei rund 3.500-5.000 € im Monat liegen. Ein Teil dieser Kosten verlagert sich einfach in den eigenen Haushalt – bleibt aber in der Familie und ist transparenter nachvollziehbar.
Kaum etwas ist so emotional wie Essen. Genau deshalb zeigt sich beim Thema Kost und Logis oft, ob das Zusammenleben mit der Betreuungskraft funktioniert.
Typische Stolpersteine:
All das lässt sich vermeiden, wenn man von Anfang an offen sagt:
„So essen wir hier, das ist uns wichtig, was ist dir wichtig?“
Wer kulturelle Besonderheiten ernst nimmt – etwa Fastenzeiten, kein Schweinefleisch oder bestimmte Feiertagsgerichte – zeigt Respekt. Umgekehrt darf auch die Betreuungskraft lernen, wie in einem deutschen Haushalt üblicherweise gegessen wird.
Bei legalen Beschäftigungsmodellen wird Kost und Logis oft als sogenannter Sachbezug bewertet. Je nach Modell (Entsendung, deutsches Arbeitsverhältnis) können dafür pauschale Werte angesetzt werden. Die Details hängen von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Eine Betreuungskraft aus Osteuropa ist nicht nur „Arbeitskraft“, sondern für eine Zeit lang Teil Ihres Haushalts. Beim Thema Essen und Wohnen prallen schnell Erwartungen und Gewohnheiten aufeinander.
Wer von Anfang an klärt:
schafft die Basis für ein respektvolles, entspanntes Miteinander.
So werden Essen und Wohnen nicht zum Dauer-Streitthema, sondern zu einem fairen Teil eines Betreuungsmodells, das für alle Seiten tragbar ist – menschlich und finanziell.
Gerne helfen wir Ihnen Fachleute bei Ihren Fragen weiter. Wir freuen uns auch über Ihr Feedback und Ihre Erfahrungsberichte.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von GTranslate. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen