Stand: September 2026
Frau S. ist 88, hat eine fortgeschrittene Demenz und Pflegegrad 4. Sie erkennt ihren Sohn nicht immer, steht nachts auf und sucht ihren verstorbenen Mann, hat sich im Juni beim Sturz die Schulter gebrochen. Der Sohn wohnt 300 Kilometer entfernt. Zwei Pflegedienste kommen morgens und abends, dazwischen ist sie allein — und genau das geht nicht mehr. „Ich weiß, dass sie ins Heim muss“, sagt er. „Ich will nur vorher wissen, ob es wirklich keine andere Möglichkeit gibt.“
Es gibt sie. Und bei Pflegegrad 4 ist sie auch finanziell keine Frage des Mutes mehr, sondern der Rechnung: Die Pflegesachleistung liegt hier bei 1.859 Euro im Monat — mehr als das Doppelte von Pflegegrad 2. Dieser Beitrag rechnet an Frau S. durch, was eine Betreuung im eigenen Haus nach Abzug aller Leistungen kostet, und stellt es dem Pflegeheim gegenüber.
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Was Pflegegrad 4 bedeutet
Pflegegrad 4 bezeichnet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ — 70 bis unter 90 Punkte im Gutachten. Betroffene brauchen bei nahezu allem Hilfe: Aufstehen, Körperpflege, Essen, Toilettengang, Orientierung. Bei Frau S. kommt dazu, was Demenz in diesem Stadium typischerweise mit sich bringt: ein aufgelöster Tag-Nacht-Rhythmus, Weglauftendenz, Phasen von Angst und Abwehr. Was die Betreuung in dieser Situation besonders anspruchsvoll macht, beschreibt ein eigener Beitrag.
Der entscheidende Unterschied zu Pflegegrad 3: Punktuelle Hilfe reicht nicht mehr. Es braucht jemanden, der durchgehend da ist. Ob das im Heim oder zu Hause geschieht, ist die Frage — nicht mehr, ob.
Was die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 zahlt
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 4 | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | 800 Euro / Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.859 Euro / Monat | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro / Monat | § 45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 1.685 Euro / Monat | § 41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam) | bis 3.539 Euro / Jahr | § 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro / Monat | § 40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 Euro je Maßnahme | § 40 SGB XI |
| Vollstationäre Pflege (zum Vergleich) | 1.855 Euro / Monat | § 43 SGB XI |
Auffällig: Die Kasse zahlt für die Pflege zu Hause (1.859 Euro Sachleistung) und im Heim (1.855 Euro) bei Pflegegrad 4 praktisch denselben Betrag. Der Unterschied liegt ausschließlich darin, was die Familie zusätzlich trägt.
Die Rechnung für Frau S.
Ihr Team 24 rechnet als zugelassener Pflegedienst Sachleistung und Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse ab. Der monatliche Eigenanteil für eine Betreuung zu Hause liegt bei Pflegegrad 4 ab 1.470 Euro (Stand September 2026, siehe Pflegekosten). Weiter abziehen lassen sich:
- Verhinderungspflege: Der Sohn kommt an zwei Wochenenden im Monat und ist als Pflegeperson eingetragen. Fällt er aus, kann der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz eingesetzt werden — rechnerisch bis zu 295 Euro im Monat.
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Pflege- und Betreuungskosten mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr — bei voller Ausschöpfung 333 Euro im Monat. Voraussetzung: Es fällt entsprechend Einkommensteuer an, und die Rechnung wird per Überweisung bezahlt; zahlt ein Kind die Rechnung, kann es die Ermäßigung unter bestimmten Bedingungen selbst geltend machen (BFH, VI R 2/20).
Es bleibt eine effektive Belastung von 842 Euro im Monat. Im Pflegeheim wären es durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im ersten Jahr (vdek, Stand 1. Juli 2026) — im dritten Jahr, wenn der Leistungszuschlag auf 50 Prozent steigt, immer noch deutlich über 2.000 Euro, weil Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in voller Höhe bleiben.
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Was bei Demenz und Pflegegrad 4 zusätzlich zählt
Die Wohnung sichern — mit Zuschuss
Weglauftendenz und nächtliche Unruhe verlangen bauliche Antworten: Bewegungsmelder mit Nachtlicht, ein Herd mit Abschaltautomatik, ein gesicherter Ausgang, ein Badumbau ohne Schwellen. Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — der Antrag muss vor dem Umbau gestellt und genehmigt sein. Ändert sich der Pflegebedarf später deutlich, kann eine weitere Maßnahme bezuschusst werden.
Die Nächte
Für Frau S. sind die Nächte das Kernproblem — und der Grund, warum zwei Pflegedienste am Tag nicht reichen. Eine Betreuungskraft, die im Haus lebt, ist nachts erreichbar; sie arbeitet nicht nachts durch, denn das Arbeitszeitgesetz gilt auch hier, aber sie ist da, wenn jemand aufsteht. Für Familien, bei denen Nächte regelmäßig unruhig sind, gehört die Frage nach der Nachtregelung in den Vertrag. Was Angehörige bei nächtlicher Unruhe tun können, haben wir gesondert beschrieben.
Die Behandlungspflege nach dem Bruch
Verbandswechsel, Schmerzmittel, Thromboseprophylaxe — was nach der Schulterfraktur ärztlich verordnet ist, zahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegekasse. Bei Ihr Team 24 übernehmen das die examinierten Pflegekräfte im selben Haushalt, in dem die Betreuungskraft lebt.
Was der Sohn entschied
Der Sohn hatte das Heim schon fast unterschrieben. Was ihn zögern ließ, war nicht das Geld, sondern der Gedanke, dass seine Mutter in einer fremden Umgebung noch weniger verstehen würde, wo sie ist. Die Rechnung gab ihm den Spielraum, dem Gedanken zu folgen. Heute lebt Frau S. in ihrem Haus, mit einer Betreuungskraft, die ihren Tagesablauf kennt — und einer Familie, die am Wochenende zu Besuch kommt statt zur Schicht. Auch die Alzheimer-Gesellschaft vor Ort berät Angehörige kostenlos. (Beispiel aus der Beratungspraxis — Namen und Details geändert.)
Wir erstellen Ihnen vorab eine transparente Aufstellung mit allen Kassenleistungen, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung — und besprechen mit Ihnen die Nachtregelung und die Sicherung der Wohnung, bevor die Betreuung beginnt. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.


