Stand: September 2026
Herr K. ist 84 und hatte im März einen Schlaganfall. Die linke Seite ist schwach, er braucht Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen — und nachts zur Toilette. Seine Frau ist 81 und hat das vier Monate lang allein gemacht. Jetzt sagt ihr Hausarzt, dass sie die Nächste sein wird, die zusammenbricht. Der Sohn hat die Pflegeheime der Umgebung abtelefoniert: über 3.300 Euro Eigenanteil, Wartezeit. Und dann die Frage, die er sich nicht zu stellen traut: Was würde es kosten, wenn jemand bei den Eltern einzieht?
Pflegegrad 3 ist in der Kostenfrage ein Wendepunkt. Ab hier übernimmt die Pflegekasse für die Pflege zu Hause so viel, dass die Betreuung im eigenen Haus für viele Familien erstmals rechnerisch günstiger wird als das Heim. Dieser Beitrag zeigt die Rechnung an Familie K. — mit den Beträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten.
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Was Pflegegrad 3 bedeutet
Pflegegrad 3 steht für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ — 47,5 bis unter 70 Punkte im Gutachten. In der Praxis heißt das: Hilfe bei fast allen Verrichtungen des Tages, oft auch nachts, aber noch keine vollständige Übernahme. Der Schlaganfall von Herrn K. ist ein typischer Auslöser, ebenso eine mittelschwere Demenz oder eine fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung.
Charakteristisch für Pflegegrad 3 ist der Satz, den Frau K. in der Beratung sagte: „Tagsüber geht es irgendwie — aber die Nächte machen mich fertig.“ Genau dafür ist eine Betreuung im Haus gedacht.
Was die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 zahlt
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 3 | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | 599 Euro / Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.497 Euro / Monat | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro / Monat | § 45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 1.357 Euro / Monat | § 41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam) | bis 3.539 Euro / Jahr | § 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro / Monat | § 40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 Euro je Maßnahme | § 40 SGB XI |
Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 ist der größte im ganzen System: Die Sachleistung steigt von 796 auf 1.497 Euro — 701 Euro mehr im Monat. Pflegegeld und Sachleistung sind dabei Alternativen: Rechnet ein zugelassener Pflegedienst die Sachleistung voll ab, entfällt das Pflegegeld; bei teilweiser Nutzung wird es anteilig gezahlt (§ 38 SGB XI).
Die Rechnung für Familie K.
Ihr Team 24 rechnet als zugelassener Pflegedienst die Pflegesachleistung und den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse ab. Der monatliche Eigenanteil für eine Betreuung zu Hause liegt bei Pflegegrad 3 ab 1.670 Euro (Stand September 2026, siehe Pflegekosten). Davon lässt sich weiter abziehen:
- Verhinderungspflege: Frau K. ist als Pflegeperson eingetragen und übernimmt weiterhin Teile der Versorgung. Für Zeiten, in denen sie ausfällt — ein Kuraufenthalt, eine eigene Erkrankung, ein Besuch bei der Tochter —, kann der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro eingesetzt werden: rechnerisch bis zu 295 Euro im Monat, seit dem 1. Juli 2025 ohne Vorpflegezeit.
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Pflege- und Betreuungskosten mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr — bei voller Ausschöpfung 333 Euro im Monat. Voraussetzung: Es fällt entsprechend Einkommensteuer an, und die Rechnung wird per Überweisung bezahlt; zahlt ein Kind die Rechnung, kann es die Ermäßigung unter bestimmten Bedingungen selbst geltend machen (BFH, VI R 2/20).
Für Familie K. bleibt damit eine effektive Belastung von 1.042 Euro im Monat. Dem stehen im Pflegeheim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil gegenüber — bei einer Kassenleistung von 1.319 Euro für Pflegegrad 3 (§ 43 SGB XI).
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Warum Pflegegrad 3 der Wendepunkt ist
Im Pflegeheim ist der Eigenanteil in allen Pflegegraden gleich hoch. Zu Hause sinkt er mit jedem Pflegegrad, weil die Sachleistung steigt. Bei Pflegegrad 2 liegt die Betreuung zu Hause noch rund 1.200 Euro unter dem Heim; bei Pflegegrad 3 sind es bereits rund 1.700 Euro — vor Verhinderungspflege und Steuer. Ab hier ist die Frage „Heim oder Zuhause“ für die meisten Familien keine Kostenfrage mehr, sondern eine Frage der Versorgung und des Wunsches der Betroffenen.
Zwei Posten gehören der Ehrlichkeit halber dazu: Zu Hause laufen die Wohnkosten weiter, und die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer und isst mit. Im Heim sind Unterkunft und Verpflegung im Eigenanteil enthalten. Für ein Ehepaar wie die K.s, das ohnehin in seinem Haus bleibt, ändert das an der Rechnung wenig — die Wohnkosten fallen so oder so an. Der vollständige Vergleich beider Rechnungen steht in einem eigenen Beitrag.
Was bei Pflegegrad 3 oft übersehen wird
Die Übergangspflege nach dem Krankenhaus
Wer wie Herr K. aus dem Krankenhaus kommt und für den zu Hause noch nichts organisiert ist, hat Anspruch auf bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V), wenn Kurzzeitpflege oder häusliche Versorgung nicht rechtzeitig sichergestellt werden können. Das verschafft der Familie Zeit — und ist vielen Sozialdiensten bekannt, aber nicht allen Angehörigen. Was nach der Entlassung in welcher Reihenfolge zu tun ist, haben wir gesondert beschrieben.
Die Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse
Blutdruckmessung, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe, Injektionen — was der Arzt verordnet, zahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), unabhängig vom Pflegegrad und zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegekasse. Bei einem Schlaganfallpatienten macht das oft einen erheblichen Teil der täglichen Versorgung aus.
Die Pflegeperson absichern
Wer wie Frau K. mindestens zehn Stunden in der Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI) — auch wenn zusätzlich ein Pflegedienst im Haus ist. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung bezogen wird. Das ist bei der Aufteilung der Leistungen ein Argument, das in die Beratung gehört.
Was Familie K. entschied
Die Familie entschied sich für eine Betreuungskraft im Haus, ergänzt durch die Pflegefachkräfte für die Behandlungspflege. Frau K. blieb als Pflegeperson eingetragen — für die Stunden, die sie weiterhin selbst übernehmen wollte, und für die Verhinderungspflege. Die Aufstellung mit allen Posten lag vor dem ersten Betreuungstag auf dem Tisch. (Beispiel aus der Beratungspraxis — Namen und Details geändert.)
Wir stellen Ihnen vorab zusammen, was die Pflegekasse direkt übernimmt, was Verhinderungspflege und Steuerermäßigung in Ihrem Fall bringen und was netto übrig bleibt — und klären mit Ihnen, welche Aufgaben Angehörige weiterhin selbst übernehmen möchten. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.


