Wie viel zahle ich bei Pflegegrad 2 selbst? Betreuung zu Hause durchgerechnet

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Tochter geht mit ihrer Mutter die Kosten der Betreuung zu Hause bei Pflegegrad 2 durch
Bild: Künstlich generiert
Ihr Team 24 Pflegedienst – Redaktionsteam

Stand: September 2026

Frau M. ist 79, lebt allein in ihrer Wohnung und hat seit dem Frühjahr Pflegegrad 2. Sie vergisst Termine, lässt den Herd an, ist zweimal gestürzt. Ihre Tochter arbeitet Vollzeit, wohnt 40 Kilometer entfernt und fährt dreimal die Woche hin. Beim Wort „24-Stunden-Betreuung“ winkt sie ab: „Bei Pflegegrad 2 zahlt die Kasse doch fast nichts — das können wir uns nicht leisten.“

Der Satz ist verbreitet, und er ist zur Hälfte falsch. Richtig ist: Pflegegrad 2 ist der niedrigste Pflegegrad mit nennenswerten Leistungen, und der Eigenanteil bei einer Betreuung zu Hause ist hier höher als bei Pflegegrad 4 oder 5. Falsch ist: dass die Kasse fast nichts zahlt. Dieser Beitrag rechnet es an Frau M. durch — mit den Beträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und bis zur nächsten Anpassung 2028 unverändert bleiben.

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Was Pflegegrad 2 bedeutet

Pflegegrad 2 wird bei einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vergeben — im Gutachten des Medizinischen Dienstes entspricht das 27 bis unter 47,5 Punkten. Typisch ist die Situation von Frau M.: Sie kann sich noch weitgehend selbst versorgen, braucht aber Hilfe beim Duschen, Erinnerung an Medikamente, jemanden, der kocht und einkauft — und zunehmend jemanden, der da ist, weil sie allein nicht mehr sicher ist.

Genau diese Lücke zwischen „kommt noch klar“ und „braucht Pflege“ macht Pflegegrad 2 zum schwierigsten Fall in der Kostenfrage: Der Bedarf an Präsenz ist oft groß, die Kassenleistung noch vergleichsweise klein.

Was die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 zahlt

Die Leistungen für die Pflege zu Hause im Überblick — gültig seit 1. Januar 2025, die nächste Dynamisierung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen:

Leistung Betrag bei Pflegegrad 2 Grundlage
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) 347 Euro / Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung (Pflegedienst) bis 796 Euro / Monat § 36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 Euro / Monat § 45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis 721 Euro / Monat § 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam) bis 3.539 Euro / Jahr § 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro / Monat § 40 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 Euro je Maßnahme § 40 SGB XI

Ein Punkt, der in Vergleichen oft untergeht: Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen, keine Addition. Wer einen zugelassenen Pflegedienst beauftragt, der die Sachleistung voll ausschöpft, erhält kein Pflegegeld mehr — dafür aber den mehr als doppelt so hohen Sachleistungsbetrag direkt verrechnet. Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, gibt es anteilig Pflegegeld dazu (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI).

Die Rechnung für Frau M.

Ihr Team 24 arbeitet als zugelassener Pflegedienst und rechnet die Pflegesachleistung und den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab. Nach Anrechnung dieser Leistungen liegt der monatliche Eigenanteil für eine Betreuung zu Hause bei Pflegegrad 2 ab 2.170 Euro (Stand September 2026, Details auf unserer Seite Pflegekosten). Davon lässt sich noch etwas abziehen:

  • Verhinderungspflege: Ist die Tochter als Pflegeperson bei der Kasse eingetragen und übernimmt sie regelmäßig Teile der Pflege, kann der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Zeiten eingesetzt werden, in denen sie ausfällt — rechnerisch bis zu 295 Euro im Monat. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür keine Vorpflegezeit mehr.
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Pflege- und Betreuungskosten mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr — bei voller Ausschöpfung 333 Euro im Monat. Voraussetzung: Es fällt entsprechend Einkommensteuer an, und die Rechnung wird per Überweisung bezahlt; zahlt ein Kind die Rechnung, kann es die Ermäßigung unter bestimmten Bedingungen selbst geltend machen (BFH, VI R 2/20).

Damit bleibt für Frau M. eine effektive Belastung von 1.542 Euro im Monat — unter den genannten Voraussetzungen. Das ist Geld. Aber es ist deutlich weniger als die 3.700 Euro und mehr, die die Tochter im Kopf hatte.

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Der Vergleich mit dem Pflegeheim

Für Pflegegrad 2 ist das Pflegeheim die teuerste aller Optionen — und das aus einem strukturellen Grund. Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege 805 Euro im Monat an das Heim (§ 43 SGB XI). Der Eigenanteil der Bewohner ist aber in allen Pflegegraden gleich: bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im ersten Aufenthaltsjahr (vdek, Stand 1. Juli 2026). Wer mit Pflegegrad 2 einzieht, zahlt also denselben Betrag wie jemand mit Pflegegrad 5, erhält aber die niedrigste Kassenleistung.

Bei der Betreuung zu Hause ist es umgekehrt: Der Eigenanteil sinkt mit jedem Pflegegrad. Deshalb lohnt sich bei Pflegegrad 2 ein zweiter Blick auf das Gutachten — dazu gleich mehr. Wie sich beide Rechnungen im Detail gegenüberstehen, zeigt unser Beitrag Pflegeheim oder Betreuung zu Hause — was ist günstiger?

Drei Dinge, die den Eigenanteil bei Pflegegrad 2 senken

1. Das Gutachten prüfen

Pflegegrad 2 reicht von 27 bis unter 47,5 Punkten — eine weite Spanne. Liegt Frau M. bei 44 Punkten und verschlechtert sich ihr Zustand, ist Pflegegrad 3 nicht weit: Er bringt 1.497 Euro Sachleistung statt 796 Euro, also 701 Euro mehr im Monat. Ein Höherstufungsantrag ist formlos möglich; die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei einer beginnenden Demenz wird die Verschlechterung oft unterschätzt, weil die Begutachtung an einem „guten Tag“ stattfand.

2. Den Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

Die 131 Euro im Monat werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern nur gegen Nachweis erstattet. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb des Kalenderjahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Bei Ihr Team 24 fließt der Betrag direkt in die Abrechnung.

3. Die Tagespflege als Ergänzung

Das Budget für Tagespflege — 721 Euro bei Pflegegrad 2 — kommt zusätzlich zu Sachleistung oder Pflegegeld und wird nicht angerechnet. Für Familien, die noch keine Betreuung im Haus brauchen, ist es oft der erste Schritt; für Familien mit Betreuung im Haus kann es Stunden entlasten, in denen die Betreuungskraft frei hat.

Was die Tochter am Ende entschied

Die Familie M. entschied sich für einen Stufenplan: zunächst Pflegedienst und Tagespflege, mit dem Höherstufungsantrag im Hintergrund. Als der zweite Sturz kam, war die Betreuung im Haus keine abstrakte Zahl mehr, sondern eine durchgerechnete Option — mit einer Aufstellung, die zeigte, was die Kasse übernimmt, was die Familie zahlt und was über Verhinderungspflege und Steuer zurückkommt. Eine solche Aufstellung sollte jede Familie vor der Entscheidung in Händen haben. Wer die Rechnung unabhängig prüfen lassen möchte, kann sie beim Pflegestützpunkt vor Ort vorlegen. (Beispiel aus der Beratungspraxis — Namen und Details geändert.)

Ihre persönliche Rechnung bei Pflegegrad 2

Wir erstellen Ihnen vor dem ersten Betreuungstag eine transparente Kostenaufstellung: Sachleistung, Entlastungsbetrag, was Verhinderungspflege und Steuerermäßigung in Ihrem Fall bringen — und was netto bleibt. Auch beim Höherstufungsantrag unterstützen wir. Rufen Sie an unter 0621 748 143 10 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte, Vertrags- und Leistungsfragen sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fachperson, einen Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung.

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