Stand: April 2026
Waiblingen, Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises, liegt keine zwanzig Kilometer nordöstlich von Stuttgart. Wer hier für einen älteren Angehörigen eine verlässliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung organisieren möchte, steht vor einer Frage, die viele Familien in dieser Region umtreibt: Was bedeutet ein 24h Pflegedienst konkret — und was bleibt nach dem Kassenzuschuss noch an Eigenkosten übrig? Dieser Ratgeber beantwortet genau das, Schritt für Schritt, mit den aktuellen Zahlen aus dem SGB XI (Stand: 1. Januar 2026).
Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2023 bundesweit 5,69 Millionen Menschen nach den Maßstäben des SGB XI als pflegebedürftig anerkannt. Von diesen Menschen wurden 86 Prozent — das entspricht knapp 4,9 Millionen Personen — nicht in einer Einrichtung, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt. Unter diesen häuslich versorgten Menschen wiederum bezogen etwa 3,1 Millionen ausschließlich Pflegegeld, was bedeutet, dass ihre Pflege ganz überwiegend von Familienangehörigen geleistet wurde. Diese Zahlen zeigen: Die häusliche Pflege ist kein Randthema, sondern der Normalfall.
Was ist ein 24h Pflegedienst in Waiblingen überhaupt — und welche Modelle gibt es?
Der Begriff „24h Pflegedienst“ ist im Alltag gebräuchlich, rechtlich aber nicht einheitlich definiert. Gemeint ist in der Regel eine Versorgung, die über den klassischen ambulanten Pflegedienst hinausgeht und den pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr begleitet. In der Praxis haben Familien dabei drei grundlegend verschiedene Wege zur Auswahl.
Modell 1: Ambulanter Pflegedienst mit mehreren täglichen Einsätzen
Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst kommt mehrmals täglich ins Haus — morgens zur Grundpflege, mittags zur Medikamentengabe, abends zur Lagerung. Diese Einsätze werden direkt über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI abgerechnet. Die Pflegekasse zahlt dabei bis zu 1.497 Euro monatlich bei Pflegegrad 3, bis zu 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Für Pflegegrad 2 sind es bis zu 796 Euro. Was über diesen Rahmen hinausgeht, trägt die Familie selbst.
Modell 2: Betreuungskraft im Haushalt (Live-in-Pflege)
Hierbei zieht eine Betreuungskraft — häufig aus einem osteuropäischen Land — vorübergehend in den Haushalt ein und übernimmt Begleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Dieses Modell wird oft über Agenturen als Entsendung organisiert. Die Kosten liegen schätzungsweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich, je nach Agentur und Leistungsumfang. Wichtig: Bei einer Entsendung bleibt die Betreuungskraft Arbeitnehmerin ihres ausländischen Arbeitgebers. Familien sollten sich von der Agentur die A1-Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorlegen lassen — sie weist die fortbestehende Sozialversicherung im Heimatland nach. Die Meldung beim Zoll nach § 18 AEntG ist Sache der entsendenden Agentur, nicht der Familie.
Modell 3: Direktanstellung einer Pflegekraft
Manche Familien stellen eine Pflegekraft direkt als Arbeitnehmerin an. Das klingt unkompliziert, birgt aber arbeitsrechtliche Fallstricke. Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) klargestellt, dass Bereitschaftszeiten beim Mindestlohn zu berücksichtigen sind — auch wenn die Pflegekraft schläft. Wer eine Live-in-Kraft anstellt, muss daher genau prüfen, ob der vereinbarte Lohn mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026) vereinbar ist. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.

Was zahlt die Pflegekasse konkret — und wie lassen sich Leistungen kombinieren?
Die gute Nachricht für Familien in Waiblingen: Die Pflegeversicherung bietet mehrere Leistungsarten, die sich sinnvoll miteinander verknüpfen lassen. Das Zusammenspiel dieser Bausteine ist entscheidend dafür, wie hoch der Eigenanteil am Ende tatsächlich ausfällt.
Pflegegeld: Geld für die selbst organisierte Pflege
Nach § 37 Abs. 1 SGB XI können pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat 347 Euro für Pflegegrad 2, 599 Euro für Pflegegrad 3, 800 Euro für Pflegegrad 4 und 990 Euro für Pflegegrad 5. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — nicht an pflegende Angehörige. Was die pflegebedürftige Person damit macht, entscheidet sie selbst.
Wichtig zu wissen, was bei Krankenhausaufenthalten oder Entlastungspausen passiert. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich: „Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.“
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig
Viele Familien wissen nicht, dass sie Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig nutzen können — anteilig. Der Gesetzestext aus § 38 SGB XI ist hier eindeutig: „Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.“
Ein konkretes Beispiel: Eine pflegebedürftige Person in Waiblingen mit Pflegegrad 3 nutzt 50 Prozent der Pflegesachleistung (748,50 Euro). Sie erhält dann noch 50 Prozent des Pflegegeldes — also 299,50 Euro. Zusammen ergibt das 1.048 Euro monatliche Kassenzahlung, ohne dass die Familie auf einen der beiden Leistungsansprüche komplett verzichten muss.
Wichtiger Hinweis: Die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung ist einer der meistgenutzten — und oft unterschätzten — Hebel bei der Finanzierung häuslicher Pflege. Das Verhältnis muss der Pflegekasse gemeldet werden und gilt dann für sechs Monate. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann helfen, das optimale Verhältnis zu berechnen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag seit Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 gilt für die Finanzierung von Auszeiten eine wichtige Neuregelung. Nach § 42a Abs. 1 SGB XI haben pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag). Dieser Betrag kann flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden — je nachdem, was die Situation erfordert.
Wenn ein zugelassener PfWenn ein zugelassener Pflegedienst Leistungen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege erbringt, gilt folgendes: „Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist. Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden.cht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden. Sofern es sich bei den Leistungserbringenden nicht um natürliche Personen handelt, finden die Sätze 1 und 2 auf andere Erbringer von Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege entsprechende Anwendung.“

Welche Pflichten kommen mit dem Pflegegeld — und was ist der Beratungsbesuch?
Wer Pflegegeld bezieht, hat eine Nachweispflicht: regelmäßige Beratungsbesuche. Erfahrungsgemäß geht der Nutzen des Beratungsbesuchs über den reinen Nachweis hinaus: Geschulte Pflegefachkräfte identifizieren bei diesem Anlass regelmäßig Versorgungslücken, die im familiären Alltag unbemerkt bleiben. Mit dem BEEP-Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2026 eine vereinheitlichte Regelung: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 weisen der Pflegekasse pro Kalenderhalbjahr mindestens einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit nach. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Beratung freiwillig auf bis zu vier Termine jährlich auszuweiten — also zusätzlich zu den zwei Pflicht-Halbjahresterminen zwei weitere Quartalstermine zu nutzen.
Werden die vorgeschriebenen Beratungsbesuche nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld anteilig kürzen; bei anhaltender Säumnis ist auch eine vollständige Einstellung der Leistung gesetzlich vorgesehen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 37 Abs. 6 SGB XI.
Wer darf die Beratung durchführen? Der Gesetzgeber hat das klar geregelt. Nach § 37 Abs. 3b SGB XI gilt: „Die Beratung nach Absatz 3 kann durchgeführt werden durch 1. einen zugelassenen Pflegedienst, 2. eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder 3. eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachperson, sofern die Durchführung der Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann.“
Für Familien in Waiblingen bedeutet das: Praktisch bedeutsam für Pflegehaushalte in Waiblingen: Der Beratungsbesuch kann von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dieser Dienst auch die reguläre Pflege erbringt. Die Pflegekasse trägt die Kosten des Besuchs in voller Höhe — für Angehörige fällt kein Eigenanteil an.
Wichtiger Hinweis: Der Beratungsbesuch ist mehr als eine Pflichterfüllung. Fachkräfte prüfen im Rahmen des Beratungsbesuchs, ob die bestehende Versorgung dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, ob geeignete Hilfsmittel vorhanden sind und ob die betreuenden Angehörigen selbst Entlastungsangebote in Anspruch nehmen sollten. Pflegende Angehörige sollten den Termin gezielt nutzen, um offene Fragen zur Versorgungssituation anzusprechen.
Was bleibt am Ende für Familien in Waiblingen übrig — und wann lohnt welches Modell?
Die entscheidende Frage ist immer: Was kostet die 24h-Versorgung nach Abzug aller Kassenzahlungen tatsächlich? Eine pauschale Antwort gibt es nicht — aber eine realistische Einschätzung schon.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 in Waiblingen
- Pflegesachleistung § 36 SGB XI. Bis zu 1.497 Euro monatlich, abgerechnet direkt mit dem Pflegedienst — kein Bargeld für die Familie.
- Pflegegeld § 37 SGB XI (bei Kombinationsleistung 50 %). 299,50 Euro monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
- Entlastungsbetrag § 45b SGB XI. 131 Euro monatlich, zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote (z. B. Betreuungsdienste, Tagespflege).
- Gemeinsamer Jahresbetrag § 42a SGB XI. Bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — nutzbar, wenn die pflegende Person krank oder im Urlaub ist.
Werden Pflegesachleistung (748,50 Euro), anteiliges Pflegegeld (299,50 Euro) und Entlastungsbetrag (131 Euro) addiert, ergibt sich bei Pflegegrad 3 und 50-prozentiger Sachleistungsnutzung eine monatliche Kassenleistung von bis zu 1.179 Euro — zuzüglich der vollen Sachleistung von 1.497 Euro, die direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet wird, sodass insgesamt bis zu 1.927,50 Euro monatlich bereitstehen. Beim Live-in-Modell mit Entsendungskosten von angenommenen 3.000 Euro monatlich verbliebe ein Eigenanteil von rund 1.072,50 Euro — zuzüglich möglicher Steuerersparnisse nach § 35a EStG (bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienstes, § 35a Abs. 2 EStG).
Wann lohnt welches Modell?
- Ambulanter Pflegedienst mit täglichen Einsätzen. Sinnvoll, wenn die Pflegebedürftigkeit klar strukturierte Pflegemaßnahmen erfordert und Angehörige die Betreuung in den verbleibenden Stunden übernehmen können. Abrechnung direkt über die Pflegekasse, keine Arbeitgeberpflichten für die Familie.
- Live-in-Betreuung über Entsendungsagentur. Empfiehlt sich bei ausgeprägtem Betreuungsbedarf rund um die Uhr, vor allem bei Demenz oder starker Einschränkung der Mobilität. Kosten sind planbar; die Familie hat keine Arbeitgeberpflichten, sollte aber die A1-Bescheinigung prüfen.
- Direktanstellung. Nur mit sorgfältiger arbeitsrechtlicher Beratung empfehlenswert. Das BAG-Urteil zu Bereitschaftszeiten (Az. 5 AZR 505/20) macht deutlich, dass die tatsächlichen Lohnkosten bei einer 24h-Präsenz erheblich höher ausfallen können als zunächst kalkuliert. Wegen der komplexen Einzelfall-Bewertung sollte diese Konstellation unbedingt mit einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung geklärt werden.
Für die Planung in Waiblingen lohnt ein Besuch beim Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und kann helfen, das passende Modell für die konkrete Situation zu finden — bevor die Familie unter Druck Entscheidungen trifft.
Die Prognosen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2055 von heute rund 5,69 Millionen auf etwa 6,8 Millionen steigen könnte. Für Kommunen wie Waiblingen bedeutet das: Die Nachfrage nach verlässlicher häuslicher Pflege wird weiter wachsen. Familien, die frühzeitig planen, sichern sich nach Erfahrung von Pflegeberatungsstellen mehr Optionen und vermeiden, dass gesetzliche Leistungsansprüche durch verpasste Fristen oder nicht gestellte Anträge ungenutzt verfallen.
Tipp: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge nach § 45b SGB XI werden automatisch auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer den Betrag bislang nicht beansprucht hat, sollte das nachholen — 131 Euro monatlich summieren sich auf 1.572 Euro im Jahr.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung im Einzelfall dar. Pflegerische Sachverhalte und Leistungsansprüche sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Pflegesituation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, eine qualifizierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder den behandelnden Arzt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Ihr Team 24 Pflegedienst GmbH
K1, 2, 68159 Mannheim
Geschäftsführer: Kornelia Melinda Reszler und Nasim Oumzil


